Paket DHL

4. Dezember 2020 Thema abonnieren
 Von 
guest-12321.03.2024 17:46:45
Status:
Frischling
(13 Beiträge, 0x hilfreich)
Paket DHL

Hallo,
am 01.12.2020 sollte mir ein Paket mit einem Wert von 949€ zugestellt werden.
Laut Sendungsstatus wurde es mir laut „Ablagevertrag" an einen Wunschort zugestellt.
1. Gibt es diesen Ablagevertrag laut telefonischer Auskunft der DHL aber nicht.
2.Ist dieses Paket nun verschwunden.
Der Händler hat sich auch bereits mit der DHL in Verbindung gesetzt. Hier wird diesem jedoch erzählt, dass ein Ablagevertrag besteht. Der Händler hat mich nun also dazu aufgefordert von der DHL ein Schreiben einzuholen, dass dieser Ablagevertrag aber eben nicht besteht, um weitere Schritte einzuleiten.
Telefonisch sagt die DHL mir jedoch, dass sie solch ein Schreiben nicht ausstellen, teils werde ich weggedrückt oder man bittet mich um Geduld zur Bearbeitung. Meine Befürchtung ist jedoch, dass all das eine Hinhaltetaktik ist.
Was sind nun meine Möglichkeiten und wer ist für den Schadenersatz zuständig?
Bin ich nicht befugt solch ein Schreiben von der DHL anzufordern?

Kennt sich da jemand aus?

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27 Antworten
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#1
 Von 
Ryan
Status:
Schüler
(184 Beiträge, 35x hilfreich)

Hört sich komisch an. Ich denke eher, der Händler muss hier beweisen, dass hier ein Ablagevertrag vorliegt. Fordere doch den Händler mal dazu auf, die Aussage von DHL bzw. den Ablagevertrag vorzulegen.

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#2
 Von 
guest-12321.03.2024 17:46:45
Status:
Frischling
(13 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von crofan):
Hört sich komisch an. Ich denke eher, der Händler muss hier beweisen, dass hier ein Ablagevertrag vorliegt. Fordere doch den Händler mal dazu auf, die Aussage von DHL bzw. den Ablagevertrag vorzulegen.


Der Händler hat mich heute angerufen und mir mitgeteilt, dass der von der DHL diesbezüglich keine Auskunft erhält!
Es ist ein Graus...bleibt man als Käufer jetzt mit dem ganzen Kram „allein"!!

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120173 Beiträge, 39840x hilfreich)

Zitat (von Neuling2611):
Bin ich nicht befugt solch ein Schreiben von der DHL anzufordern?

Doch, nur hat man derzeit keine Mittel es durchzusetzen das man so ein Schreiben erhält.



Zitat (von Neuling2611):
1. Gibt es diesen Ablagevertrag laut telefonischer Auskunft der DHL aber nicht.

Wozu muss man denn da nachfragen?



Zitat (von Neuling2611):
Der Händler hat mich nun also dazu aufgefordert von der DHL ein Schreiben einzuholen, dass dieser Ablagevertrag aber eben nicht besteht, um weitere Schritte einzuleiten.

Die Beweislast leigt hier beim Verkäufer, die kann er auch nicht auf den Kunden abwälzen.



Zitat (von Neuling2611):
Hier wird diesem jedoch erzählt, dass ein Ablagevertrag besteht.

Man teilt dem Verkäufer mit, das es keinen Ablagevertrag gibt. Falls er anderer Meinung wäre, möge er diesen bitte vorlegen.



Zitat (von Neuling2611):
Der Händler hat mich heute angerufen und mir mitgeteilt, dass der von der DHL diesbezüglich keine Auskunft erhält!

Wenn sein Erfüllungsgehilfe ihn anlügt, das ist ganz alleine sein Problem.



Der Häbdler macht es sich ganz einfach, da muss man dann entsprechend agieren und gegenhalten.




