Online bestellt - keine Ware erhalten!

21. Januar 2020 Thema abonnieren
 Von 
mrtyimz
Status:
Frischling
(25 Beiträge, 0x hilfreich)
Online bestellt - keine Ware erhalten!

Hi!
Ich versuche mich kurz und klar zu fassen:
Habe letztes Jahr im Dezember in einem Online Shop (Rechtsform GmbH & Co. KG) Sachen in Wert von 172,15€ bestellt und direkt mit Sofortüberweisung bezahlt. Aus privaten Gründen musste ich das Paket an meine Eltern schicken. Sie wohnen ganz oben in einem Mehrfamilienhaus. Ich hatte bei DHL in meinem Kundenkonto paar Wochen den Wunschort aktiviert gehabt. Dieser war oben vor der Haustür. Als ich ab und zu meine Eltern besuchte (um meine Pakete abzuholen) sah ich, dass mein Paket bzw. später auch Pakete ganz unten im Treppenhaus rum lagen. Laut DHL Sendungsverfolgung: Ausgeliefert an Wunschort (Ablagevertrag). Genervt ging ich an mein Handy und deaktivierte mein Wunschort in meinem Kundenkonto am 28.11.2019.
Am 29.11.2019 sollten 2 Pakete zu meinen Eltern ankommen. Laut DHL wieder an mein (deaktiviertem) Wunschort... Unten im Treppenhaus waren keine Pakete und auch sonst nirgends aufzufinden. Ich war extra an diesem Tag bei meinen Eltern, um das Paket bzw. Pakete entgegenzunehmen.

Paar Tage abgewartet und dem Online Shop geschrieben mit der Bitte, bei DHL ein Nachforschungsauftrag zu erteilen. Nach paar Tagen kam die Antwort von DHL: Ich sei selber Schuld aufgrund des Ablagevertrages. What?!
Ich habe extra den Wunschort deaktiviert, weil die blöden Paketboten immer zu faul waren um hoch zu laufen und haben die Pakete entweder mitgenommen oder die wurden mir geklaut.
Jedoch hatte der Postbote keinerlei Berechtigungen die Pakete unten abzustellen!

Polizei bei Anzeige gegen Diebstalt erteilt. Online Shop will mir das Geld nicht zurück erstatten.
Nach einer Recherche im Internet habe ich dem Online Shop ein Brief geschrieben, mir den Kaufpreis auf mein Bankkonto zu überweisen. Frist von 10 Tagen gegeben und die Frist ist seit 2 Tagen abgelaufen.
Im Brief stand drinnen, dass die Verweigerung des Schadensersatzes von DHL das Problem vom Online Shop ist.
Dann noch mit Paragraphen umher geworden, also Mustervorlage aus dem Internet

Also, was nun? Bezahlt aber keine Ware erhalten. Mahnbescheid für 32€ abschicken lassen online? Inkassounternehmen anheuern?? Ich will einfach mein Geld zurück... Ist doch nicht mein Problem, wenn der Paketbote meine Pakete irgendwo abestellt (Falls er es nicht einfach mitgenommen hat, was nicht bezweifle).


Vielen Dank fürs Lesen!

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5 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120243 Beiträge, 39857x hilfreich)

Zitat (von mrtyimz):
den Wunschort aktiviert gehabt.

Und was genau wurde als "Wunschort" angegeben?



Zitat (von mrtyimz):
deaktivierte mein Wunschort in meinem Kundenkonto am 28.11.2019.

Das kann man wie genau beweisen?



Zitat (von mrtyimz):
Frist von 10 Tagen gegeben

Zu kurz. Eine Angemessene Frist dauert in der Regel mindesens 14 Tage.



Zitat (von mrtyimz):
ein Brief geschrieben,

Ist nie angekommen. Das Gegenteil kann man wie genau beweisen?


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
mrtyimz
Status:
Frischling
(25 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von Harry van Sell):
Zitat (von mrtyimz):
den Wunschort aktiviert gehabt.

Und was genau wurde als "Wunschort" angegeben?

Oben vor der Haustür.


Zitat (von mrtyimz):
deaktivierte mein Wunschort in meinem Kundenkonto am 28.11.2019.

Das kann man wie genau beweisen?

Seitens DHL kriegt man keine Bestätigung. Der Polizist meinte aber in deren Systemprotokoll steht es drinnen und diese werden sie sich auch holen. Da ist der Beweis.



Zitat (von mrtyimz):
Frist von 10 Tagen gegeben

Zu kurz. Eine Angemessene Frist dauert in der Regel mindesens 14 Tage.

Dann schreibe ich noch ein Brief.



Zitat (von mrtyimz):
ein Brief geschrieben,

Ist nie angekommen. Das Gegenteil kann man wie genau beweisen?


Deutsche Post Sendungsverfolgung Einschreiben Einwurf. Oder beim nächsten Brieg ne Kopie mit dabei legen und bitten die Kopie unterschrieben zurück zu bringen o.ä.?

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120243 Beiträge, 39857x hilfreich)

Zitat (von mrtyimz):
Oben vor der Haustür.

Dann haben die es ja sogar noch besser gemacht, in dem sie es etwas sicherer hinter der Haustüre abgelegt hatten statt davor.

Bei einem Ablagevertrag ist die Sache sehr problematisch - denn derjenige der hier haftet ist der Dieb - weder der Zustelle noch der Verkäufer.



Zitat (von mrtyimz):
Deutsche Post Sendungsverfolgung Einschreiben Einwurf

Reicht, da braucht es kein neues Schreiben. Da müsste man einfach nur noch eine Woche warten.

Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
mrtyimz
Status:
Frischling
(25 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von Harry van Sell):
Zitat (von mrtyimz):
Oben vor der Haustür.

Dann haben die es ja sogar noch besser gemacht, in dem sie es etwas sicherer hinter der Haustüre abgelegt hatten statt davor.

Bei einem Ablagevertrag ist die Sache sehr problematisch - denn derjenige der hier haftet ist der Dieb - weder der Zustelle noch der Verkäufer.

Ja problematisch, wenn er aktiviert ist.
Geht darum, dass der deaktiviert war...
Dieb kann ich mir halt 0 vorstellen, die Nachbarn meiner Eltern haben auch nichts gsehen.. aber wie gesagt, Ablagevertrag während der Zustellung war deaktiviert



Zitat (von mrtyimz):
Deutsche Post Sendungsverfolgung Einschreiben Einwurf

Reicht, da braucht es kein neues Schreiben. Da müsste man einfach nur noch eine Woche warten.


Okay super, dann warte ich noch, danke dir

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
Megami
Status:
Frischling
(25 Beiträge, 4x hilfreich)

Wenn der Wunschort "Vor der Haustür" war, dann bleiben die Pakete natürlich unten. Die Haustür ist die erste Tür des Gebäudes, Du meintest die Wohnungstür! Sollte der Ort nicht weiter definiert worden sein (Etage o.ä.) kann man den Paketboten keinen Vorwurf machen.

Meist bekommen solche Ablageorte sowieso einen ungültig-Vermerk, da man diese Orte frei zugänglich sein müssen. Hier muss aber die Haustür erst von anderen Bewohnern geöffnet werden.

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