Päckchen verschwunden - ebay Kleinanzeigen - wer haftet - Privatverkauf

11. April 2019 Thema abonnieren
 Von 
guest-12312.04.2019 07:24:22
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
Päckchen verschwunden - ebay Kleinanzeigen - wer haftet - Privatverkauf

Ich habe bei ebay-Kleinanzeigen ein Päckchen versendet. Die Ware ist jetzt nach knapp 2 Wochen immer noch nicht beim Käufer angekommen. Es handelt sich um einen Privatverkauf von 20€. Die Überweisung auf mein Konto, lief normal über meine BV. Eine Versandart wurde nicht genau vereinbart. Ich habe einen Beleg für den Versand des Päckchens. Der Käufer hat diesen auch per Nachricht als Foto von mir erhalten. Heute habe ich bei DHL zusätzlich den Verlust online angezeigt.
Der Käufer terrorisiert mich schon seit Beginn, direkt 2 Tage nach dem Versand, hat er mich als Betrügerin hingestellt und mir mit einer Anzeige gedroht und tausendmal versucht mich anzurufen. Ich habe noch nie solche Schwierigkeiten gehabt. Es raubt mir den letzten Nerv. Er war auch schon vor der Kaufabwicklung etwas merkwürdig und wollte alle meine Daten etc. hat einfach angerufen und wieder aufgelegt etc. Dann die direkte Unterstellung des Betrugs usw. Jetzt droht er mit Rechtsschutz, Klage und will nicht aufhören bis er das Geld zurück hat etc.
Ich bereue es sehr keinen versicherten Versand gemacht zu haben - bin nicht von so einem Drama ausgegangen.
Jetzt meine Frage, hafte ich als Privatverkäufer oder trägt er das Risiko? Ganz ehrlich, wenn er nett gewesen wäre und mich nicht so tyrannisiert und mir gedroht hätte von vornherein, hätte ich ihm bestimmt das Geld oder einen Teil zurück überwiesen – aber dieser Mensch ist so heftig, dass ich es echt nicht einsehe und es gerne darauf ankommen lassen würde. Seine Bewertungen bei ebay Kleinanzeigen sind auch sehr schlecht, was ich mir leider erst später durch den Ärger aufgefallen ist. Ich habe von dem ganzen Chat auch Screenshots gemacht etc. Mittlerweile glaub ich fast, das er der Betrüger ist.

Vielen Dank für Eure Hilfe!

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3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
BigiBigiBigi
Status:
Junior-Partner
(5398 Beiträge, 1813x hilfreich)

Das Versandrisiko trägt hier der K. Das Problem ist, daß der VK bei einem Päckchen vermutlich nicht beweisen kann, die Ware überhaupt an den Versender übergeben zu haben. Und erst ab dieser Übergabe geht das Risiko auf den K über.

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#2
 Von 
guest-12312.04.2019 07:24:22
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)

Mh okay - aber dann trage ich ja das Versandrisiko - er kann ja jetzt auch einfach behaupten, dass er es nicht erhalten hat. Ich kann nur beweisen, das ich ein Päckchen versendet habe und dass ich bis jetzt immer alles ordnungsgemäß gemacht habe und alles bei den anderen angekommen ist. Schade - Danke

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119508 Beiträge, 39734x hilfreich)

Zitat (von MK1983):
aber dann trage ich ja das Versandrisiko

Ja,ohne Beweise tut man das.



Zitat (von MK1983):
Ich kann nur beweisen, das ich ein Päckchen versendet habe

Eigentlich kann man nur beweisen, das man einen Beleg fotografiert hat ...
Weder das man ein Päckchen abgegeben hat noch was eigentlich der Inhalt des Päckchens war.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

1x Hilfreiche Antwort

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