-- Editiert von Harry van Sell am 04.12.2020 13:16

Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
guest-12321.03.2024 17:46:45
Status:
Frischling
(13 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von Harry van Sell):
Zitat (von Neuling2611):
Bin ich nicht befugt solch ein Schreiben von der DHL anzufordern?

Doch, nur hat man derzeit keine Mittel es durchzusetzen das man so ein Schreiben erhält.



Zitat (von Neuling2611):
1. Gibt es diesen Ablagevertrag laut telefonischer Auskunft der DHL aber nicht.

Wozu muss man denn da nachfragen?



Zitat (von Neuling2611):
Der Händler hat mich nun also dazu aufgefordert von der DHL ein Schreiben einzuholen, dass dieser Ablagevertrag aber eben nicht besteht, um weitere Schritte einzuleiten.

Die Beweislast leigt hier beim Verkäufer, die kann er auch nicht auf den Kunden abwälzen.



Zitat (von Neuling2611):
Hier wird diesem jedoch erzählt, dass ein Ablagevertrag besteht.

Man teilt dem Verkäufer mit, das es keinen Ablagevertrag gibt. Falls er anderer Meinung wäre, möge er diesen bitte vorlegen.



Zitat (von Neuling2611):
Der Händler hat mich heute angerufen und mir mitgeteilt, dass der von der DHL diesbezüglich keine Auskunft erhält!

Wenn sein Erfüllungsgehilfe ihn anlügt, das ist ganz alleine sein Problem.



Der Häbdler macht es sich ganz einfach, da muss man dann entsprechend agieren und gegenhalten.

Sprich, dass ich richtig in der Annahme liege, dass der Händler sich mit der DHL auseinandersetzen muss?
Ich habe heute bereits ein Schreiben an die DHL gesendet, mit der Aufforderung mir zu bestätigen, dass es keinen Ablagevertrag gibt.
Ich Dreh noch durch!

Wie kann ich diese Forderung denn nun angemessen auch beim Händler durchsetzen? Mit dem Anwalt drohen? Bin ich da rechtlich sicher?
-- Editiert von Harry van Sell am 04.12.2020 13:16

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#5
 Von 
user08154711
Status:
Lehrling
(1897 Beiträge, 280x hilfreich)

Zitat (von Harry van Sell):
Die Beweislast leigt hier beim Verkäufer, die kann er auch nicht auf den Kunden abwälzen.
Stimmt zwar, aber der Verkäufer erhält von DHL die Auskunft "Ablagevertrag vorhanden", Paket wurde ausgeliefert. Damit ist der VK doch erstmal raus. Oder?

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
guest-12321.03.2024 17:46:45
Status:
Frischling
(13 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von user08154711):
Zitat (von Harry van Sell):
Die Beweislast leigt hier beim Verkäufer, die kann er auch nicht auf den Kunden abwälzen.
Stimmt zwar, aber der Verkäufer erhält von DHL die Auskunft "Ablagevertrag vorhanden", Paket wurde ausgeliefert. Damit ist der VK doch erstmal raus. Oder?


Das ist nämlich auch das was mir der Händler in etwa mitgeteilt hat!

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120173 Beiträge, 39840x hilfreich)

Zitat (von user08154711):
Stimmt zwar, aber der Verkäufer erhält von DHL die Auskunft "Ablagevertrag vorhanden", Paket wurde ausgeliefert. Damit ist der VK doch erstmal raus. Oder?

Richtig, raus ist er solange bis der Kunde das aktiv bestreitet. Dann ist es wieder der Händler welcher sich mit der DHL auseinandersetzen muss, denn DHL ist Vertragspartner und Erfüllungsgehilfe des Händlers, nicht vom Kunden.


Hier sollte man gerichtsfest vorgehen (Zustellnachweis, angemessene Frist nach Datum, etc.) und Telefon und Mail nicht nutzen.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
user08154711
Status:
Lehrling
(1897 Beiträge, 280x hilfreich)

Zitat (von Harry van Sell):
Richtig, raus ist er solange bis der Kunde das aktiv bestreitet. Dann ist es wieder der Händler welcher sich mit der DHL auseinandersetzen muss, denn DHL ist Vertragspartner und Erfüllungsgehilfe des Händlers, nicht vom Kunden.
Schon klar. Wäre der Händler raus, wenn DHL einen Ablagevertrag vorlegen würde?

