Paket verweigert - Verkäufer stellt 6€ in Rechnung

30. Mai 2019 Thema abonnieren
 Von 
D2RR3
Status:
Schüler
(258 Beiträge, 129x hilfreich)
Paket verweigert - Verkäufer stellt 6€ in Rechnung

Hallo,

meine Frau hat bei eBay etwas bestellt. Sie hat den Artikel bis zum Tag X benötigt.

Die Lieferfrist war von Tag X - Y.
Angekommen ist das Paket am Tag Y. Innerhalb der Frist.

Sie hat daher das Paket nicht angenommen und danach den Verkäufer angeschrieben und ihm mitgeteilt, dass es nicht seine Schuld sei aber der Inhalt des Pakets leider nicht mehr braucht werde da er stationär erworben wurde.

Leider hat der Verkäufer die Nachricht nicht richtig gelesen - er war direkt frech und herablassend und erwähnte mehrfach das es nicht seine Schuld sei etc.

Am Ende hat er gesagt dass er 6€ vom Kaufpreis abzieht.

Ist das so legal?
Ich habe ihnen gefragt wie er auf die 6€ kommt aber er antwortet nicht.

Gekauft wurde der Artikel über eBay und da wurde der Fall geschlossen, weil wir keinen Nachweis erbracht haben sollen das der Artikel zurück ging. Das ist aber per Sendenummer einsehbar - die scheinen Sich leider nicht dafür zu interessieren.

Am Ende sind 6€ nicht viel Aufwand Wert aber geht mir ein bisschen auch ins Prinzip, weil er gleich so frech und herablassend gewesen ist und ich schon gerne wüsste ob er einfach einen Betrag X einbehalten kann. Beim nächsten mal behält er dann 10€ ? Kann ja nicht ganz richtig sein, oder?

Gibt es da irgend eine Handhabe gegen ?

Lg

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17 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Shihaya
Status:
Lehrling
(1068 Beiträge, 468x hilfreich)

Ich gehe jetzt erst einmal davon aus, dass bei einem gewerblichen Verkäufer gekauft wurde und dementsprechend ein Widerrufrecht besteht.

Steht in der Widerrufbelehrung und/oder den AGB etwas über die Kosten bei Rückversand?

Von der Antwort hängt es ab, ob der VK etwas einbehalten darf, oder nicht.

Gruß

Shihaya

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Ich bin nur verantwortlich für das, was ich sage, und nicht für das, was ihr versteht.

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#2
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(32142 Beiträge, 5653x hilfreich)

Zitat (von D2RR3):
Sie hat den Artikel bis zum Tag X benötigt.
Dann sollte man nicht darauf vertrauen, dass auch am Tag X der Artikel schon zugestellt wird.
Zitat (von D2RR3):
Die Lieferfrist war von Tag X - Y.
Das hat deine Frau aber VOR dem Kauf-Klick gelesen, oder?
Zitat (von D2RR3):
aber der Inhalt des Pakets leider nicht mehr braucht werde da er stationär erworben wurde.
Nicht mehr brauchen, das ist kein Argument. Was bedeutet stationär erworben??

Deine Frau sollte VOR dem Abschluss eines Internetkaufes erst schauen, ob alles passt.
Die 6,- könnten der zusätzliche Aufwand des Verkäufers sein. Kennt ihr denn die Versandkosten?

Stellt euch vor: Kaufabwicklung abschließen, Artikel versandfertig machen, zum Versand bringen, --- dann Artikel zurücknehmen, Kauf prüfen, rückabwickeln, mit Kunden korrespondieren, evtl. rumstreiten, das Internetgeschäft erklären, Kulanzangebot geben, Zahlung anweisen usw.

Der Verkäufer ist mE sehr kulant. Im Grunde ist deine Frau die Käuferin und der Artikel gehört ihr.

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Ich schreibe hier nur meine Meinung.

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#3
 Von 
D2RR3
Status:
Schüler
(258 Beiträge, 129x hilfreich)

Anami, bist du Verkäufer ? Ich habe ein Widerrufsrecht unabhängig von allem anderen. Ich kann Sendungen und Verträge widerrufen zu jeder Zeit. Dein Beitrag hat leider gar nichts beantwortet. Es klingt eher wie eine Belehrung eines gewerblichen Verkäufers.

@Shihaya
In den AGB steht gar nichts zum Rückversand.

Es war tatsächlich ein gewerblicher Verkäufer.

Lg

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Meine persönliche Meinung/Interpretation! Im übrigen verweise ich auf §675 Abs. 2 BGB .

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#4
 Von 
epoeri
Status:
Lehrling
(1709 Beiträge, 408x hilfreich)

Zitat:
Ich habe ein Widerrufsrecht unabhängig von allem anderen. Ich kann Sendungen und Verträge widerrufen zu jeder Zeit.

Hoffentlich geht man mit der Mainung nicht mal ordentlich baden ...

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#5
 Von 
D2RR3
Status:
Schüler
(258 Beiträge, 129x hilfreich)

Das war nicht so gemeint dass ich oder wir das regelmäßig machen. Das war eine von wenigen Ausnahmen. Wie geschrieben haben wir dem Verkäufer das auch mitgeteilt, dass es nicht seine Schuld war und uns entschuldigt.

Einige lesen hier glaube ich die Beiträge gar nicht richtig durch...

Mir ist klar dass der Verkäufer nichts falsch gemacht hat.

Mir ging es auch nur darum, wieso er das Recht vermeintlich hat einfach einen willkürlich gesetzten Betrag einzubehalten.

