PC Verkauft - Fehler in Beschreibung?

4. April 2005 Thema abonnieren
 Von 
Asa
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)
PC Verkauft - Fehler in Beschreibung?

Hallo, habe vor wenigen Wochen einen PC (per Email!) Privat verkauft (mti dem Hinweis Privatverkauf, keine Garantie,Gewährleistung, Rücknahme).
Habe nur allgemein angegeben das Original Software Cds dabei sind.
Nun meldet sich der Käufer und verlangt 2Cds die beim Kauf im Laden dabei gewesen währen.
Ich habe in der Beschreibung nur allgemein angegeben das Original Software Cds dabei sind.
Habe das Gerät vorher mit den Cds so gekauft, wie ich es jetzt sozusagen wiederverkauft habe.

Kann der Käufer die restlichen Cds von mir nun einfordern, und vorallem MÜSSTE ich die Ware zurücknehmen oder Preisnachlass geben?

Mfg Asa

Probleme nach Kauf?

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4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
JuR
Status:
Unparteiischer
(9878 Beiträge, 1434x hilfreich)

Guten Abend,

sofern die jeweiligen CDs kein Bestandteil des Kaufvertrages waren, können diese auch nicht vom Käufer von Ihnen verlangt werden. Es muss dann auch keine Preisminderung oder ein Rücktritt akzeptiert werden. Wie bereits erwähnt ist jedoch Voraussetzung, dass die jeweiligen CDs nicht Bestandteil des Kaufvertrages waren und Sie somit auch nicht auf diese hingewiesen haben.


Mit freundlichen Grüßen,

- Roenner -


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#2
 Von 
Asa
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)

Danke für Ihre Antwort!
Wie gesagt beim Verkauf war allgemein die rede von Software-Cd's (also nichts spezielles - auch kein Foto o.Ä.).
Da ich die Cds also nicht speziell deklariert oder beschrieben habe kann ich den Kaufvertrag so bestehen lassen, richtig?

Mfg Asa

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#3
 Von 
actihippo
Status:
Beginner
(131 Beiträge, 61x hilfreich)

Für sie ist alles in Ordnung. Blos weil der käufer denkt er bekommt z.B. bei aldi MS Works dazu und er müsse es dann bei ihnen auch dazu bekommen ist er nicht im Recht. Wenn Sie allgemein Software CDs aufgeführt haben ist es egal, wie viele es sind und um welche Software es sich handelt

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
JuR
Status:
Unparteiischer
(9878 Beiträge, 1434x hilfreich)

Guten Morgen Asa,

ja, das sehen Sie richtig.

Gern geschehen.


Mit freundlichen Grüßen,

- Roenner -


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