0x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
guest-12321.03.2024 17:46:45
Status:
Frischling
(13 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von user08154711):
Zitat (von Harry van Sell):
Richtig, raus ist er solange bis der Kunde das aktiv bestreitet. Dann ist es wieder der Händler welcher sich mit der DHL auseinandersetzen muss, denn DHL ist Vertragspartner und Erfüllungsgehilfe des Händlers, nicht vom Kunden.
Schon klar. Wäre der Händler raus, wenn DHL einen Ablagevertrag vorlegen würde?


Dann in jedem Fall! Dann wäre DHL ja seinen Verpflichtungen nachgekommen und das Risiko wäre an mich übergegangen.

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#10
 Von 
Ryan
Status:
Schüler
(184 Beiträge, 35x hilfreich)

Sollte es zu einem Prozess kommen, liegt die Beweislast jedenfalls beim Verkäufer. Ich versteh nur nicht, wieso in der Sendungsverfolgung angegeben wird, dass ein Ablageort gewählt wurde. Kommt sowas öfters vor, dass dies angezeigt wird, ohne das ein Ablagevertrag vorliegt? Was hat die Dame denn am Telefon dazu gesagt?

Geh auf jeden Fall nochmal auf Nummer sicher und schaue deine Emails durch, ob du zu besagtem Zeitpunkt nicht doch irgend eine Bestätigung über einen Ablageort bekommen hast oder dies dort damals irgendwo versehentlich angeklickt hast. Das sollte dann nämlich schon stimmen! Es wäre doof, wenn sich im Nachhinein herausstellt, dass du doch einen Ablageort gewählt hast, es entsprechend dorthin auch geliefert wurde, du dich aber nur nicht dran erinnern kannst.

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#11
 Von 
guest-12321.03.2024 17:46:45
Status:
Frischling
(13 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von crofan):
Sollte es zu einem Prozess kommen, liegt die Beweislast jedenfalls beim Verkäufer. Ich versteh nur nicht, wieso in der Sendungsverfolgung angegeben wird, dass ein Ablageort gewählt wurde. Kommt sowas öfters vor, dass dies angezeigt wird, ohne das ein Ablagevertrag vorliegt? Was hat die Dame denn am Telefon dazu gesagt?

Geh auf jeden Fall nochmal auf Nummer sicher und schaue deine Emails durch, ob du zu besagtem Zeitpunkt nicht doch irgend eine Bestätigung über einen Ablageort bekommen hast oder dies dort damals irgendwo versehentlich angeklickt hast. Das sollte dann nämlich schon stimmen! Es wäre doof, wenn sich im Nachhinein herausstellt, dass du doch einen Ablageort gewählt hast, es entsprechend dorthin auch geliefert wurde, du dich aber nur nicht dran erinnern kannst.


Hey, mir wurde von DHL ja bereits 2 mal am Telefon bestätigt, dass es keinen Ablagevertrag gibt, zumal die Versandadresse auch nicht mein eigentlicher Wohnort ist.
Es wäre lediglich möglich, dass ein weiterer Bewohner im Haus mit dem gleichen Nachnamen einen Ablagevertrag besitzt. Was den Boten jedoch noch immer nicht dazu berechtigt das Paket einfach abzustellen, da dieser Vertrag nicht für mich gilt!!!
Mal ganz davon abgesehen, würde ich DHL niemals erlauben weil 950€ teures neues MacBook einfach irgendwo abzulegen!

