Paket verloren, nur bis 500 Euro versichert

29. März 2010 Thema abonnieren
 Von 
carlotta67
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)
Paket verloren, nur bis 500 Euro versichert

Hallo, ich habe mal eine Frage:

In einer Tauschbörse wurden zwei Sammlerobjekte getauscht mit einem jeweiligen Wert von rund 800 Euro. Beide Sammler haben die Pakete abgeschickt, eins davon ist jedoch nicht angekommen. Seit rund 2 Wochen steht im Sendungsverlauf, dass das Paket in der Postfiliale abgegeben wurde. Jedoch hat der Absender das Paket nur bis 500 Euro versichert.
Wer übernimmt die restlichen 300 Euro, wenn DHL nur 500 Euro für den Verlust bezahlt? Hat der Empfänger nun Pech oder muss der Absender die restlichen 300 Euro an dem Empfänger zahlen?

Würde mich über Antworten sehr freuen.
LG Carlotta

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7 Antworten
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#1
 Von 
bogus1
Status:
Master
(4223 Beiträge, 1423x hilfreich)

Was wurde denn zum Versand vereinbart oder gab es keinerlei Vereinbarungen? Wurde explizit bestimmt, das versicherter Versand zu wählen ist?

Wie wurde Paket A verschickt? Dasjenige, das angekommen ist.

Paket B wurde per DHL verschickt. Wurde eine Schadenanzeige gemacht? Hat DHL das Paket schon für verloren erklärt?

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#2
 Von 
carlotta67
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)

Nein, es gab keinerlei Vereinbarungen zum Versand, aber es kam sowieso nur ein versichertes Paket in Frage, weil das Gewicht über Päckchengröße lag. Das Paket A wurde auch nur bis 500 Euro versichert geschickt, von daher gehe ich aus, dass beiden bewusst war, dass sie das Paket zu niedrig versichert haben. Nur, dass es bei dem einen gut gegangen ist und bei dem anderen vermutlich nicht. Ja, eine Schadenanzeige wurde bereits gemacht, aber erst vor wenigen Tagen, so dass es von DHL noch keine Verlusterklärung gab.

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#3
 Von 
guest-12313.09.2012 15:30:27
Status:
Praktikant
(935 Beiträge, 302x hilfreich)

Es könnte ohnehin Probleme geben wegen dem Sammlerwert. Dieser besteht nur für Sammler und ob die Schadenshöhe (500 oder höher) von DHL anerkannt wird ist fraglich. Die könnten auch einen Wert von 100.- ansetzen.

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#4
 Von 
bogus1
Status:
Master
(4223 Beiträge, 1423x hilfreich)

quote:<hr size=1 noshade>Ja, eine Schadenanzeige wurde bereits gemacht, aber erst vor wenigen Tagen, so dass es von DHL noch keine Verlusterklärung gab. <hr size=1 noshade>


6 Haftung

(5) Eine Sendung gilt als verloren, wenn sie nicht innerhalb von 14 Tagen nach Einlieferung an den Empfänger abgeliefert ist und ihr Verbleib nicht ermittelt werden kann.

http://www.dhl.de/content/dam/dhlde/downloads/pdf/dhl-agb-paket-express-nat-010709.pdf/_jcr_content/renditions/original.res/dhl-agb-paket-express-nat-010709.pdf

Was im Klartext heißt: Es kann noch viele Wochen dauern, bis ein Verlust definitiv feststeht. Es kann auch genau so sein, dass innerhalb kurzer Zeit der Verlust erklärt wird (man hat ein Leck gefunden, man weiß, dass man nicht weiter suchen muss). Die Sprache der DHL ist ohnehin eine eigene. Man haftet dann nicht, weil das Paket "weg" ist, sondern deshalb, "weil es nicht möglich ist, die Zustellung an den Empfänger zu belegen", (man achte auf den feinen Unterschied).

quote:<hr size=1 noshade>Das Paket A wurde auch nur bis 500 Euro versichert geschickt, von daher gehe ich aus, dass beiden bewusst war, dass sie das Paket zu niedrig versichert haben. <hr size=1 noshade>


Wenn überhaupt darüber nachgedacht wurde. Jedenfalls dachten wohl beide dasselbe, zumindest könnte man es so auslegen.

Im Grunde sind beide (Absender und Empfänger) gleichermaßen für einen Versand verantwortlich. Der Empfänger hat ein Mitspracherecht. Es kommt insbesondere darauf an, was ausgemacht wurde. Wenn z. B. explizit "versicherter Versand" vereinbart wurde, kann man davon ausgehen, dass nicht nur die Versicherungssumme einen Schaden im Schadensfall abdecken muss (Unterversicherung geht zu Lasten des Absenders), sondern dass auch der Versicherungsschutz gewährleistet ist (oft ein Problem - Valoren).

Obwohl es ein Tausch ist, ist Kaufrecht anzuwenden (§ 480 BGB ). Somit ist auch § 447 BGB einschlägig.

§ 447 BGB
Gefahrübergang beim Versendungskauf

(1) Versendet der Verkäufer auf Verlangen des Käufers die verkaufte Sache nach einem anderen Ort als dem Erfüllungsort, so geht die Gefahr auf den Käufer über, sobald der Verkäufer die Sache dem Spediteur, dem Frachtführer oder der sonst zur Ausführung der Versendung bestimmten Person oder Anstalt ausgeliefert hat.

(2) Hat der Käufer eine besondere Anweisung über die Art der Versendung erteilt und weicht der Verkäufer ohne dringenden Grund von der Anweisung ab, so ist der Verkäufer dem Käufer für den daraus entstehenden Schaden verantwortlich.

Das würde bedeuten, dass der eine "Pech" gehabt hat, wenn man nicht zu dem Schluss kommt, dass versicherter Versand geschuldet war.

Es bleibt also ein gewisses Restrisiko offen, wenn auch manches dafür spricht, dass man nicht vereinbart hatte, die Sendung "voll" zu versichern. Derjenige, der jetzt im Regen steht, wird vielleicht anderer Meinung sein, sodass es zu wünschen wäre, dass die Sendung noch unversehrt aufgefunden wird.


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-- Editiert am 30.03.2010 01:27

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#5
 Von 
bogus1
Status:
Master
(4223 Beiträge, 1423x hilfreich)

quote:
Es könnte ohnehin Probleme geben wegen dem Sammlerwert. Dieser besteht nur für Sammler und ob die Schadenshöhe (500 oder höher) von DHL anerkannt wird ist fraglich. Die könnten auch einen Wert von 100.- ansetzen.


Der kann aber nachgewiesen werden. Es könnte auch sein, dass die DHL voll haften müsste, was oft übersehen wird, insbesondere bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit ihrer Erfüllungsgehilfen.

http://www.dhl.de/content/dam/dhlde/downloads/pdf/dhl-agb-paket-express-nat-010709.pdf/_jcr_content/renditions/original.res/dhl-agb-paket-express-nat-010709.pdf

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#6
 Von 
carlotta67
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)

Lieben Dank für eure Antworten. Über den Versand wurde nicht gesprochen, nur dass beide über DHL versenden. Von daher hat keiner der beiden explizit versicherten Versand gewünscht.
Was wird denn bei einem Sammelobjekt als Wert genommen? Falls es der Listenpreis ist, lag der vor 3 Jahren noch bei rund 1000 Euro, ist auch im Katalog nachweisbar. Durch den momentanen Marktwert ist der Preis um ca. 200 Euro gesunken.


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#7
 Von 
bogus1
Status:
Master
(4223 Beiträge, 1423x hilfreich)

quote:
Was wird denn bei einem Sammelobjekt als Wert genommen?


Da es ja um Schadensersatz geht, wird man den Schaden konkret nachweisen müssen, was desto einfacher ist, je eher der Wert der Sache anhand eines nachvollziehbaren Markts nachzuweisen ist. Was Kataloge betrifft, ist Vorsicht geboten. In vielen Sammlerkatalogen sind unrealistische Preise (Mondpreise) aufgeführt, die zu sehr von einem Marktwert abweichen.

Es kommt aber auch darauf an, wie einfach oder wie kompliziert es das haften müssende Versandunternehmen macht. Wenn es aber einen Markt gibt, wird man im Zweifel den Wert durch einen Gutachter nachweisen lassen können.


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