Paket mit fehlenden Teilen kommt wieder zurück - was tun?

18. September 2022 Thema abonnieren
 Von 
Oktopus50
Status:
Frischling
(17 Beiträge, 0x hilfreich)
Paket mit fehlenden Teilen kommt wieder zurück - was tun?

Hallo Zusammen, ich hoffe, ihr könnt mir weiterhelfen.

Vorweg. Ich bin Rebornerin (fertige aus Bausätzen Baby-Puppen). Nun habe ich bei einer Firma 2 Bausätze bestellt. Leider kamen diese unvollkommen an. Es fehlten der Körper, ein Bein und zwei Bauchplatten. Also nicht zu benutzen. Ich machte von meinem Widerrufsrecht Gebrauch, schrieb der Firma, weshalb ich zurücksenden werde und schickte sie auf meine Kosten zurück.

Da ich nach einigen Wochen immer noch kein Geld hatte, sendete ich einige Mails im Abstand von zwei Wochen, dass ich bitte mein Geld zurück erhalten möchte (Vorkasse). Natürlich kam nichts.

Letzten Montag setzte ich der Firma eine Frist zur Rückzahlung bis zum 20.09.22, ansonsten würde ich die Polizei einschalten, da die Sache über Wochen lief.

Gestern bekam ich meine Mail per Post zurück und darunter stand, ich wäre unverschämt, da das Paket nicht vollständig zurückgekommen wäre und sie möchten mich als Kunde nicht mehr akzeptieren. Wenige Stunden später kam auch das Paket wieder zurück, somit kann ich keine Anzeige schalten, da ich die Ware habe, mit der ich nichts anfangen kann.

Was soll ich nun machen? Es handelt sich um einen Betrag über € 300, das kann ich nicht auf mir sitzen lassen.

Wie gehe ich nun weiter vor? Mahnung, dass ich darauf bestehe, die fehlenden Teile zu erhalten? Das Paket zurücksenden und hoffen, dass es nicht wieder zurückkommt?

Danke für jede Hilfe.

Probleme nach Kauf?

Probleme nach Kauf?

Ein erfahrener Anwalt im Kaufrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Kaufrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



15 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120177 Beiträge, 39841x hilfreich)

Zitat (von Oktopus50):
Ich bin Rebornerin (fertige aus Bausätzen Baby-Puppen).

Ein schönes Hobby.



Zitat (von Oktopus50):
ansonsten würde ich die Polizei einschalten,

Und was soll die damit zu tun haben?
Wo soll da eine Straftat sein?



Zitat (von Oktopus50):
Gestern bekam ich meine Mail per Post zurück

Die Firma hat ja seltsame Arten zu kommunizieren ...



Zitat (von Oktopus50):
Was soll ich nun machen?

Sitzt die Firma den in DE oder wenigstens in der EU?


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
lesen-denken-handeln
Status:
Richter
(8512 Beiträge, 4061x hilfreich)

Hallo,

Zitat:
Ich bin Rebornerin (fertige aus Bausätzen Baby-Puppen)
Was muss man sich darunter vorstellen? Verkaufst du diese?

Zitat:
Ich machte von meinem Widerrufsrecht Gebrauch
Stellt sich die Frage, ob du überhaupt eines hattest...

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Oktopus50
Status:
Frischling
(17 Beiträge, 0x hilfreich)

Danke für eure Antworten.

Ja, den Sitz haben sie in Deutschland und ja, es müsste ein Widerrufsrecht geben, da ich mit einem Bausatz ohne Körper nichts anfangen kann. Ebenso kann ich keine Babypuppe mit nur einem Bein verkaufen und ohne Bauchplatte, die dabei sein müsste.

Erst wollte ich, dass die fehlenden Teile nachgesendet werden, als darauf keine Antwort kam, habe ich das Widerrufsrecht in Anspruch genommen und wegen fehlender Teile zurück gesendet. Nun kam das Paket gestern genauso wieder zurück und ich kann damit nichts anfangen. Da muss doch etwas zu machen sein.

Die Straftat sah ich darin, weil sie weder die vollständige Ware liefert, das Paket wochenlang behalten hat und mein Geld haben sie bis heute. Ist das nicht Unterschlagung oder Betrug?

Weshalb sollte ich nicht das Recht haben, unvollständige Ware zurückzusenden bzw. zu versuchen, die fehlenden Teile zu erhalten? Die Firma behauptet, ich hätte die fehlenden Teile einbehalten. Was soll ich bitte mit einem Puppenbein anfangen?

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
lesen-denken-handeln
Status:
Richter
(8512 Beiträge, 4061x hilfreich)

Zitat:
Ebenso kann ich keine Babypuppe mit nur einem Bein verkaufen und ohne Bauchplatte, die dabei sein müsste.
Hatte ich mir es also gedacht, du verkaufst diese.

Zitat:
und ja, es müsste ein Widerrufsrecht geben
Generell gesprochen ist das richtig, allerdings hast DU kein Wiederrufsrecht!!! Wiederrufsrecht haben nur Verbraucher! Da du kein Verbraucher bist, hast du kein Wiederrufsrecht, ausser es wurde dir gesondert vertraglich zugesprochen!

