Hallo habe ein kleines Problem zu folgendem Fall:
Am 02. September verkaufte ich ein PC privat über eine Zeitungsannonce. Der PC hatte vorher ein Problem das ich aufgrund eines PC Forums beheben konnte. D. h. er lief wieder einwandfrei. Der Pc ist m. E. schon ca 6-7 Jahre alt. Der Käufer hat den PC begutachtet und nach ca 20 min. Test für 180,--€ mitgenommen. Im beisein meiner Freundin und eines Freundes von Ihm wurde der Kauf mündlich vollzogen. Da er als Student wenig Geld hat, bin ich von meinem ursprünglichen Festpreis von 200,-- auf 180,-- € runtergegangen.
Heute erhielt ich ohne Vorankündigung einen Mahnbescheid vom Amtsgericht, mit der Aufforderung das Geld zurückzuerstatten mit den Verfahrenskosten summasumarum über 205,-- €.
Meine Fragen zu dem Fall:
1. Kann er ohne weiteres das Geld zurückfordern ohne auch nur sich einmal mit mir in Verbindung zu setzen?
2. Ist dieses Vorgehen rechtlich?
3. Muß ich nach über zwei Monate ohne weiteres ihm das Geld erstatten, obwohl es ein gebrauchter Laptop ist?
4. Wie sieht es im gerichtlichen Verfahren aus? Kommt der Käufer mit dieser Aktion durch?
Der Käufer hat mich weder schriftlich noch mündlich informiert warum er sein Geld zurück haben will, und hat noch nicht einmal die Möglichkeit genutzt sich mit mir in Kontakt zu setzen.
Wer hat noch solche Erfahrungen gemacht? Mein erster Gedanke: Er hat das Laptop fürs Studium genutzt und brauch Ihn aus welchen Gründen auch immer nicht mehr, bzw. das Laptop hat aus Altersgründen sein Geist evtl.aufgegeben.
Selbst wenn ich das Laptop zurücknehme, weiß ich ja nicht was er in den zwei Monaten mit dem Gerät gemacht hat.
Wie sieht die Beweislast aus, wer muß was nachweisen?
Ich hoffe Ihr könnt mir ein paar Tips geben.
Wiederspruch zu dem Mahnbescheid ist von meiner Seite als Verkäufer rausgegangen.
Danke für eure Hilfe schon mal vorab
liebe grüsse Koenig.88
PC Privat verkauft Käufer schickt Mahnbescheid
Probleme nach Kauf?
Probleme nach Kauf?



Hallo Mirk,
danke für die schnellen Infos! Nein Ihm war der Schaden den ich beheben konnte nicht bekannt, wozu auch! Der Pc lief danach und auch beim Verkaufszeitpunkt einwandfrei! Und er hatte zum Kauf auch einen Bekannten mitgebracht, der Ahnung von PC's hatte und entsprechend getestet.
Ich finde nur das Verhalten des Käufers schon recht suspekt, denn man sollte sich doch m. E. erstmal mit dem Verkäufer in Verbindung setzen und Ihm dann evtl. schriftlich und per Einschreiben auf Mängel etc.. aufmerksam machen.
Werde ggfs. nach dem Wiederspruch meinerseits dann doch meine Anwältin zurate ziehen, falls es zu einer Zahlungsklage kommen sollte.
-- Editiert von koenig.88 am 29.10.2007 19:10:12
Auf Frag-einen-Anwalt.de antwortet Ihnen ein Rechtsanwalt innerhalb von 2 Stunden. Sie bestimmen den Preis.
Selbst wenn es zur Zahlungklage kommen sollte, scheitert es meines Erachtens am Rechtsschutzbedürfnis des Klägers. Es kann schließlich vom Beklagten nicht erwartet werden, über hellseherische Fähigkeiten zu verfügen und evtl. Mahnungen oder Rücktrittswünsche des Käufers vorherzusehen.
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"<img src=http://www.my-smileys.de/smileys3/binnichtsignatur.gif></img>"
Sie sollten gegen den Mahnbescheid Widerspruch einlegen.
