Onlinehändler in Österreich reagiert nicht auf Reklamation von defekter Ebike Lieferung

3. Mai 2021 Thema abonnieren
 Von 
Pentane
Status:
Beginner
(77 Beiträge, 15x hilfreich)
Onlinehändler in Österreich reagiert nicht auf Reklamation von defekter Ebike Lieferung

Hallo zusammen,
ich habe folgendes Problem. In einem Onlineshop habe ich vor ein paar Wochen ein Ebike bestellt für 3400 Euro. Angezeigt wurde mir eine xxx.de Webseite mit deutscher Servicenummer, Bezahlung über Paypal.
Eine Lieferbestätigung kam dann jedoch von einer österreichischen Firma. Die Lieferung erfolgte dann auch relativ zügig per Spedition innerhalb einer Woche. Nach anfänglicher Euphorie musste ich dann leider feststellen, dass das Fahrrad einen Defekt im Ladesystem für den Akku hat. Ich habe dann sofort dem Händler geschrieben, dass es hier ein Problem gibt und um Abhilfe gebeten. Danach bekam ich nur eine automatisierte Email, dass meine Anfrage eingegangen ist und ich von Nachfragen auf Grund des hohen Bearbeitungsaufkommens absehen soll, bis ich Antwort erhalte. Das ist nun schon 2 Wochen her, ohne weitere Antwort. Auch auf Nachfragen habe ich keine Antwort erhalten, die Servicehotline ist nicht erreichbar. So kann ich das Fahrrad nicht nutzen, und die 2 wöchige Widerrufsfrist bei Internetkäufen ist abgelaufen, was kann ich also machen?
Ich wäre sehr dankbar für jeden Tipp.
viele Grüße
P. Pentane

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4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
lesen-denken-handeln
Status:
Richter
(8512 Beiträge, 4061x hilfreich)

Hallo,

Zitat:
was kann ich also machen?
Die gute alte Post nutzen mit Zustellnachweis, darin eine ordentlliche Frist setzen...

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#2
 Von 
Pentane
Status:
Beginner
(77 Beiträge, 15x hilfreich)

Zitat (von lesen-denken-handeln):
Die gute alte Post nutzen mit Zustellnachweis, darin eine ordentlliche Frist setzen...

das heißt Frist zur Nachbesserung per Einschreiben und wenn das ignoriert wird bleibt mir nur der Gang zum Anwalt?
D.h. wenn dieser dann mahnt und die bewegen sich tatsächlich, könnten die Firma nachbessern, aber auf meinen Anwaltskosten bleibe ich sitzen?

-- Editiert von Pentane am 04.05.2021 22:59

-- Editiert von Pentane am 04.05.2021 23:00

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120259 Beiträge, 39860x hilfreich)

Zitat (von Pentane):
und wenn das ignoriert wird bleibt mir nur der Gang zum Anwalt?

Entweder das oder man klagt selber oder man schreibt es ab.



Zitat (von Pentane):
aber auf meinen Anwaltskosten bleibe ich sitzen?

Wie das in AT geregelt ist, weis ich leider nicht.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Pentane
Status:
Beginner
(77 Beiträge, 15x hilfreich)

Auf penetrante telefonische Nachfrage hat mir der Händler nun mitgeteilt, dass ich das Ebike zur Reparatur nach Österreich zurück senden kann, da habe ich es lieber selbst repariert, da ich nicht wusste wie lange es weg ist und ob ich es überhaupt wieder bekomme ohne den Klageweg einschlagen zu müssen. Zum Glück war es nur ein Fehler in der Verkabelung den ich als Techniker selbst ausmessen und beseitigen konnte. Bei der Gelegenheit hat mir der österreichische Händler auch mitgeteilt KTM gäbe auf die in Österreich erworbenen Fahrräder lediglich 1 Jahr Garantie. Das zeigt mir deutlich, dass es ein rechtes Risiko ist höherpreisige Waren im Ausland zu bestellen. Aber wie gesagt, das Unternehmen hat den Verkauf im Ausland durch eine ".de" Internetdomäne meiner Meinung nach verschleiert, sonst hätte ich den Kauf nicht getätigt.

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