Zitat:
Die Straftat sah ich darin,
Eine Straftat ist nicht zu erkennen.

Fehlende Teile sind ein Mangel, deiesen kannst du natürlich beheben lassen. Aber dafür ist die Polizei nicht zuständig. Wenn der Geschäftspartner nicht handelt, dann musst du notfalls klagen.

Allerdings solltest du erstmal gerichtsfest die Mangelbeseitigung anmahnen...

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120177 Beiträge, 39841x hilfreich)

Zitat (von Oktopus50):
ja, es müsste ein Widerrufsrecht geben, da ich mit einem Bausatz ohne Körper nichts anfangen kann.

Nö.



Zitat (von Oktopus50):
habe ich das Widerrufsrecht in Anspruch genommen

Wurde das vertraglich vereinbart? Sonst hat man nämlich keines.



Zitat (von Oktopus50):
Ist das nicht Unterschlagung oder Betrug?

Nein.



Zitat (von lesen-denken-handeln):
Fehlende Teile sind ein Mangel, deiesen kannst du natürlich beheben lassen.

Erst mal müsste man beweisen, das die Teile überhaupt gefehlt haben.
Wie könnte man das?

Denn das die Firma hier noch kooperativ oder gar kulant ist, sollte man nicht erwarten.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
Oktopus50
Status:
Frischling
(17 Beiträge, 0x hilfreich)

Also kann ich das so verstehen, dass die € 328 die ich bezahlt habe, ich in die Tonne schmeißen kann?

Ist es wirklich so, dass ich auf der Ware, die ich nicht benutzen kann, sitzen bleibe? Und die Firma kommt ungestraft davon?

Nachtrag: Ich weiß, dass man als gewerblicher Nutzer kein Widerrufsrecht hat. Aber muss man es allen ernstes hinnehmen, dass man wieder die Bausätze mit fehlenden Teilen bekommt und darauf sitzen bleibt?

Bin gerade echt fertig mit der Welt. Egal wie, ich bin immer auf der Verliererseite. Danke euch dennoch für eure Tipps. Das solche Firmen mit allem durchkommen. Für mich ist die Ware unbrauchbar und dafür muss ich noch soviel Geld bezahlen.

Weshalb muss der gewerbliche Verkäufer nicht beweisen, dass er alles verpackt hat. Ich habe extra bei einem Händler gekauft, weil ich dachte, ich wäre dann auf der sicheren Seite.

Wenn das "Recht" gegen mich ist, muss und werde ich mein Gewerbe beenden. Ich werde auf keinen Fall riskieren, dass mir so etwas nochmal passiert. Ich habe lange auf die Bausätze gespart.

Wie würde es sich verhalten, wenn mir als Privatkäufer so etwas passieren würde? Müsste dann nicht der Händler beweisen, dass die Ware komplett ist oder hätte man dann ebenso das nachsehen? (Dann würde ich zukünftig die Online Shops für Privatkäufe meiden).

-- Editiert von User am 18. September 2022 22:39

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120177 Beiträge, 39841x hilfreich)

Zitat (von Oktopus50):
Aber muss man es allen ernstes hinnehmen, dass man wieder die Bausätze mit fehlenden Teilen bekommt und darauf sitzen bleibt?

Nö, denn auch als Unternehmer hat man das Recht die bezahlte Ware zu bekommen.

Nur hat man hier das Problem, das der ganze Verbraucher-Welpenschutz nicht gilt.

Man muss also beweisen, das die Ware unvollständig abgesendet wurde, denn bereits das Versandrisiko trägt der Unternehmer falls es vertraglich nicht anders vereinbart wurde.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
Oktopus50
Status:
Frischling
(17 Beiträge, 0x hilfreich)

Danke Harry, leider weiß ich nicht, wie ich es nachweisen kann. Da der Händler dreist behauptet hat, ich hätte die Bestellung nicht komplett zurückgesendet.

Da habe ich wohl den Fehler gemacht, nicht die Ware behalten zu haben. Dann hätte ich aufgrund des Gewichtes nachweisen können, dass einiges fehlt.

Sehe ich es richtig, dass ich nun keine Chance mehr habe, die falsche Lieferung nachzuweisen?

0x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47623 Beiträge, 16832x hilfreich)

Selbst wenn man ein Widerrufsrecht gehabt hätte, wäre es in so einem Fall ein Fehler, davon Gebrauch zu machen.

Hier liegt ein Sachmangel vor und man hätte den Lieferanten zunächst zur Nachlieferung der fehlenden Teile auffordern müssen. Wenn der Lieferant dann die Nachlieferung verweigert, dann hat man kein Widerrufsrecht, sondern ein Rücktrittsrecht.

Das Rücktrittsrecht haben auch Unternehmer.

0x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
drkabo
Status:
Weiser
(16532 Beiträge, 9305x hilfreich)

Zitat:
Da habe ich wohl den Fehler gemacht, nicht die Ware behalten zu haben. Dann hätte ich aufgrund des Gewichtes nachweisen können, dass einiges fehlt.