Die Dame vom Händler sagte mir, dass DHL nix rausgibt und ich dieses Schreiben anfordern muss.
DHL sagt mir immer nur, sie finden in meinem Konto keinen Ablagevertrag, ich soll mich gedulden und habe heute eine „Fallnummer" bekommen....sie hätten jetzt eine Beschwerde aufgenommen. Dauert 1-2 Tage....der nächste Mitarbeiter hat mich nach anfänglichem Bemühen und meiner trotz allem bestehenden Hartnäckigkeit irgendwann einfach weggedrückt!!-.-

-- Editiert von Neuling2611 am 04.12.2020 16:52

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#12
 Von 
user08154711
Status:
Lehrling
(1897 Beiträge, 280x hilfreich)

Zitat (von Neuling2611):
Laut Sendungsstatus wurde es mir laut „Ablagevertrag" an einen Wunschort zugestellt.
Zitat (von Neuling2611):
Der Händler hat sich auch bereits mit der DHL in Verbindung gesetzt. Hier wird diesem jedoch erzählt, dass ein Ablagevertrag besteht.

Irgendwie für mich nicht nachzuvollziehen, dass Dir dann die DHL Hotline mitteilt, es gäbe keinen Ablagevertrag. Wie kommt denn dann der Status zu stande?

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#13
 Von 
Ryan
Status:
Schüler
(184 Beiträge, 35x hilfreich)

Ja, das ist eigentlich auch nicht so schlimm, der Händler muss sich eigentlich darum kümmern. Verlange von dem Händler den Ablagevertrag und den Zustellnachweis. Manchmal dauert es bei größeren Firmen etwas, bis so eine Beschwerde von einem Rechtskundigen geprüft wird. Dann wird ihnen schon auffallen, dass hier etwas schiefgelaufen ist.

1x Hilfreiche Antwort

#14
 Von 
guest-12321.03.2024 17:46:45
Status:
Frischling
(13 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von user08154711):
Zitat (von Neuling2611):
Laut Sendungsstatus wurde es mir laut „Ablagevertrag" an einen Wunschort zugestellt.
Zitat (von Neuling2611):
Der Händler hat sich auch bereits mit der DHL in Verbindung gesetzt. Hier wird diesem jedoch erzählt, dass ein Ablagevertrag besteht.

Irgendwie für mich nicht nachzuvollziehen, dass Dir dann die DHL Hotline mitteilt, es gäbe keinen Ablagevertrag. Wie kommt denn dann der Status zu stande?


Es wohnt jemand mit gleichem Nachnamen, im gleichen Haus, dieser sagte mir gerade, dass er einen Ablagevertrag hat.
Vermutlich liegt es daran....aber wie gesagt, dieser Ablagevertrag gilt NICHT für meine Person!!

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#15
 Von 
Ryan
Status:
Schüler
(184 Beiträge, 35x hilfreich)

Also es wurde bei jemand anderem abgelegt, der einfach nur den gleichen Nachnamen wie du hat? Und der hat jetzt also ein neues MacBook? :) . Naja, da scheint offensichtlich ein Verschulden von DHL vorzuliegen, das scheint denen ja auch selbst inzwischen aufgefallen zu sein. Wäre natürlich schön, wenn du die nächsten Tage was Schriftliches von DHL bekommst, was du dem Händler schicken kannst, das würde die Sache vermutlich beschleunigen, notwendig ist es aber nicht.

-- Editiert von crofan am 04.12.2020 17:17

0x Hilfreiche Antwort

#16
 Von 
guest-12321.03.2024 17:46:45
Status:
Frischling
(13 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von crofan):
Also es wurde bei jemand anderem abgelegt, der einfach nur den gleichen Nachnamen wie du hat? Und der hat jetzt also ein neues MacBook? :) . Naja, da scheint offensichtlich ein Verschulden von DHL vorzuliegen, das scheint denen ja auch selbst inzwischen aufgefallen zu sein. Wäre natürlich schön, wenn du die nächsten Tage was Schriftliches von DHL bekommst, was du dem Händler schicken kannst, das würde die Sache vermutlich beschleunigen, notwendig ist es aber nicht.

