Guten Tag,
Die Vorgeschichte:
Ende Dezember habe ich bei einem Online-Münzhändler für fast 3.000 Euro alte 10-DM-Münzen erstanden. Die Ware wurde erst relativ spät versendet. Laut Sendungsverfolgung wurde mir _persönlich_ die Sendung an einem Vormittag Mitte Januar vom DHL-Boten übergeben. Was nicht der Fall war. Ich hatte in dieser Woche Nachtschicht und war am Schlafen, meine Mitbewohner alle außer Haus. Ich bat daraufhin den Händler um einen Nachforschungsauftrag. Es stellte sich heraus, dass auf der Empfangsquittung mit meinen (unvollständigen) Namensinitialien "unterschrieben" wurde, was den Verdacht nährt, dass sich der Paketbote die Sendung unter den Nagel gerissen hat, oder er diese einfach vor die Haustür abgelegt hat (gut von der Straße einsehbar) und jemand Drittes sich das Paket gekrallt hat. Auf diese Weise sind bisher schon zwei Sendungen von meinen Mitbewohnern verschwunden.
Ich habe dann (online) bei der Polizei eine Strafanzeige gegen Unbekannt gestellt. Ich habe dann sogar relativ schnell, ebenfalls elektronisch, eine Bestätigung erhalten, dass ich Strafanzeige gestellt habe und diese an die Staatsanwaltschaft weitergeleitet werden würde. Diese Bestätigung habe ich wiederum ausgedruckt und postalisch an den Händler per Einschreiben zugeschickt.
Der aktuelle Stand:
Ich habe bislang noch nichts von der Staatsanwaltschaft erhalten. Der Münzhändler wiederum verweist auf seine Versicherung, und dass diese erst bei einer Rückmeldung der Staatsanwaltschaft den Schaden ersetzen würde. Mein Standpunkt ist, dass ich einen Vertrag mit dem Händler abgeschlossen habe, und nicht mit seiner Versicherung. Er trug zudem das Versandrisiko. Technisch gesehen wurde auch nicht mir etwas entwendet, da sich der Gegenstand zu keinem Zeitpunkt in meinem Besitz befand.
Daher meine Frage: Muss ich mich bzgl. der Rückerstattung der Kaufsumme tatsächlich solange gedulden, bis sich der Händler mit seiner Versicherung geeinigt hat, oder kann ich verlangen, dass der Händler in "Vorleistung" tritt und mir das Geld zurückzahlt, oder eine Ersatzlieferung tätigt?
Vielen Dank.
Onlinekauf: Ware mutmaßlich gestohlen
8. Mai 2020
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Frage vom 8. Mai 2020 | 11:31
Von
Status: Frischling (1 Beiträge, 0x hilfreich)
Onlinekauf: Ware mutmaßlich gestohlen
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#1
Antwort vom 8. Mai 2020 | 11:47
Von
Status: Weiser (17027 Beiträge, 5900x hilfreich)
Dessen Versicherung spielt für dich keine Rolle. Der Händler schuldet Erfüllung. Da dies nicht möglich ist, die Rücküberweisung des gezahlten Betrags.ZitatDer Münzhändler wiederum verweist auf seine Versicherung, und dass diese erst bei einer Rückmeldung der Staatsanwaltschaft den Schaden ersetzen würde :
Völlig richtigZitatMein Standpunkt ist, dass ich einen Vertrag mit dem Händler abgeschlossen habe, und nicht mit seiner Versicherung :
korrektZitatEr trug zudem das Versandrisiko. :
korrektZitatTechnisch gesehen wurde auch nicht mir etwas entwendet, da sich der Gegenstand zu keinem Zeitpunkt in meinem Besitz befand. :
NeinZitatMuss ich mich bzgl. der Rückerstattung der Kaufsumme tatsächlich solange gedulden, bis sich der Händler mit seiner Versicherung geeinigt hat, :
Ist eine Ersatzlieferung überhaupt möglich? Ja, du kannst entweder den Kauf widerrufen oder auf einer Ersatzlieferung bestehen.Zitatoder kann ich verlangen, dass der Händler in "Vorleistung" tritt und mir das Geld zurückzahlt, oder eine Ersatzlieferung tätigt? :
#2
Antwort vom 8. Mai 2020 | 12:51
Von
Status: Unbeschreiblich (120364 Beiträge, 39881x hilfreich)
ZitatDaher meine Frage: Muss ich mich bzgl. der Rückerstattung der Kaufsumme tatsächlich solange gedulden, bis sich der Händler mit seiner Versicherung geeinigt :
Nein. Den Händler gerichtsfest in Verzug setzen und dann nach Fristablauf ohne Ergebnis verklagen.
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