Hallo zusammen,
vor etwa zwei Monaten habe ich über eBay Kleinanzeigen eine Trommeleinheit für einen Brother Drucker verkauft. Die Trommeleinheit war ungefähr 5 Jahre alt, befand sich jedoch noch in der Originalverpackung, sogar mit dem originalen Umreifungsband, und war ungeöffnet.
Leider hat der Käufer behauptet, dass die Trommeleinheit (das Teil in einem Laserdrucker, in dem die Toner sitzen) defekt sei. Als Konsequenz hat der Käufer logischerweise eine Rückerstattung des Geldes angefordert, was ich nachvollziehen kann. Allerdings möchte ich darauf hinweisen, dass ich nicht für den Defekt verantwortlich sein kann, da die Trommeleinheit zum Zeitpunkt des Verkaufs noch original verpackt war. Etwaige Garantieansprüche seitens des Herstellers aufgrund des Alters des Produkts hinfällig.
In all meinen Verkaufsanzeigen steht der folgende Passus: "Privatverkauf - keine Gewährleistung auf die Richtigkeit der Angaben, Garantie bzw. Rücknahme!"
Meine Frage betrifft die aktuelle Rechtslage. Bin ich rechtlich dazu verpflichtet, den Artikel zurückzunehmen? Wer trägt die Beweispflicht dafür, dass das Gerät vor dem Verkauf nicht defekt war - der Käufer oder ich?
Ich danke im Voraus für die Unterstützung und rechtliche Einschätzung.
Vielen Dank
Original verpackt und ungeöffnet verkauft - Käufer behauptet Artikel sei defekt
17. November 2023
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Frage vom 17. November 2023 | 16:10
Von
Status: Frischling (2 Beiträge, 0x hilfreich)
Original verpackt und ungeöffnet verkauft - Käufer behauptet Artikel sei defekt
Probleme nach Kauf?
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#1
Antwort vom 17. November 2023 | 18:30
Von
Status: Unbeschreiblich (116239 Beiträge, 39234x hilfreich)
ZitatAllerdings möchte ich darauf hinweisen, dass ich nicht für den Defekt verantwortlich sein kann :
Das sehen Gesetzgeber und Rechtsprechung deutlich anders ...
ZitatIn all meinen Verkaufsanzeigen steht der folgende Passus: "Privatverkauf - keine Gewährleistung auf die Richtigkeit der Angaben, Garantie bzw. Rücknahme!" :
Da dieser nichtig ist, "Glückwunsch" zu 2 Jahren "gesetzliche Mängelhaftung" (genauer "Rechte des Käufers bei Mängeln gemäß BGB") bei allen bisherigen Verkäufen ...
ZitatWer trägt die Beweispflicht dafür, dass das Gerät vor dem Verkauf nicht defekt war - der Käufer oder ich? :
Die trägt in dem Falle der Verkäufer.
ZitatBin ich rechtlich dazu verpflichtet, den Artikel zurückzunehmen? :
Aufgrund der Vielzahl unbekannter Faktoren / zahlreicher Unwägbarkeiten ist das in Ermangelung hellseherischer Fähigkeiten nicht seriös zu beantworten.
Hat der Käufer nur behauptet oder auch schon bewiesen?
Gab es da schon Kommunikation zu? Wenn ja mit welchem Wortlaut?
#2
Antwort vom 17. November 2023 | 23:26
Von
Status: Wissender (15842 Beiträge, 9085x hilfreich)
Wurde auf das Alter des Produktes in der Kleinanzeige hingewiesen?
Noch unsicher oder nicht ganz Ihr Thema?
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#3
Antwort vom 20. November 2023 | 13:37
Von
Status: Student (2072 Beiträge, 317x hilfreich)
Da man nur die Sachmängelhaftung (die umgedeutete Gewährleistung) auf die Richtigkeit der Angaben ausgeschlosesn hat, dürfte die Nachbesserung von Sachmängel des Produktes noch vom Käufer verlangt werden.
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