Naja, so ähnlich:D
Also er sagt, er hat diesen Ablagevertrag an einem versteckten Ort, aber bei ihm lag nichts.
Spielt ja letztendlich auch keine Rolle, denn für mich gibt es diesen Vertrag nicht und das Paket ist weg!!
Wo auch immer es nun ist!
-- Editiert von crofan am 04.12.2020 17:17

0x Hilfreiche Antwort

#17
 Von 
guest-12321.03.2024 17:46:45
Status:
Frischling
(13 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von Neuling2611):
Zitat (von crofan):
Also es wurde bei jemand anderem abgelegt, der einfach nur den gleichen Nachnamen wie du hat? Und der hat jetzt also ein neues MacBook? :) . Naja, da scheint offensichtlich ein Verschulden von DHL vorzuliegen, das scheint denen ja auch selbst inzwischen aufgefallen zu sein. Wäre natürlich schön, wenn du die nächsten Tage was Schriftliches von DHL bekommst, was du dem Händler schicken kannst, das würde die Sache vermutlich beschleunigen, notwendig ist es aber nicht.

Naja, so ähnlich:D
Also er sagt, er hat diesen Ablagevertrag an einem versteckten Ort, aber bei ihm lag nichts.
Spielt ja letztendlich auch keine Rolle, denn für mich gibt es diesen Vertrag nicht und das Paket ist weg!!
Wo auch immer es nun ist!
-- Editiert von crofan am 04.12.2020 17:17


Nun noch einmal bei DHL angerufen, der Herr war ausnahmsweise mal sehr kompetent und hat auch mit seinem Vorgesetzten gesprochen und sich mir gegenüber aber sehr über die DHL aufgeregt und gesagt, dass man da bei Amazon wesentlich kulanter und schneller war, als er dort gearbeitet hat.
Er sagt die DHL hat keine Formulare für solche Anliegen wie zB der Ausstellung einer Bestätigung über meinen nicht vorhandenen Ablagevertrag und ich soll nun selber direkt einen Nachforschungsantrag stellen. Dass das allerdings bis zu 4-6 Wochen dauern kann.
Ich solle mich auf jeden Fall nochmal bei dem Händler melden, sodass der nochmal bei der DHL anruft....seine Worte waren „Wir haben bei der DHL leider derzeit viele die keinen Bock haben sich zu bemühen und an so jemanden ist der Verkäufer wohl geraten":D
Musste teils schon fast wieder etwas schmunzeln....dieser ganze Kram geht mir ja so sehr auf den Zeiger!!!

Danke für eure Hilfe bis hierhin!!

0x Hilfreiche Antwort

#18
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120173 Beiträge, 39840x hilfreich)

Zitat (von Neuling2611):
und ich dieses Schreiben anfordern muss.

Unfug



Zitat (von user08154711):
Wie kommt denn dann der Status zu stande?

Den gibt der Zusteller ein.



Zitat (von Neuling2611):
Es wohnt jemand mit gleichem Nachnamen, im gleichen Haus, dieser sagte mir gerade, dass er einen Ablagevertrag hat.

Das würde ich aus taktischen Gründen dem Verkäufer noch nicht mitteilen.



Zitat (von Neuling2611):
ich soll nun selber direkt einen Nachforschungsantrag stellen.

Würde mich wundern wenn man den annehemen bzw. ausführen würde.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#19
 Von 
user08154711
Status:
Lehrling
(1897 Beiträge, 280x hilfreich)

Zitat (von Neuling2611):
Hey, mir wurde von DHL ja bereits 2 mal am Telefon bestätigt, dass es keinen Ablagevertrag gibt, zumal die Versandadresse auch nicht mein eigentlicher Wohnort ist.
Zitat (von Neuling2611):
Es wohnt jemand mit gleichem Nachnamen, im gleichen Haus, dieser sagte mir gerade, dass er einen Ablagevertrag hat.

Was ist das jetzt? Märchenstunde?

