Onlineshop

22. Mai 2013 Thema abonnieren
 Von 
Desdemona1
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
Onlineshop

Hallo,

ich bräuchte dringend Hilfe und hoffe, hier Hilfe zu finden, bevor ich den letzten Schritt zum Anwalt antrete.
Ich habe vor einiger Zeit in einem Onlineshop Waren bestellt. Die erste Lieferung war eine Falschlieferung. Was ich auch telefonisch und per E-Mail angegeben habe. Ich bekam einen Retourenschein und ich habe die Ware zurückgesendet. Bevor die richtige Lieferung kam, schickten die mir tatsächlich per E-Mail eine Zahlungserinnerung. Auch diese Angelegenheit habe ich telefonisch geregelt. Schließlich kam irgendwann die richtige Ware an. Ich war nicht Zuhause und mein Vater nahm die Sache entgegen. Dabei musste er einen Betrag bezahlen, um die Pakete zu erhalten. Nach seiner Anfrage, ob er eine Quittung bekomme, meinte der Lieferant nur, dass dies im System abgespeichert sei, und zeigte es meinem Vater auch. Als ich meine Sachen nach ein paar Tagen holte, schilderte mir mein Vater die Angelegenheit. Dies kam mir merkwürdig vor, da erstens ich mit der Option "Rechnung" bestellt habe und zweitens die Summe, die mein Vater dem Lieferanten gegeben hat, 10 Euro niedriger war. Daraufhin habe ich sofort eine E-Mail dem Onlineshop gesendet, mit der Darstellung der Situation und der Anfrage, ob die Rechnung beglichen sei. Keine Antwort. Ich habe noch zwei weitere E-Mails gesendet. Wieder keine Antwort. Ich wollte diese Angelegenheit lieber schriftlich regeln. Dann bekam ich eine Mahnung. Auf diese Mahnung habe ich auch sofort mit einer E-Mail, die ich dann per Einschreiben auch versendet habe, reagiert. Wieder keine Antwort. Wie kann ich in dieser Angelegenheit vorgehen? Soll ich warten, bis ich ein Mahnbescheid bekomme, um gegen diesen Bescheid Einspruch einzulegen? Oder soll ich die Rechnung bezahlen, aber dafür eine Strafanzeige wegen Betruges stellen? Ich brauche wirklich diese Hilfe und danke allen, die mir in der Hinsicht helfen.

Gruß



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3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(124594 Beiträge, 40382x hilfreich)

quote:
Dabei musste er einen Betrag bezahlen, um die Pakete zu erhalten.

Und der war wofür genau?



Einen Betrug kann ich hier noch nicht erkennen.





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"Die Beiträge stellen ausschließlich meine persönliche Meinung/Interpretation dar !

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0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Desdemona1
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)

Das Geld war ja angeblich als Bezahlung für das Paket gedacht. Da ich aber eine Mahnung erhalten habe, ist die Ware nicht bezahlt worden.
Somit ist die Rechnung offen und der Paketlieferant hat durch Täuschung meinen Vater dazu gebracht, ihm Geld zu geben, obwohl es nicht für die Bezahlung der Ware gedacht war. Falls dieser Fall vorliegt, da der Onlineshop auf meine Frage, ob sie Anweisung gegeben haben, die Lieferung nur zuzustellen, wenn sie bezahlt wird, nicht reagiert haben.


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0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(124594 Beiträge, 40382x hilfreich)

quote:
und der Paketlieferant hat durch Täuschung meinen Vater dazu gebracht, ihm Geld zu geben, obwohl es nicht für die Bezahlung der Ware gedacht war.

Bei einer Anzeige müsste man die Täuschung schon genauer schildern.

Wenn der Zusteller explizit sagte das es für das Paket war, bedeutet das ja nicht automatisch das es für die Bezahlung der Ware gedacht war.





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