Ich habe mit Mitte Mai einen PC bestellt und dieser war dann ende Mai da.
Direkt nach anschliessen fährt er kurz hoch und bekommt direkt einen Bluescreen.
Dies ging dann noch ein paar mal und dann machte er auch schon beim hochfahren zicken. (Obwhl der PC angeblich getestet wurde!)
Also habe ich de PC direkt wieder eingeschickt zur Reparatur.
Nach fast 2 Wochen habe ich den PC dann wiederbekommen. Ein paar tage später habe ich mir ein paar Spiele darauf installiert und musste feststellen das die Grafikkarte wohl einen Defekt hat.. (keine Kantenglättung und Spiele teilweise unspielbar)
Also habe ich den PC wieder eingeschickt..
Nach knapp über 2 Wochen bekam ich den PC dann wieder und er lief bis vor ein paar tagen. Die Grafikkarte hat immer noch nicht richtig gearbeitet! Da ich den PC aber auch zum arbeiten brauche und soweit der Rest lief habe ich erstmal davon abgesehen ihn wieder einzuschicken.
Vor ein paar tagen ging es dann wider los.. Der PC Bootet nicht. (auch kein Piepton von BIOS)
Nun habe ich natürlich die faxen dicke.. Selbst wenn das Gerät nochmal repariert wird habe ich kein Vertrauen mehr in die Kiste da sie alle paar wochen in Reparatur muss..
Dan der PC schon 2 mal in Reparatur war habe ich ihn auf §440 BGB
hingewiesen.
Umtauschen will er das Gerät "noch" nicht weil erst ein "technischer Fehler" vorgelegen hat.
Aber er bot mir an den Fehler zu überprüfen zu lassen um zu überprüfen ob der Umtausch möglich ist.
Zitat:
"Einer Rückgabe kann ich von hier aus leider noch nicht zustimmen, wir benötigen das Gerät einmal in unserem Service Center zur Überprüfung.
Dann kann entschieden werden ob der Umbautsch möglich ist."
Im Moment gehe ich davon aus dass sie ihn wieder zum laufen bringen und mir dann wieder zurückschicken, womit ich nicht wirklich zufrieden bin da der nächste Ausfall sicherlich nicht lange auf sich warten lässt..
Ab wann kann ich nun auf Umtausch bestehen?
Schon einmal danke für eure Hilfe
Magg88
PC Umtausch
31. Juli 2009
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Frage vom 31. Juli 2009 | 11:15
Von
Status: Frischling (3 Beiträge, 0x hilfreich)
PC Umtausch
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#1
Antwort vom 3. August 2009 | 14:46
Von
Status: Frischling (3 Beiträge, 0x hilfreich)
Niemand da der darauf eine Antwort weiß?
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#2
Antwort vom 3. August 2009 | 15:10
Von
Status: Praktikant (960 Beiträge, 262x hilfreich)
quote:<hr size=1 noshade>Dan der PC schon 2 mal in Reparatur war habe ich ihn auf §440 BGB hingewiesen. <hr size=1 noshade>
In der Tat ist es so, daß eine Nachbesserung nicht als "fehlgeschlagen" gilt, wenn der inkriminierte Mangel ("Grafikkarte defekt" ) behoben wurde, nur weil 2 Wochen später ein völlig anderer Mangel ("BIOS defekt", "CPU durchgeschmort" etc.) auftritt.
Ob das hier der Fall ist, kann man nur mit technischer Expertise bewerten, das ist dann keine juristische Frage mehr.
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#3
Antwort vom 3. August 2009 | 15:27
Von
Status: Frischling (3 Beiträge, 0x hilfreich)
Soll das heißen dass wenn jetzt jedesmal ein anderes Bauteil kaputt geht ich keinen Anspruch auf Umtausch habe?
Die Ausfallzeit des PCs liegt schon ca bei 50%..
Angeblich wurde der PC auch getestet. Wenn er doch getestet wurde ist es doch merkwürdig dass er jetzt schon das dritte mal in Reparatur ist oder nicht?
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