Versandadresse entspricht also nicht dem Wohnort. Und Du hast an dieser Versandadresse einen Briefkasten, Klingelschild, Namensschild? Oder wie sollte Dich das Paket dort erreichen?

Und dann wohnt dort zufällig jemand mit dem gleichen Nachnamen? Der einen Ablagevertrag mit DHL hat?

0x Hilfreiche Antwort

#20
 Von 
guest-12321.03.2024 17:46:45
Status:
Frischling
(13 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von user08154711):
Zitat (von Neuling2611):
Hey, mir wurde von DHL ja bereits 2 mal am Telefon bestätigt, dass es keinen Ablagevertrag gibt, zumal die Versandadresse auch nicht mein eigentlicher Wohnort ist.
Zitat (von Neuling2611):
Es wohnt jemand mit gleichem Nachnamen, im gleichen Haus, dieser sagte mir gerade, dass er einen Ablagevertrag hat.

Was ist das jetzt? Märchenstunde?

Versandadresse entspricht also nicht dem Wohnort. Und Du hast an dieser Versandadresse einen Briefkasten, Klingelschild, Namensschild? Oder wie sollte Dich das Paket dort erreichen?

Und dann wohnt dort zufällig jemand mit dem gleichen Nachnamen? Der einen Ablagevertrag mit DHL hat?


Märchenstunde?:D
Ich wohne an einem anderen Ort, bin aber derzeit bei meiner Mutter und habe das Paket hier herschicken lassen...sprich gleicher Nachname.
Es handelt sich um ein Mehrfamilienhaus mit unterschiedlichen Eingängen, um es deutlich auszuführen...in diesem Haus wohnt eine weitere Person mit dem gleichen Nachnamen (soll ja öfters vorkommen bekanntlich)
So, diese Person besitzt einen Ablagevertrag...ICH mit meinem Namen jedoch nicht!!!
Was, wie bereits mehrfach aufgeführt von der DHL bestätigt wurde!!!
Sprich, der Bote muss die Namen schon abgleichen, sowohl vor, als auch Nachnahmen bevor er wahllos einfach Pakete irgendwo abstellt....wer ist denn bitte so dämlich und lässt sein knapp 1000€ Pakete einfach irgendwo abstellen???
Wer genug Geld hat vllt...ich nicht!!
Märchenstunde beendet?

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#21
 Von 
user08154711
Status:
Lehrling
(1897 Beiträge, 280x hilfreich)

Zitat (von Neuling2611):
Ich wohne an einem anderen Ort, bin aber derzeit bei meiner Mutter und habe das Paket hier herschicken lassen...sprich gleicher Nachname.
Und Du hast bei der Versandadresse auch Deinen VORnamen mit angegeben? Wenn dem so ist und dieser Nachbar nicht auch noch denselben Vornamen wie Du hat, dann hätte DHL falsch ausgeliefert und der Verkäufer wäre weiterhin in der Verpflichtung, Dir die Ware zuzustellen.

P.S.: Es wäre hilfreich, wenn alle relevanten Fakten sofort mitgeteilt werden.



-- Editiert von user08154711 am 05.12.2020 10:17

0x Hilfreiche Antwort

#22
 Von 
guest-12321.03.2024 17:46:45
Status:
Frischling
(13 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von user08154711):
Zitat (von Neuling2611):
Ich wohne an einem anderen Ort, bin aber derzeit bei meiner Mutter und habe das Paket hier herschicken lassen...sprich gleicher Nachname.
Und Du hast bei der Versandadresse auch Deinen VORnamen mit angegeben? Wenn dem so ist und dieser Nachbar nicht auch noch denselben Vornamen wie Du hat, dann hätte DHL falsch ausgeliefert und der Verkäufer wäre weiterhin in der Verpflichtung, Dir die Ware zuzustellen.

P.S.: Es wäre hilfreich, wenn alle relevanten Fakten sofort mitgeteilt werden.

