Hallo ich bräuchte mal wieder Euren Rat.
Volgendes ist passiert.
Der Ehemann hat am selben Tag bei 3 Firmen was bestellt
1)Einen Motorrad Auspuff für 1300€
2) Motorrad Tachoscheiben für 30€
3)Einen Motorrad Lenker für 150€
Alles würde sofort überwiesen, weil die Firmen alle Vorkasse wollten. Die Belege über die Einzahlunge sind auch alle vorhanden.
Am selben Tag kaufte die Ehefrau einen Shoei Helm, es war eine Maßanfertigung und ein sonder Desine. Auch dieses wurde per Vorkasse bezahlt(auch davon sind Belege vorhanden).
Da nach über 3 Wochen KEINS der bestelltenb Artikel angekommen ist,wurde bei den jeweiligen Verkäufern nachgefragt. Diese aber bestätigten alle das die Ware raus sei.
Nach langem hin und hger hat sich dann heraus gestellt das "angeblich" die Ware aus dem DHL LKW abhanden gekommen sei.
Vermutlich sogar die ganze Ladung??????
Meine Frage jetzt
Wer ist denn jetzt Haftbar zu machen?
Die Ware wurde ja nachweißlich Bezahlt.
Für Antworten bedanke ich mich schon mal im vorraus
MfG LalunaStern
Packete abhanden gekommen
Probleme nach Kauf?
Probleme nach Kauf?
Viele Grüße aus PISA.
@ lector
Was bitte soll jetzt diese Aussage?
Wenn ich Rechtschreib fehler gemacht habe, möchte ich mich für diese Entschuldigen:(
-- Editiert von LalunaStern am 18.08.2008 18:19:10
Auf Frag-einen-Anwalt.de antwortet Ihnen ein Rechtsanwalt innerhalb von 2 Stunden. Sie bestimmen den Preis.
Kann mir denn gar keiner einen Rat geben???
Der gewerbliche VK haftet für die Lieferung bis zum Empfang beim K. Von daher kann dem K egal sein, ob die Ware geklaut, verloren oder verbrannt wurde, der VK bleibt in der Lieferpflicht. Was er mit DHL aushandelt, braucht den K nicht zu interessieren. (Und mich interessiert nur noch, was ein 'Shoei Helm' ist...)
Wenn ich das also richtig verstanden habe,müßte der VK dem K die Ware also nochmals zusenden???
Ein Shoei Helm ist ein Motorradhelm,wobei Shoei der Hersteller ist sozusagen der Mercedes unter den Helmherstellern ;-)
Hallo,
Weiß vielleicht jemand wie man jetzt weiter vorgehen sollte......
Einer der Verkäufer(der mit dem Auspuff) meinte man sollte sich an DHL wenden. Aber ist das überhaupt meine Aufgabe? Müßte das nicht der VK machen?
MfG LalunaStern
das ist ganz eindeutig pflicht des verkäufers.
Er muss sich darum kümmern und hat dafür zu sorgen, dass sie die ware erhalten.
also bloß nicht einschüchtern lassen, es gibt leider viele dreiste verkäufer.
setze ihm am besten eine frist ( Datum)bis wann er zu liefern hat und drohe ihm bei nichteinhaltung mit deinem anwalt
Und jetzt?
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