Nein. Sie haben den Fehler gemacht, dass Widerrufsrecht und Sachmängelhaftung vermischt haben - und das auch so vermischt / unklar kommuniziert haben.

- Widerrufsrecht: Als privater Kunde kann man die Ware zurückschicken und bekommt den Kaufpreis erstattet. Für eine volle Erstattung muss man die Ware natürlich auch vollständig zurückschicken. Wenn Sie das Widerrufsrecht nutzen, aber die Ware nicht vollständig zurückschicken, können Sie auch keine vollständige Rückzahlung erwarten. (Da Sie gar kein privater Kunde sind, sondern ein gewerblicher Kunde, steht Ihnen gar kein Widerrufsrecht zu - das hat der Verkäufer vermutlich noch nicht bemerkt. Er wird es aber bemerken, wenn Sie einen Rechtsstreit starten.)

- Sachmängelhaftung: Wenn Ware unvollständig / defekt ankommt, haben Sie ein aufgrund der Sachmängelhaftung ein Recht auf Behebung des Mangels, das bedeutet: Nachlieferung, Neulieferung oder Reparatur - aber kein Recht auf sofortige Rückzahlung. D.h. im Fall einer Reklamation hat der Verkäufer erst die Chance, den Fehler zu beseitigen (hier also die fehlenden Teile nachzuliefern). Erst wenn der Verkäufer den Mangel nicht beseitigen kann oder will, kommt eine Rückzahlung in Betracht. Die Sachmängelhaftung steht auch gewerblichen Kunden zu.

Sie haben das halt vermischt.

Sie müssen jetzt versuchen, dem Verkäufer zu vermitteln, dass Sie nicht das Widerrufsrecht, sondern die Sachmängelhaftung nutzen wollen. Da steht Ihnen aber "nur" die Nachlieferung der fehlenden Teile, aber keine Rückzahlung zu.

Signatur:

Für alle meine Beiträge gilt §675(2) BGB.

1x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120177 Beiträge, 39841x hilfreich)

Zitat (von drkabo):
Wenn Ware unvollständig / defekt ankommt, haben Sie ein aufgrund der Sachmängelhaftung ein Recht auf Behebung des Mangels,

Wann wurde das denn geändert?


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#12
 Von 
Oktopus50
Status:
Frischling
(17 Beiträge, 0x hilfreich)

Die Sachmängelhaftung und die Bitte um Nachlieferung würde mir auch nichts bringen, da der Händler behauptet, sie hätten alles komplett geliefert, was nicht der Wahrheit entspricht.

Nun bleibe ich wohl auf der Ware sitzen, die ich nicht weiter verarbeiten kann, richtig?

0x Hilfreiche Antwort

#13
 Von 
-Laie-
Status:
Weiser
(16984 Beiträge, 5892x hilfreich)

Zitat (von Oktopus50):
Nun bleibe ich wohl auf der Ware sitzen, die ich nicht weiter verarbeiten kann, richtig?
Wenn du nicht nachweisen kannst, dass die Lieferung mangelhaft war, dann ist das richtig.

Du bist Unternehmer, du solltest dich dringend einmal damit auseinandersetzen, was das bedeutet und welche Risiken du damit eingehst!
Ich vermute, dass bei dir noch weitere Dinge (unbewusst) falsch laufen.

-- Editiert von User am 19. September 2022 12:40

Signatur:

Folgende Nutzer werden blockiert, ich kann deren Beiträge nicht lesen: AR377, Xipolis, Jule28

0x Hilfreiche Antwort

#14
 Von 
guest-12309.10.2022 19:13:12
Status:
Beginner
(52 Beiträge, 1x hilfreich)

Hallo!
Mal ein kleiner Tip der hilft.
Nutzt während des öffnens des Paketes eure Handykamera ohne Unterbrechung und filmt das Paket angefangen bei Absender / Empfänger über das öffnen des Paketes.
Achtet darauf das Ihr möglichst nichts verdeckt.
Eventuell noch einen Zeugen dazu holen.
Das sollte auch bei beschädigten Paketen gemacht werden!
Ich spreche bereits aus Erfahrung!

Gruß

0x Hilfreiche Antwort

#15
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120177 Beiträge, 39841x hilfreich)

Zitat (von AnonymerNutzerBi):
Mal ein kleiner Tip der hilft.

Und wie soll der nun helfen?
Selbst wenn was fehlt, hat man ja nur den Beweis das was unvollständig angekommen ist. Also nutzlos ...



Zitat (von Oktopus50):
da der Händler behauptet, sie hätten alles komplett geliefert, was nicht der Wahrheit entspricht.

Und woher will man wissen, dass das nicht der Wahrheit entspricht?



Zitat (von Oktopus50):
Nun bleibe ich wohl auf der Ware sitzen, die ich nicht weiter verarbeiten kann, richtig?

Solange einem der Beweis fehlt, das bei der Übergabe an den Versender die Ware schon gefehlt hat, wird man da nichts machen können.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 267.990 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
108.309 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen