Hallo.
Ich habe folgendes Problem.
Am 31.12.17 habe ich in einem OnlineShop diese Deckenleuchte gekauft, sofort per Kreditkarte bezahlt und auch eine
Auftragsbestätigung per Email erhalten, in der die Lampe nochmals so abgebildet war.
https://creativlicht.eu/media/image/e1/f0/2d/bildschirmfoto-2016-01-10-um-160014_1280x1280.jpg
Die Lieferung dauerte sehr lange und das Paket kam in der ersten Märzwoche 2018 an.
Als ich das Paket öffnete musste ich jedoch feststellen, dass eine andere Lampe geliefert wurde.
Die gelieferte Lampe sah wie folgt aus, nur in weiß.
https://creativlicht.eu/media/image/12/f2/66/bildschirmfoto-2016-01-10-um-160031.jpg
Sie war also kleiner als die eigentlich bestelle.
Daraufhin habe ich die Lampe sofort zurückgeschickt und den Händler um Zusendung der richtigen Lampe gebeten.
Der Händler antwortete mir, dass das er die richtige Lampe geliefert hätte. Das im Shop angezeigte Bild wäre nur ein Beispielbild gewesen (als solches war es aber nicht gekennzeichnet oder ersichtlich). Er wolle mir also nicht die Lampe zusenden, wie sie auf dem eigentlichen Bild dargestellt war. Er sagte darüber hinaus, dass er mir die große Lampe zuschicken könnte, dann müsste ich aber anstatt des ursprünglichen Kaufpreises (559€ ) 859€ bezahlen.
Außerdem hat er nach meiner ersten Nachfrage sofort das Bild auf seiner Website geändert und auch die Beschreibung so geändert, dass sie auf die kleine Lampe zutrifft. Jedoch findet man das alte Bild immer noch auf google und wir dann auf seinen OnlineShop weitergeleitet. Auch habe ich noch die Auftragsbestätigung inkl. des darin enthaltenen Bild.
Der OnlineShop ist Mitglied bei TrustedShop.
Kann ich nun darauf bestehen, dass er mir die Lampe liefert, die damals auf dem Bild im Shop und er Auftragsbestätigung abgebildet war?
Ich würde mich um Hilfe freuen, da der Händler in der letzten Woche nicht mehr auf meine Emails reagiert hat.
Viele Grüße
-- Editiert von fb477373-98 am 24.03.2018 18:53
OnlineShop liefert falsches Produkt
Probleme nach Kauf?
Probleme nach Kauf?



Hat man auch einen Screenshot von der alrten Version der Artikelseite?
Wie wurde bezahlt?
Hallo,
man könnte die Aussage des Händlers als Irrtumsanfechtung deuten, keine Ahnung ob ein Gericht dem folgt.
Rein formal hätte er den Irrtum aber ausdrücklich erklären müssen (ich hätte ihm genau das geraten).
Das er direkt die Beschreibung geändert hat spricht nun wieder dafür, dass ihm die Unklarheit nicht bewusst war, ergo Irrtum gerechtfertigt.
Bei solch' einem Produkt ist es nicht besonders glaubhaft, dass mit Beispielbildern geworben wird. Das kauft dann doch niemand.Zitat:Das im Shop angezeigte Bild wäre nur ein Beispielbild gewesen ...
Außerdem: Selbst wenn es dabei gestanden hätte würde ich allenfalls von sowas wie einer Beispielfarbe oder einer leicht anderen Form ausgehen, aber sicher nicht von einer anderen Größe.
Was stand denn im Text bezüglich der Größe?
Stefan
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Bezahlt wurde per Kreditkarte.
Einen Screenshot von der alten Version der Website habe ich leider nicht.
Die Lampe hatte nur eine allgemeine Beschreibung, Größenmaße oder Angaben zu den Leuchtfassungen waren nicht vorhanden.
"Der Designer Yoshji Terazeri konzipierte die Panzeri Domino 240 Wand- und Deckenleuchte als wahrhaftigen Blickfang. Das Design setzt sich aus einer Menge von unterschiedlich großen Quadern zusammen, welche für die Lichtstrahlung geöffnet sind. An Wand oder Decke angebracht, erfüllt sie den Raum mit einem außergewöhnlichen Flair. Neben ihrer imponierenden Form zeichnet sich die Panzeri Domino 240 Wand- und Deckenleuchte auch durch eine erlesene Farbgestaltung aus. Ob in Weiß satiniert, Blattgold oder Blattsilber - die besondere Klasse dieser Leuchte kommt immer zur Geltung."
In der aktuellen Anzeige wurde dieser Text beibehalten. Hinzu kam folgende Tabelle:
Schutzart: IP20
Farbe: Blattgold, Weiß
Energieeffizienzklasse: A++ - E
Dimmbar: ja - Leuchtmittel abhängig
Breite: 24,0 cm
Leuchtenfassung: G9
Länge: 28,0 cm
Leistungsaufnahme: 4 x max. 60W
Höhe: 16,0 cm
Ich habe mir eben andere Lampen in dem OnlineShop angesehen. Und bei keiner anderen Lampe gibt es angaben zu Farbe, Größe, etc. überall gibt es nur die allgemeine Beschreibung. Außer eben jetzt bei der einen Lampe, die ich bestellt hatte.
-- Editiert von fb477373-98 am 24.03.2018 21:02
Hallo,
Und ist diese 240er nun die von dir gewünschte, oder die die du erhalten hast? Das hört sich ja nach einer offiziellen Modellnummer an, das muss doch herausfindbar sein (ich hab' gegoogelt (Bildersuche), aber viele Treffer gibt es nicht, und leider sind beide Versionen dabei).Zitat:Panzeri Domino 240 Wand- und Deckenleuchte
Stefan
ZitatUnd ist diese 240er nun die von dir gewünschte, oder die die du erhalten hast? :
Das ist schwer zu sagen.
Habe eben auch nochmal im Internet nach dieser Bezeichnung gesucht.
Ich glaube dabei handelt es sich nicht um eine offizielle Modellnummer.
Diese Bezeichnung wird nur von dem OnlineShop verwendet, bei dem ich die Lampe gekauft hatte. (creativlicht.eu)
Auf der Herstellerseite gibt es dazu leider auch keine Angaben.
Ich war beim Stöbern in dem Onlineshop auf diese Lampe gestoßen und hatte Sie dann auch sofort dort bestellt.
Das 240 scheint mir auf die Breite der Lampe hinzuweisen. Die kleine Lampe (also die, die ich fälschlicher Weise erhalten hatte) ist nämlich 24 cm groß. Aber diese Angabe wurde wie gesagt erst einige Wochen nach meinem Kauf hinzugefügt.
-- Editiert von fb477373-98 am 25.03.2018 09:07
Auch ein Bild zählt zur Artikelbeschreibung welche dann Teil der vertraglichen Vereinbarung wird.
Und ein kund muss auch nicht googlen um zu verifizieren ob das Bild dan tatsächlich zur Artikelbeschreibung passt.
Bilder die mehr zeigen als dann tatsächlich geliefert wird, dürften eine arglistige Täuschung darstellen, da wirds dann auch strafrechtlich relevant.
Als erstes würde ich jetzt mal abwarten (so bis Mitte April), denn für eine Irrtumsanfechtung gelten recht kurze Fristen.
Die Mitteilung "Beispielbild" dürfte für eine solche zu vage sein.
Mitte April würde ich dann ein Einchreiben senden, in dem ich die falsche Lieferung rügen würde und zur unverzüglichen Lieferung der vertraglich vereinbarten Lampe auffordern würde (zusätzlich Frist nach Datum setzen). Weiterhin würde ich zur Abholungnach Terminvereinbarung der fehlerhaft gelieferten Lampe auffordern.
Für den ergebnislosen Ablauf der Frist würde ich mitteilen, das man die Angelegenheit dem Anwalt übergibt und das ganze dann ein Gericht entscheiden wird.
Das dann nach Ablauf der Frist machen.
Und versuchen, dann den Betrag zurück zu buchen.
Und jetzt?
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