Beim nächsten Mal gerne!
Tat für mich aber erst einmal nichts zur Sache, da DHL keinen Ablagevertrag mit mir hat und es somit völlig egal ist, wie die andere Person im Haus heißt...und nein, die Person hat einen anderen Vornamen und ist männlich im Gegensatz zu mir.

Vielen Dank dir!:)



-- Editiert von user08154711 am 05.12.2020 10:17

0x Hilfreiche Antwort

#23
 Von 
Ryan
Status:
Schüler
(184 Beiträge, 35x hilfreich)

Ach so, jetzt ist der Fehler von DHL auch irgendwie nachvollziehbarer. Es kann übrigens auch gut sein, dass der Verkäufer nach Klärung der Sachlage eine Anzeige wegen Diebstahls gegen Unbekannt stellt.

Derjenige, der das anscheinend als eine Art Weihnachtsgeschenk von DHL gesehen hat und sich das MacBook eingesteckt hat, könnte daher noch Probleme bekommen. Zumindest Beschuldigter im dem entsprechendem Ermittlungsverfahren werden. Ob man ihm das dann natürlich nachweisen kann, ist die andere Frage. Trotzdem ist sowas natürlich unschön und oft tauchen dann doch nochmals vermeintliche verschwundene Pakete nach Wochen in irgend einer Hecke wieder auf.

-- Editiert von crofan am 05.12.2020 18:45

0x Hilfreiche Antwort

#24
 Von 
guest-12321.03.2024 17:46:45
Status:
Frischling
(13 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von crofan):
Ach so, jetzt ist der Fehler von DHL auch irgendwie nachvollziehbarer. Es kann übrigens auch gut sein, dass der Verkäufer nach Klärung der Sachlage eine Anzeige wegen Diebstahls gegen Unbekannt stellt.

Derjenige, der das anscheinend als eine Art Weihnachtsgeschenk von DHL gesehen hat und sich das MacBook eingesteckt hat, könnte daher noch Probleme bekommen. Zumindest Beschuldigter im dem entsprechendem Ermittlungsverfahren werden. Ob man ihm das dann natürlich nachweisen kann, ist die andere Frage. Trotzdem ist sowas natürlich unschön und oft tauchen dann doch nochmals vermeintliche verschwundene Pakete nach Wochen in irgend einer Hecke wieder auf.

Ehrlich gesagt ist mir das mit dem Weihnachtsgeschenk und dem Beschuldigten relativ egal, zumal eh mal vermute, dass das MacBook über alle Berge ist oder vllt sogar schon in Geschenkpapier irgendwo unterm Tannenbaum liegt! Wie will man das jemandem nachweisen?
Hauptsache ich bekomme entweder mein Geld oder ein neues MacBook.
Sonst liegt nämlich bei mir in diesem Jahr nichts unterm Tannenbaum, weil eine Menge Kohle weg!-.-
-- Editiert von crofan am 05.12.2020 18:45

0x Hilfreiche Antwort

#25
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(32202 Beiträge, 5658x hilfreich)

Zitat (von Neuling2611):
Hauptsache ich bekomme entweder mein Geld oder ein neues MacBook.
Darf man fragen, in welchen Zeitdimensionen du denkst, dass hier dein Paket samt richtigem Inhalt zugestellt oder ersetzt wird, oder Geld zurück kommt oder eine Versicherung Ersatz leistet? Und das noch vor Weihnachten 2020?
Am 1.12. nicht zugestellt--- und schon am 4./5. fast durchgedreht ... und schon Hinhaltetaktik nach X telef. Nervanrufen unterstellt

Es dauert, solange es dauert. Das ist mal Fakt.
Zitat (von Neuling2611):
da DHL keinen Ablagevertrag mit mir hat und es somit völlig egal ist, wie die andere Person im Haus heißt...und nein, die Person hat einen anderen Vornamen und ist männlich im Gegensatz zu mir.


