Hallo,
würde gern mein Notebook mit Speicher aufrüsten. Im mitgelieferten Handbuch wird auch darauf hingewiesen, dass ein weiterer Steckplatz dafür vorgesehen ist. Nun muss jedoch an einer Schraube ein Papiersiegel geöffnet werden, um den Speicher einzusetzen. Auf Nachfrage beim Hersteller erlischt bei Verletzung dieser Siegel jedoch der Garantieanspruch (in meinem Fall noch 1,5 Jahre). Darauf möchte ich jedoch nicht verzichten, vor allen Dingen, da das Notebook bereits 2x zur Reparatur war. Im Fachhandel vor Ort sagte man mir, es gäbe keine Probleme, wenn man einen Beleg für eine fachgerechte Nachrüstung vorweisen kann, von anderer Seite erfuhr ich, dass der Hersteller trotz Siegelbruch zu einer Gewährleistung herangezogen werden kann. Wie ist denn hierzu die rechtliche Lage? Freue mich über Eure Hinweise, schönen Dank vorab!
Gruß von DINKIS
PC Siegel geöffnet - Firma verweigert Gewährleistung
Probleme nach Kauf?
Probleme nach Kauf?
Ich halte das mit den Siegeln auch für Blödsinn - davon kann es zumindestens nicht abhängen, ob Gewärhleistungsansprüche bestehen.
In den jeweiligen Garantiebestimmungen kann das aber sicher schon geregelt sein, dass die Garantie erlischt, wenn das Siegel verletzt ist.
Ich selbst habe abar auch schon mal einen Gericom Laptop auf Garantie reparieren lassen - und da waren alle Siegel kaputt (blöde Kaffeetasse) - gab keine Problem.
Ich würde's daher nicht so ernst nehmen - oder beim Händler, bei dem Du den Speicher kaufst, einfach einen Beleg über Kauf und Einbau ausstellen lassen - macht jeder!
Gruß
MCNeubert
-----------------
"michael@neubert.com
www.MCNeubert.de"
Guten Morgen,
ja, ich kann mich dem Beitrag von meinem Forumskollegen MCNeubert anschliessen.
Mit freundlichen Grüßen,
Auf Frag-einen-Anwalt.de antwortet Ihnen ein Rechtsanwalt innerhalb von 2 Stunden. Sie bestimmen den Preis.
Hallo!
Jeder Computer ist - im Gegensatz zu z.B. einer HiFi-Anlage - ein so genanntes "offenes System" (habe diesen Begriffg aus iner ComputerBild...). Das heißt, dass der PC nach Belieben geändert werden darf und die Garantie weiterhin bestehen bleibt.
Aus diesem Grund sollten auch bei jedem PC-Kauf alle Komponenten aufgeführt werden!
MfG
DJ Iltiz
Und jetzt?
- Keine Terminabsprache
- Antwort vom Anwalt
- Rückfragen möglich
- Serviceorientierter Support
- Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
- mit Empfehlung
- Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Jetzt Anwalt dazuholen.
Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.
- Antwort vom Anwalt
- Innerhalb 24 Stunden
- Nicht zufrieden? Geld zurück!
- Top Bewertungen
-
5 Antworten
-
7 Antworten
-
1 Antworten
-
1 Antworten
-
2 Antworten
-
1 Antworten