PKW und Händler..bitte Hilfe

14. August 2008 Thema abonnieren
 Von 
Brennpunkt
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)
PKW und Händler..bitte Hilfe

Hallo @ all
Meine Frau und ich haben vor 10 Monaten einen gebrauchten Colt BJ 1996 bei einem Händler( Autohaus) gekauft.Nun stellte sich heraus ( durch Zufall) dass es ein Unfall PKW war.Der Händler schickte mich heute Mittag unter übelsten Bescchimpfungen vom Hof( Wörter sind hier nicht jugendfrei) und meinte : PECH du Wi...er, assi etc....
Er hat den PKW im Auftrag eines Kunden verkauft, so steht es auch im KV( mein Fehler).Kann ich trotz alledem gegen den Händler angehen??RS ist vrohanden.Wegen Beleidigung und übler Nachrede zeige ich Ihn morgen an, da das nicht geht.Ich arbeite und bin nicht "assi" laut seiner Aussage.Und ich habe kein Wort zu dem Händler gesagt...er sah mich und schrie und gab mir Hausverbot

Danke für euer Reply

Stefan

Probleme nach Kauf?

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2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
sad
Status:
Praktikant
(680 Beiträge, 237x hilfreich)

es muss im Kaufvertrag eindeutig stehen, dass der PKW ein Unfallwagen ist, als Händler hat er auch im Kundenauftrag darauf hinzuweisen. Du wolltest keinen Unfall wagen kaufen, sondern ein "normales" Gebrauchtfahrzeug.
Lass das gleich alles über den Anwalt laufen.

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#2
 Von 
Mumpel
Status:
Schüler
(420 Beiträge, 90x hilfreich)

Hallo,

..also auch , wenn der Händler NICHT explizit
im KV erwähnt hat, das der Wagen unfallfrei ist, so greift hier wohl trotzdem die
Sachmangelhaftung.

Denn wie der User SAD schon erwähnte; So ein Schaden MUSS erwähnt werden.

Du hast da wohl, auch gegenüber DEINER
Versicherung, kein Risko. Insofern der Typ noch Pfändbar ist, wird/KANN sich DEINE Versicherung bei dem VK schadlos halten.

Zum Schluss noch eine Persönliche Anmerkung;
NIEMAND hat das Recht, einen anderen MENSCHEN als Assi zu bezeichnen, schon gar nicht mit dem angegebenen Argument; Man würde Arbeiten.

Gruss

0x Hilfreiche Antwort

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