Hallo Leute
Ich habe mir vor ca. 3 Monaten einen PC im Internet gekauft. Meine Eltern waren jedoch von Anfang an gegen diesen Kauf. Ich habe für die Bezahlung einfach ohne Genehmigung mein Führerscheingeld aufgebraucht. Und jetzt will ich den PC nach drei Reklamationsfällen wieder zurückgeben. Ich habe meinen Vorfall auch schon in einem anderen Forum geschildert in dem ich die Firma nicht gerade schön geredet habe und namentlich erwähnt habe, hier ist der Link.
http://www.chip.de/c1_forum/thread.html?bwthreadid=849353
Die Firma will aufgrunddessen keinen Kontakt mehr mit mir aufnehmen und verweigert mittlerweile auch jegliche Garantieleistung. Meine Frage an euch ist jetzt kann die Firma mich wegen Geschäftsschädigung dran kriegen? Und gibt es eine Möglichkeit den Rechner doch noch zurück zugeben weil ich noch minderjährig bin. Ich hoffe Ihr könnt mir helfen, ich danke euch schon einmal im voraus für eure Antworten.
PC Kauf im Internet durch minderjährigen
Probleme nach Kauf?
Probleme nach Kauf?
Da Sie nach eigenen Angaben noch nicht volljährig sind, sind Sie auch noch nicht voll geschäftsfähig. Ihre Erziehungsberechtigten müssen daher in Rechtsgeschäfte, die Sie abschließen, einwilligen oder diese nachträglich genehmigen. Ohne eine solche Zustimmung ist das fragliche Rechtsgeschäft unwirksam, § 108 I BGB
. Sofern Ihre Erziehungsberechtigten ihre Zustimmung in diesem Fall also verweigern, ist der Kaufvertrag über den Computer unwirksam und Sie haben - Zug um Zug gegen Rückgabe des Computers - einen Anspruch auf Rückzahlung des Kaufpreises.
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"fiat justitia et pereat mundus..."
Die strafrechtliche Wertung Ihrer Aussagen in dem anderen Forum ist Einzelfall abhängig.
Auf Frag-einen-Anwalt.de antwortet Ihnen ein Rechtsanwalt innerhalb von 2 Stunden. Sie bestimmen den Preis.
Kann der VK in diesem Fall nicht trotzdem Schadensersatz geltend machen?
Ich meine mal, so etwas gehört zu haben.
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"Wer Rechtschreibfehler findet, darf sie nicht behalten, sondern muss sie auf Anfrage zurückgeben."
Hat der K aufgrund der fehlgeschlagenen Nachbesserungen nicht ein Rücktrittsrecht (mal abgesehen davon, dass er noch nicht volljährig ist)?
Gruss
MichiM
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"So dumm wie ich bin,
sehe ich noch lange nicht aus "
Wenn die Nachbesserung gem. 440 fehlgeschlagen ist, dann schon. Das ist aber die Frage, ob dieser Fall vorliegt.
Der VK stellt den Fall im Forum etwas anders dar, wie der Fragesteller.
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"Wer Rechtschreibfehler findet, darf sie nicht behalten, sondern muss sie auf Anfrage zurückgeben."
Boah, was für ein abgezocktes Bürschen.
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