Zum derzeitigen Zeitpunkt ist dieser nicht nicht nur unbegründet sondern auch unschlüssig.
Habe gestern Wiederspruch gegen den Mahnbescheid des Käufers per Einschreiben abgeschickt. Mal sehen ob der Käufer wirklich es zu einer Zahlungsklage kommen lassen will. Denke das das Gericht letzendlich entscheidet ob die Zahlungsklage zugelassen wird oder nicht. Weiß jemand wie lange so ein Verfahren speziell in Frankfurt/Main dauert? Werde euch hier auf dem laufenden Halten. Danke für die schnellen Infos nochmals.
Der Mahnbescheid wird in Hessen zentral in Hünfeld bearbeitet. Je nach Arbeitsbelastung kann es recht zügig gehen. Habe aber auch schon Monate gewartet.
Wenn der Antragsteller keine Klage einreicht werden Sie gar nichts mehr davon hören.
Da Sie Antragsgegner sind kann Ihnen eine lange Laufzeit egal sein.
Ein Einschreiben ist regelmäßig nicht notwendig.
Wir haben auch einen Lautsprecher verkauft und mit der Post verschickt. Das Päckchen bzw. das Gerät hat unser Haus im einwandfreien, funktionsfähigen Zustand verlassen. Fotos für den Verkauf belegen dieses. Nach Ankunft beim Käufer behauptet dieser das Gerät sei stark beschädigt und somit unbrauchbar. Dieser Schaden käme auch nicht von der Post. Er wolle sofort sein Geld zurück andernfalls drohe uns ein Mahnbescheid. In der Beschreibung haben wir allerdings festgehalten dass
"Nach Gebot kein Anspruch auf Garantie oder andere Leistung da gebrauchte Ware"
besteht.
Wir haben uns nach bestem Gewissen nichts zu Schulden kommen lassen. Warum sollen wir die angeblich JETZT kaputte Ware wieder zurücknehmen?
So ein update !!!
Der Käufer meines Laptops hat sich per Brief bei mir gemeldet, den jedoch ohne Einschreiben geschickt. Wohl gemerkt nachdem er den Mahnbescheid beantragt hat.
Hier der Brief:
Sehr geehrter Herr XXX,
da Sie auf mein letztes Schreiben (Auflösung des Kaufvertrages) nicht reagiert haben, wird die Sache jetzt vom Amtsgericht Hünfeld bearbeitet.
Falls Sie weiterhin die Kontaktaufnahme verweigern, werden außer meinen Nebenkosten auch die Kosten für die Gerichtsvollzieher auf Sie zukommen.
Auch werde ich mich weiterhin persönlich bemühen, mit Ihnen Kontakt zu treten.
Sie können mich natürlich jederzeit erreichen, um die Sache unter uns zu regeln.
Ich bitte Sie, dieses Schreiben ernst zu nehmen - ich weiß wo Sie wohnen und werde gegebenenfalls versuchen, über Ihre Nachbarn oder Ihren Arbeitgeber Kontakt aufzunehmen.
H.XXX
Fakt ist das ich vor dem Mahnbescheid kein einziges Schreiben von Ihm bekommen habe.
Sollte der letzte Absatz eine Drohung sein?? Und kennt sich der Käufer wirklich aus "...außer meinen Nebenkosten auch die Kosten für den Gerichtsvollzieher auf Sie zukommen." Da ich Wiederspruch eingelegt steht das Thema Gerichtsvollzieher außer Frage m. E.!
Fakt ist auch das dieses Schreiben ohne Nachweis sprich Nicht per Einschreiben o.Ä. bei mir eingegangen ist.
Also auch kein Beleg für den Empfang existiert.
Meine Antwort wird nächste Woche von meiner Anwältin kommen.
Wer im Forum kann sich rechtlich dazu äußern? Über jedes Statement bin ich dankbar.
