Paket per Nachname nicht annehmen ?

23. August 2010 Thema abonnieren
 Von 
prydza
Status:
Frischling
(13 Beiträge, 8x hilfreich)
Paket per Nachname nicht annehmen ?

Hallo, ich erwarte in den nächsten Tagen ein Paket für mich. Das muss ich an der Haustür bezahlen.
Nun ist mir aber aufgefallen dass es sich um eine Fehlbestellung handelt.

Habe ich ein Recht darauf das Paket nicht anzunehmen und sofort wieder zurück schicken lassen? Wer ist dann für die Versandkosten zuständig?

Danke Grüße

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-- Editiert am 23.08.2010 09:53

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1 Antwort
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#1
 Von 
bogus1
Status:
Master
(4223 Beiträge, 1424x hilfreich)

quote:<hr size=1 noshade>Habe ich ein Recht darauf das Paket nicht anzunehmen und sofort wieder zurück schicken lassen? Wer ist dann für die Versandkosten zuständig? <hr size=1 noshade>


???

Einfacher wäre es doch, die Annahme zu verweigern, dann käme es gar nicht erst zu einer Annahme.

Wenn dir ein gesetzliches Widerrufsrecht eingeräumt wurde, kannst du die Annahme des Paketes verweigern, das gilt dann als Widerruf.
Annahmeverweigerung ist wirksamer Widerruf

quote:<hr size=1 noshade>Das AG Bautzen gab jedoch der Kundin Recht und entschied, dass diese wirksamen und fristgemäßen von ihrem Widerrufsrecht Gebrauch gemacht hat. Der Vertrag bestand also nicht mehr, weswegen der Kläger auch keinen Anspruch auf Kaufpreiszahlung hat.

„Nach § 355 Abs. 1 S. 2 BGB kann der Widerruf durch Rücksendung der Ware innerhalb von zwei Wochen erklärt werden; hierbei genügt gemäß § 355 Abs. 1 S. 2 2. Hs. BGB zur Fristwahrung die rechtszeitige Absendung der Sache. So liegen die Dinge hier.

Durch die Annahmeverweigerung hat die Beklagte deutlich gemacht, dass sie am Vertrag nicht weiter festhalten will. Ausweislich des von der Klägerseite vorgelegten Retourenscheins ist neben dem Annahmevermerk das Namenkürzel der rücksendenden Postbediensten mit dem Datum 21.03.2006 vermerkt; der 21.03.2006 indessen liegt noch innerhalb des 2-Wochenfrist (§§ 188 Abs. 2 BGB )." <hr size=1 noshade>


http://www.shopbetreiber-blog.de/2009/01/20/annahmeverweigerung-teilwiderruf-widerruf-ohne-ruecksendung-wirksame-ausuebung-des-widerrufsrechts/

Das hätte auch den Vorteil, dass möglicherweise gar keine Kosten für die Rücksendung entstehen. Z. B. bei der DHL ist der Rücktransport kostenlos.

Also sollte man alles daran setzen, das Paket gar nicht erst anzunehmen, wenn man selbst zu Hause ist bei Lieferung ist das auch kein Problem, ansonsten Zettel an die Klingel, dass man die Annahme verweigert. Ohne Bezahlung rückt es der Zusteller ohnehin nicht heraus, wird es auf der Post deponiert, sollte man da vorbeifahren und erklären, dass man die Annahme verweigert, dann geht es umgehend zurück.

Würde dennoch dem Shop fairerweise und auch zur Information noch eine E-Mail schreiben, dass in der Annahmeverweigerung ein Widerruf zu sehen ist und man etwas Falsches bestellt hat.





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