Packetverlust Packstation

27. Januar 2023 Thema abonnieren
 Von 
xmk96
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
Packetverlust Packstation

Ich Privatverkäufer habe bei einem gewerblichen Edelmetallhändler waren im Wert von etwa 6000 € bestellt. Die Lieferung sollte an eine Packstation erfolgen. Laut DHL ist diese angekommen. Als ich diese aus der Packstation nehmen wollte. Ist das dafür vorgesehene Fach leer gewesen, es war kein Paket drin.
Der gewerbliche Verkäufer behauptet nun, seine Pflicht, nachgekommen zu sein, da das Paket laut DHL als zugestellt gilt. Der Verkäufer weigert sich eine Rückzahlung zu tätigen, obwohl das Packet mir nie zugekommen ist.

Welche Rechte habe ich ?

-- Editiert von User am 27. Januar 2023 11:35

Probleme nach Kauf?

Probleme nach Kauf?

Ein erfahrener Anwalt im Kaufrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Kaufrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Wurstsemmel
Status:
Schüler
(453 Beiträge, 69x hilfreich)

Erstmal müsste man wissen, was genau bestellt wurde. Nicht jede Art von Edelmetall darf in diesem Wert überhaupt per DHL verschickt werden.

Falls der Versand zulässig war haben Sie Pech gehabt, siehe AGB Packstation.

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
drkabo
Status:
Wissender
(14928 Beiträge, 8829x hilfreich)

Wenn sie selbst die Packstation als Lieferadresse angegeben haben, dann ist der Absender raus, wenn an die Packstation geliefert wurde.
Dann bleibt nur DHL übrig, mit denen Sie sich rumschlagen können.
Bei 6000€ muss das Paket ja als Wertpaket deklariert und versichert gewesen sein.

Signatur:

Für alle meine Beiträge gilt §675(2) BGB.

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(111257 Beiträge, 38564x hilfreich)

Zitat (von xmk96):
Welche Rechte habe ich ?

Man hat das Recht das
Zitat (von xmk96):
Als ich diese aus der Packstation nehmen wollte. Ist das dafür vorgesehene Fach leer gewesen, es war kein Paket drin.

zu beweisen und das
Zitat (von xmk96):
das Paket laut DHL als zugestellt gilt

zu wiederlegen.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 248.656 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
101.176 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. Zzgl. 2€ Einstellgebühr pro Frage.