Viele Grüsse
Koenig.88
-- Editiert von koenig.88 am 09.11.2007 08:41:46
nichtwissend: Der Käufer muß bei der Post erstmal eine Schadensmeldung innerhalb 7 Tage machen. Hat er dann schriftlich, daß man es nicht als Transportschaden anerkennt, haben Sie Sie vermutlich ein Problem. Sie sind dafür verantwortlich, daß das Gerät in dem Zustand, der in der Auktionsbeschreibung angegeben war, beim Kunde ankommt. Dazu gehört eine ordnungsgemäße Verpackung. Die Post muß bei der Schadensablehnung einen Grund angeben, z.B. nicht den Vorschriften entsprechend verpackt. Lehnt die Post den Schaden ab, müßen Sie die Ware vermutlich zurücknehmen, aber lassen Sie sich erstmal vom Kunden das Schreiben der Post zum Transportschaden zusenden.
"Nach Gebot kein Anspruch auf Garantie oder andere Leistung da gebrauchte Ware"
Besser wäre: Versicherter Versand.Das Restrisiko trägt der Käufer. Den Garantieausschluß ist nicht Versandrisikoausschluß. Ich glaube nicht, daß Sie damit durchkommen.
Koenig.88:
Ich denke eher, daß der Verkäufer sämtliche Kosten übernehmen muß, den er hätte, bevor Inkassokosten anfallen:
1. Bei Ihnen vorbeikommen können
2. Ein Einschreiben senden müßen.
Vermutlich hätte er, um Geld zu sparen, erstmal ein normales Inkassobüro einschalten müßen um nachzuweisen, daß er es auf dem normalen Wege versucht hat. Ohne Kontaktnachweis steht er auf verlohrenen Posten: "Im Zweifel für den Angeklagten"
Wenn Sie ihm nicht erzählt haben, wer Ihr Arbeitgeber ist, hört es sich wie eine Drohung an. Ich würde mich mal erkundigen, ob Sie gegen den Verkäufer eine Anzeige wegen versuchten Betrug oder Drohungen machen können. Möglicherweise ersetzt die Betrugsanzeige einen kostenpflichtigen Anwalt, denn er will ja etwas, nicht Sie. Den Anwalt können Sie also immer noch einschalten.
Für alles gilt: Ich bin kein Jurist.
Entschuldigen Sie aber bevor Sie hier ein Vorgang völlig auseinandereißen, sollten Sie sich bitte doch den Thread vollständig durchlesen!
Ich bitte hier in diesem Thread nur für meinen Vorgang zu Posten, sollte doch nicht zu schwer sein oder?
Außerdem wenn schon Statements dann Sinnvolle!
Viele Grüsse
Koenig.88
@koenig
Laß dich von dem wirklich saudummen und von juristischer Inkompetenz zeugenden Brief des Käufers nicht irritieren. Du hast mit dem Widerspruch alles nötige getan, der Mahnbescheid ist wie Mirk, Mahnmann und Stefan bereits richtig schreiben, unzulässig gewesen.
Hallo Normi!
Ja da hast du recht. Mal sehen wie es weitergeht. Denke mal das er es wirklich auf eine Zahlungsklage kommen lassen will. Habe mit meiner Anwältin telefoniert und Sie meinte auch das der Käufer juristisch und rechtlich sehr wenig bis keine Chance hat. Sollte also ruhig bleiben und abwarten.
Finde es nur schade das jeder hier seinen Senf dazugeben kann und dann noch Zeilen in einen Thread setzt ohne Ihn richtig durchzulesen.
Grad mal 7 Beiträge. Gleich geholfen bekommen. Und schon FLAMEN. Mann Mann Mann.
Ansonsten, lehn dich zurück, und sei froh, daß der andere so ziemlich alles falsch gemacht hat, was er falsch machen konnte.
Entschuldigung!
Ich habe mir den Thread vollständig druchgelesen und aus diesem Grunde geschrieben, ich dachte es passe zu dem Thema und ich könnte weiter folgende Erfahrungen bei Bedarf mitteilen.
Ich wollte in keinster Weise einen Vorgang auseinanderreissen! Aber dem scheint wohl nicht so!
Trotzdem weiterhin viel Erfolg
Entschuldigung!
Ich habe mir den Thread vollständig druchgelesen und aus diesem Grunde geschrieben, ich dachte es passe zu dem Thema und ich könnte weiter folgende Erfahrungen bei Bedarf mitteilen.
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