Guten Abend,
ich habe gestern einen PC gebraucht gekauft, gegen Vorbehalt. Benötigte das Gerät dringend beruflich.Der Juniorchef des Ladens versicherte mir, dass wenn das Gerät nicht okay wäre, würde er mir den Kaufpreis erstatten. Ich habe das Ding Zuhause dann sofort angeschlossen und einen Schlag bekommen: ehemaliger AdminPc der Telekom, zig Passörter ( konnte ich nicht knacken)uralten TelekomDSLbrowser ( Deinstallieren nicht möglich, jedesmal nach Befehlseingabe Absturz des Systems) Googelchrom nicht installierbar - kurz, der Horror... Neues Betriebssystem nicht aufspielbar, Bootprobleme). Gut.Gestern Mittag hatte der Laden geschlossen, ich also heute morgen hin, PC hingebracht. Juniorchef meinte, kein Problem, er warte auf seinen Vater, der gäbe ihm das Geld was er mir dann geben wollte. Mittags wieder hin, Vater noch nicht da - also abends wieder hin. Aussage des Juniorchefs: Er habe mit seinem Vater gesprochen. Dieser kenne den Vorbesitzer des Pc`s und der solle das Betriebssystem "zurücksetzen" ... ? Ich sagte ihm dann, dass ich mir jetzt einen Läppi gekauft habe ( stimmt wirklich) und ich diesen PC nicht mehr haben möchte, schon mal garnicht, wenn der Vorbesitzer dran rumge fummelt hat! - was meinen Sie: kann ich nach dieser Sachlage das Geld einfordern da zugesagt?
Liebe Grüße
PC gebraucht gekauft - Rücktritt?
16. August 2012
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Frage vom 16. August 2012 | 21:46
Von
Status: Frischling (8 Beiträge, 0x hilfreich)
PC gebraucht gekauft - Rücktritt?
Probleme nach Kauf?
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#1
Antwort vom 16. August 2012 | 23:07
Von
Status: Richter (8512 Beiträge, 4061x hilfreich)
Hallo
quote:Was du genau wie beweisen kannst?
kann ich nach dieser Sachlage das Geld einfordern da zugesagt?
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#2
Antwort vom 16. August 2012 | 23:20
Von
Status: Frischling (8 Beiträge, 0x hilfreich)
Nun, es befanden sich Mitarbeiter im Laden,die mir auch den PC/Bildschirm nach Hause trugen ( wohne um die Ecke). Aber: kann ich denn nicht generell zurücktreten - bei solchen Mängel?
Danke für Deine Antwort
Noch unsicher oder nicht ganz Ihr Thema?
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Hier war doch was. Der Moderator hat diesen Beitrag entfernt.
#4
Antwort vom 16. August 2012 | 23:42
Von
Status: Frischling (8 Beiträge, 0x hilfreich)
Es geht für mich um einen Geldbetrag, der nicht leicht zu verschmerzen ist.Und - by the way: ich habe in der Forumsuche schon nachgelesen und gesucht, aber keinen Beitrag dazu gefunden.
-- Editiert Moderator am 17.08.2012 04:30
Hier war doch was. Der Moderator hat diesen Beitrag entfernt.
#6
Antwort vom 17. August 2012 | 02:43
Von
Status: Unbeschreiblich (120010 Beiträge, 39815x hilfreich)
quote:
Nun, es befanden sich Mitarbeiter im Laden,die mir auch den PC/Bildschirm nach Hause trugen
Du erwartest ja nicht jetzt ersthaft, das sich die Mitarbeiter gegen ihren Arbeitsplatz entscheiden?
quote:
Aber: kann ich denn nicht generell zurücktreten - bei solchen Mängel?
Nein, die Rechtssprechung sieht da die Nachbesserung durch den Verkäufer vor. Und dies will er ja offenbar auch leisten.
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"Die Beiträge stellen ausschließlich meine persönliche Meinung/Interpretation dar !
"
#7
Antwort vom 17. August 2012 | 09:58
Von
Status: Senior-Partner (6927 Beiträge, 2505x hilfreich)
quote:<hr size=1 noshade>.Der Juniorchef des Ladens versicherte mir, dass wenn das Gerät nicht okay wäre, würde er mir den Kaufpreis erstatten. <hr size=1 noshade>
Das ist dann ein vertraglich eingeräumtes Rücktrittsrecht, das geht auch mündlich. Nach §§ 346 ff. BGB kannst du zurücktreten, PC zurück, Geld zurück.
Das Problem wird sein, daß der Vater nicht mit der Geschäftspolitik des Sohnes einverstanden ist. Das spielt aber keine Rolle, die Absprache mit dem Sohn ist bindend, siehe § 56 HGB .
Wenn du dein gutes Recht mit Nachdruck forderst, wirst du es bekommen, der Händler hat schliesslich einen Ruf zu verlieren.
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-- Editiert flawless am 17.08.2012 09:59
#8
Antwort vom 17. August 2012 | 12:34
Von
Status: Frischling (8 Beiträge, 0x hilfreich)
Vielen herzlichen dank, flawless, für deine kompetente antwort! Jetzt bin ich sehr erleichtert! Ein schönes WE noch.
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