PV firma hält den Vertrag nicht ein

26. Oktober 2022 Thema abonnieren
 Von 
gauravm03
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
PV firma hält den Vertrag nicht ein

Ich bin auf der Suche nach einer Empfehlung für eine Preiserhöhung in meinem vereinbarten Vertrag für eine Photovoltaik-Anlage in meinem neuen Haus. Ich habe im Januar 2022 einen Vertrag über die Installation von PV-Modulen, Wechselrichtern und einem Batteriespeicher in einem neuen Haus, das wir bauen, unterzeichnet. Die Firma installierte die PV-Paneele schnell auf dem Dach, da wir noch unseren Gerust hatten. Nun, da unser Haus kurz vor der Fertigstellung steht, habe ich sie gebeten, die restlichen Komponenten in meinen Technikraum zu bringen. Die Firma möchte zusätzliches Geld haben (etwa 1000 Euro), da sie behauptet, ihre Kosten für die Beschaffung von Wechselrichtern seien gestiegen. Wenn ich dem nicht zustimme, würden sie die Installation für mich erst nächstes Jahr vornehmen, wenn sie diese Komponente zum alten Preis auftreiben können.
Ich würde gerne folgendes verstehen
1. Darf ein Unternehmen seine Kostenerhöhung auf diese Weise an die Kunden weitergeben, und wenn ja, wer prüft, ob der Erhöhungsbetrag der richtige, vertretbare Betrag ist?
2. Wenn die Antwort auf die erste Frage "Nein" lautet, was kann ich in einem solchen Fall tun?

Vielen Dank für Ihre Antworten und Tipps.

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6 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120335 Beiträge, 39876x hilfreich)

Zitat (von gauravm03):
1. Darf ein Unternehmen seine Kostenerhöhung auf diese Weise an die Kunden weitergeben

Durchaus, ja



Zitat (von gauravm03):
und wenn ja, wer prüft, ob der Erhöhungsbetrag der richtige, vertretbare Betrag ist?

Der Vertragspartner, der Kunde und - falls nötig - auch ein Gericht.



Und diesen Teil
Zitat (von gauravm03):
PV firma hält den Vertrag nicht ein

vermisse ich übrigens komplett in der Sachverhaltsschilderung.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
cirius32832
Status:
Schlichter
(7250 Beiträge, 1526x hilfreich)

Hoffentlich ist es nicht diese PV Firma mit dem Tiernamen..... die aus Bayern

Signatur:

https://www.antispam-ev.de

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#3
 Von 
gauravm03
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)

@cirius32832 - nein, diese Firma kommt aus Baden Württemburg

@Harry Van Sell, Vielen Dank für die Mitteilung Ihrer Erkenntnisse. Was die genaue Frage betrifft, so verlangt die PV-Firma 1100 Euro mehr für denselben Wechselrichter, den sie mir bereits vertraglich zugesichert hat. Sie haben derzeit auch keine Speicher und ich erwarte, dass sie, wenn sie diese haben, wieder mehr Geld verlangen werden. Ich habe mich für diese Firma entschieden und einen Vertrag mit ihr abgeschlossen, unter anderem aufgrund des von ihr angebotenen Preises. Ich finde es also ziemlich unfair, dass sie den Preis einfach ändern können.

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#4
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(32278 Beiträge, 5676x hilfreich)

Zitat (von gauravm03):
Ich finde es also ziemlich unfair, dass sie den Preis einfach ändern können.
Allerdings ändert die Firma nicht den Preis, sondern weist dich daraufhin, dass es teurer werden würde, wenn sie deiner Bitte jetzt nachkommen würden. Ansonsten würden sie einen WR/Komponenten usw. zum vereinbarten Preis von damals suchen...und eben später komplettieren.

Im Januar 22 ließ sich uU tatsächlich nicht absehen, was WR jetzt kosten...wenn sie überhaupt lieferbar sind
Es betrifft übrigens nicht nur WR.

Findet sich im Vertrag von Januar 2022 eigentlich ein Fertigstellungsdatum ? Oder habt ihr im Vertrag einen Festpreis vereinbart, der bis xxDatum gilt?

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

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#5
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120335 Beiträge, 39876x hilfreich)

Zitat (von gauravm03):
Ich finde es also ziemlich unfair, dass sie den Preis einfach ändern können.

Er wird auf Veranlassung des Kunden und seines Wunsches geändert. Daran ist nichts unfair.

Der Kunde kann sich ja auch anders entscheiden und den alten Preis haben.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
-Laie-
Status:
Weiser
(17017 Beiträge, 5897x hilfreich)

Gibt es einen vereinbarten Termin zur Fertigstellung der Anlage?

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