Packetverlust Packstation

27. Januar 2023 Thema abonnieren
 Von 
xmk96
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
Packetverlust Packstation

Ich Privatverkäufer habe bei einem gewerblichen Edelmetallhändler waren im Wert von etwa 6000 € bestellt. Die Lieferung sollte an eine Packstation erfolgen. Laut DHL ist diese angekommen. Als ich diese aus der Packstation nehmen wollte. Ist das dafür vorgesehene Fach leer gewesen, es war kein Paket drin.
Der gewerbliche Verkäufer behauptet nun, seine Pflicht, nachgekommen zu sein, da das Paket laut DHL als zugestellt gilt. Der Verkäufer weigert sich eine Rückzahlung zu tätigen, obwohl das Packet mir nie zugekommen ist.

Welche Rechte habe ich ?

-- Editiert von User am 27. Januar 2023 11:35

Probleme nach Kauf?

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3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Wurstsemmel
Status:
Schüler
(454 Beiträge, 73x hilfreich)

Erstmal müsste man wissen, was genau bestellt wurde. Nicht jede Art von Edelmetall darf in diesem Wert überhaupt per DHL verschickt werden.

Falls der Versand zulässig war haben Sie Pech gehabt, siehe AGB Packstation.

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
drkabo
Status:
Weiser
(16533 Beiträge, 9305x hilfreich)

Wenn sie selbst die Packstation als Lieferadresse angegeben haben, dann ist der Absender raus, wenn an die Packstation geliefert wurde.
Dann bleibt nur DHL übrig, mit denen Sie sich rumschlagen können.
Bei 6000€ muss das Paket ja als Wertpaket deklariert und versichert gewesen sein.

Signatur:

Für alle meine Beiträge gilt §675(2) BGB.

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120181 Beiträge, 39842x hilfreich)

Zitat (von xmk96):
Welche Rechte habe ich ?

Man hat das Recht das
Zitat (von xmk96):
Als ich diese aus der Packstation nehmen wollte. Ist das dafür vorgesehene Fach leer gewesen, es war kein Paket drin.

zu beweisen und das
Zitat (von xmk96):
das Paket laut DHL als zugestellt gilt

zu wiederlegen.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

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