Auch ich will das verstehen... ;) mal angenommen:
Du heißt Frau A. Müller.
Du hast das Paket an Frau A. Müller bei Frau A. Müller in xxx geschickt. Hausnummer 1.
Du wohnst (eigentlich) in yyy, hast mit DHL keinen Ablagevertrag.
Deine Mutter hat auch keinen Ablagevertrag mit DHL.
Der Zusteller hat das Paket möglicherweise bei Herrn A. Müller in Nr. 1A am vereinbarten Ablageort abgelegt. Weil Herr A. Müller mit DHL solch einen Vertrag hat.

(Eigentlich) hat der Absender einen Nachforschungsauftrag auszulösen. Aber es gibt (eigentlich) nichts nachzuforschen. Wurde ja abgelegt.
(Eigentlich) ist der Inhalt des Paketes wurscht und Händler wählen versicherten Versand.


Zitat (von Neuling2611):
Es ist ein Graus...bleibt man als Käufer jetzt mit dem ganzen Kram „allein"!!
Nein. Du beschäftigst doch bereits mehrere Leute.

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

0x Hilfreiche Antwort

#26
 Von 
guest-12321.03.2024 17:46:45
Status:
Frischling
(13 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von Anami):
Zitat (von Neuling2611):
Hauptsache ich bekomme entweder mein Geld oder ein neues MacBook.
Darf man fragen, in welchen Zeitdimensionen du denkst, dass hier dein Paket samt richtigem Inhalt zugestellt oder ersetzt wird, oder Geld zurück kommt oder eine Versicherung Ersatz leistet? Und das noch vor Weihnachten 2020?
Am 1.12. nicht zugestellt--- und schon am 4./5. fast durchgedreht ... und schon Hinhaltetaktik nach X telef. Nervanrufen unterstellt

Es dauert, solange es dauert. Das ist mal Fakt.
Zitat (von Neuling2611):
da DHL keinen Ablagevertrag mit mir hat und es somit völlig egal ist, wie die andere Person im Haus heißt...und nein, die Person hat einen anderen Vornamen und ist männlich im Gegensatz zu mir.


Auch ich will das verstehen... ;) mal angenommen:
Du heißt Frau A. Müller.
Du hast das Paket an Frau A. Müller bei Frau A. Müller in xxx geschickt. Hausnummer 1.
Du wohnst (eigentlich) in yyy, hast mit DHL keinen Ablagevertrag.
Deine Mutter hat auch keinen Ablagevertrag mit DHL.
Der Zusteller hat das Paket möglicherweise bei Herrn A. Müller in Nr. 1A am vereinbarten Ablageort abgelegt. Weil Herr A. Müller mit DHL solch einen Vertrag hat.

(Eigentlich) hat der Absender einen Nachforschungsauftrag auszulösen. Aber es gibt (eigentlich) nichts nachzuforschen. Wurde ja abgelegt.
(Eigentlich) ist der Inhalt des Paketes wurscht und Händler wählen versicherten Versand.


Zitat (von Neuling2611):
Es ist ein Graus...bleibt man als Käufer jetzt mit dem ganzen Kram „allein"!!
Nein. Du beschäftigst doch bereits mehrere Leute.


Danke für diesen informativen Wortbeitrag!
Sie haben alles korrekt verstanden und ich weiß, dass ich gerade mehrere Leute „beschäftige", deshalb auch das „allein" in Klammern ;-)
Durchdrehen tue ich nicht speziell weil das Paket nicht da ist, sondern weil die Parteien, sprich Händler und DHL gefühlt 0,0 Einsicht zeigen und mich als Käufer in die Beweispflicht holen...mir diese jedoch durch die DHL verwehrt bleibt und dies letztendlich auch nicht meine Aufgabe ist, wie wir ja bereits festgestellt haben.
Ach ja...und vllt drehe ich auch etwas durch, weil es nicht um eine Packung Mehl geht!
Danke trotzdem für diesen informativen Wortbeitrag!

0x Hilfreiche Antwort

#27
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120173 Beiträge, 39840x hilfreich)

Wie gesagt, einfach das Ping-Pong-Spielchen nicht mitmachen und den Händler gerichtsfest entgegentreten.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

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