Ich Privatverkäufer habe bei einem gewerblichen Edelmetallhändler waren im Wert von etwa 6000 € bestellt. Die Lieferung sollte an eine Packstation erfolgen. Laut DHL ist diese angekommen. Als ich diese aus der Packstation nehmen wollte. Ist das dafür vorgesehene Fach leer gewesen, es war kein Paket drin.
Der gewerbliche Verkäufer behauptet nun, seine Pflicht, nachgekommen zu sein, da das Paket laut DHL als zugestellt gilt. Der Verkäufer weigert sich eine Rückzahlung zu tätigen, obwohl das Packet mir nie zugekommen ist.
Welche Rechte habe ich ?
-- Editiert von User am 27. Januar 2023 11:35
Packetverlust Packstation
27. Januar 2023
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Frage vom 27. Januar 2023 | 11:34
Von
Status: Frischling (2 Beiträge, 0x hilfreich)
Packetverlust Packstation
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#1
Antwort vom 27. Januar 2023 | 12:05
Von
Status: Schüler (453 Beiträge, 69x hilfreich)
Erstmal müsste man wissen, was genau bestellt wurde. Nicht jede Art von Edelmetall darf in diesem Wert überhaupt per DHL verschickt werden.
Falls der Versand zulässig war haben Sie Pech gehabt, siehe AGB Packstation.
#2
Antwort vom 27. Januar 2023 | 12:09
Von
Status: Wissender (14928 Beiträge, 8829x hilfreich)
Wenn sie selbst die Packstation als Lieferadresse angegeben haben, dann ist der Absender raus, wenn an die Packstation geliefert wurde.
Dann bleibt nur DHL übrig, mit denen Sie sich rumschlagen können.
Bei 6000€ muss das Paket ja als Wertpaket deklariert und versichert gewesen sein.
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#3
Antwort vom 27. Januar 2023 | 12:12
Von
Status: Unbeschreiblich (111257 Beiträge, 38564x hilfreich)
ZitatWelche Rechte habe ich ? :
Man hat das Recht das
ZitatAls ich diese aus der Packstation nehmen wollte. Ist das dafür vorgesehene Fach leer gewesen, es war kein Paket drin. :
zu beweisen und das
Zitatdas Paket laut DHL als zugestellt gilt :
zu wiederlegen.
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