Ich habe bei ebay-Kleinanzeigen ein Päckchen versendet. Die Ware ist jetzt nach knapp 2 Wochen immer noch nicht beim Käufer angekommen. Es handelt sich um einen Privatverkauf von 20€. Die Überweisung auf mein Konto, lief normal über meine BV. Eine Versandart wurde nicht genau vereinbart. Ich habe einen Beleg für den Versand des Päckchens. Der Käufer hat diesen auch per Nachricht als Foto von mir erhalten. Heute habe ich bei DHL zusätzlich den Verlust online angezeigt.
Der Käufer terrorisiert mich schon seit Beginn, direkt 2 Tage nach dem Versand, hat er mich als Betrügerin hingestellt und mir mit einer Anzeige gedroht und tausendmal versucht mich anzurufen. Ich habe noch nie solche Schwierigkeiten gehabt. Es raubt mir den letzten Nerv. Er war auch schon vor der Kaufabwicklung etwas merkwürdig und wollte alle meine Daten etc. hat einfach angerufen und wieder aufgelegt etc. Dann die direkte Unterstellung des Betrugs usw. Jetzt droht er mit Rechtsschutz, Klage und will nicht aufhören bis er das Geld zurück hat etc.
Ich bereue es sehr keinen versicherten Versand gemacht zu haben - bin nicht von so einem Drama ausgegangen.
Jetzt meine Frage, hafte ich als Privatverkäufer oder trägt er das Risiko? Ganz ehrlich, wenn er nett gewesen wäre und mich nicht so tyrannisiert und mir gedroht hätte von vornherein, hätte ich ihm bestimmt das Geld oder einen Teil zurück überwiesen – aber dieser Mensch ist so heftig, dass ich es echt nicht einsehe und es gerne darauf ankommen lassen würde. Seine Bewertungen bei ebay Kleinanzeigen sind auch sehr schlecht, was ich mir leider erst später durch den Ärger aufgefallen ist. Ich habe von dem ganzen Chat auch Screenshots gemacht etc. Mittlerweile glaub ich fast, das er der Betrüger ist.
Vielen Dank für Eure Hilfe!
Päckchen verschwunden - ebay Kleinanzeigen - wer haftet - Privatverkauf
11. April 2019
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Frage vom 11. April 2019 | 12:10
Von
Status: Frischling (2 Beiträge, 0x hilfreich)
Päckchen verschwunden - ebay Kleinanzeigen - wer haftet - Privatverkauf
Probleme nach Kauf?
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#1
Antwort vom 11. April 2019 | 14:38
Von
Status: Junior-Partner (5398 Beiträge, 1813x hilfreich)
Das Versandrisiko trägt hier der K. Das Problem ist, daß der VK bei einem Päckchen vermutlich nicht beweisen kann, die Ware überhaupt an den Versender übergeben zu haben. Und erst ab dieser Übergabe geht das Risiko auf den K über.
#2
Antwort vom 11. April 2019 | 16:36
Von
Status: Frischling (2 Beiträge, 0x hilfreich)
Mh okay - aber dann trage ich ja das Versandrisiko - er kann ja jetzt auch einfach behaupten, dass er es nicht erhalten hat. Ich kann nur beweisen, das ich ein Päckchen versendet habe und dass ich bis jetzt immer alles ordnungsgemäß gemacht habe und alles bei den anderen angekommen ist. Schade - Danke
Noch unsicher oder nicht ganz Ihr Thema?
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#3
Antwort vom 11. April 2019 | 20:51
Von
Status: Unbeschreiblich (119508 Beiträge, 39734x hilfreich)
Zitataber dann trage ich ja das Versandrisiko :
Ja,ohne Beweise tut man das.
ZitatIch kann nur beweisen, das ich ein Päckchen versendet habe :
Eigentlich kann man nur beweisen, das man einen Beleg fotografiert hat ...
Weder das man ein Päckchen abgegeben hat noch was eigentlich der Inhalt des Päckchens war.
Und jetzt?
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