Lg

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Meine persönliche Meinung/Interpretation! Im übrigen verweise ich auf §675 Abs. 2 BGB .

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#6
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(32142 Beiträge, 5653x hilfreich)

Zitat (von D2RR3):
Ich habe ein Widerrufsrecht unabhängig von allem anderen.
Wo steht das in den AGB des gewerblichen Verkäufers?
Du bzw. deine Frau hat doch weder den Vertrag/Kaufvertrag widerrufen noch die Sendung. Jedenfalls schreibst du das nicht. Deine Frau hat gekauft, hat das Paket nicht angenommen/Annahme verweigert, weil es erst am Tag Y kam.
Nein, ich bin kein Verkäufer. Ich habe nur gelesen, was du schreibst.
Ich habe übrigens auch schon mal was gekauft, was leider zu spät kam. Kommt eben immer auf Aufwand und Nutzen und auf die vertraglichen Bedingungen an, was man draus machen kann.

Zitat (von D2RR3):
In den AGB steht gar nichts zum Rückversand.
Aber zum Widerrufsrecht schon?

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Ich schreibe hier nur meine Meinung.

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#7
 Von 
RrKOrtmann
Status:
Lehrling
(1531 Beiträge, 672x hilfreich)

Zitat (von D2RR3):
Sie hat daher das Paket nicht angenommen und danach den Verkäufer angeschrieben und ihm mitgeteilt, dass es nicht seine Schuld sei aber der Inhalt des Pakets leider nicht mehr gebraucht werde da er stationär erworben wurde.


Damit wurde unzweideutig zum Ausdruck gebracht, daß die Bestellerklärung widerrufen wird.

Zitat:
Verkäufer ... hat er gesagt dass er 6€ vom Kaufpreis abzieht.


Hier sind durch die Annahmeverweigerung Rücksendekosten entstanden. (Nur) Diese Rücksendekosten hätte der Käufer zu tragen, § 357 BGB , und auch bloß dann, wenn der Verkäufer ordnungsgemäß über das Widerrufsrecht belehrt hätte.

Zitat:
Ich habe ihnen gefragt wie er auf die 6€ kommt aber er antwortet nicht.


Rücksendeentgelt 4€
Für unzustellbare DHL Pakete: sofern die Unzustellbarkeit nicht von DHL zu vertreten ist sowie in allen Fällen, in denen es im Zusammenhang mit den vom Absender beauftragten Services "Filial-Routing" oder "Paketstopp" zu einer Rücksendung kommt.
https://www.dhl.de/content/dam/images/Paket/GK/oka/pdfs/dhl-preise-national-1000-092018.pdf

RK

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#8
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120059 Beiträge, 39823x hilfreich)

Zitat (von D2RR3):
Am Ende hat er gesagt dass er 6€ vom Kaufpreis abzieht.

Ist das so legal?

Ja, ist es.

Warum soll er auf den Kosten für Porto und Verpackung sitzen bleiben?



Zitat (von D2RR3):
Ich habe ein Widerrufsrecht unabhängig von allem anderen.

Das ist schlicht Unfug.



Zitat (von D2RR3):
Ich kann Sendungen und Verträge widerrufen zu jeder Zeit.

Korrekt.
Dummerweise müsste der Widerruf dann auch gültig sein. Denn es müssen sich die Vertragspartner nicht immer auf den Widerruf einlassen, sondern nur in den gesetzlich genannten Fällen.



Zitat (von Anami):
Was bedeutet stationär erworben??

Man hat die Gehwerkzeuge aktiviert und ist ganz undigital in einen normalen Laden gegangen.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
RrKOrtmann
Status:
Lehrling
(1531 Beiträge, 672x hilfreich)

Zitat (von Harry van Sell):
Zitat (von D2RR3):
Am Ende hat er gesagt dass er 6€ vom Kaufpreis abzieht.

Ist das so legal?

Ja, ist es.

Warum soll er auf den Kosten für Porto und Verpackung sitzen bleiben?


Weil der Verkäufer nicht berechtigt ist, nach einem Widerruf dem Käufer zurückzuerstattende Zahlungen für den HINVERSAND zu mindern. D.h., nach einem Widerruf bleibt der Verkäufer "auf seinem Hinversandaufwand" sitzen.

Höchstens ihm entstandene Kosten für den Rücktransport könnte er vom Käufer erstattet verlangen ( vorbehaltlich ordnungsgemäßer Widerrufsbelehrung ).

Zitat:
Zitat (von D2RR3):
Ich kann Sendungen und Verträge widerrufen zu jeder Zeit.

Korrekt.
Dummerweise müsste der Widerruf dann auch gültig sein. Denn es müssen sich die Vertragspartner nicht immer auf den Widerruf einlassen, sondern nur in den gesetzlich genannten Fällen.


Jedenfalls führt eine Annahmeverweigerung nicht dazu, daß ein gesetzliches Widerrufsrecht nicht (mehr) ausgeübt werden könnte. Die hier gemachte schriftliche Mitteilung "Ich benötige die Ware nicht mehr" kann aus Verkäufersicht nicht anders als Erklärung eines Widerrufs verstanden werden.

RK

2x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
D2RR3
Status:
Schüler
(258 Beiträge, 129x hilfreich)

Danke @RrKOrtmann

Ich weiß auch nicht, wieso viele Themen mittlerweile so emotionsbehaftet diskutiert werden.

Ich wollte nur wissen, ob ein Verkäufer willkürlich kosten einbehalten darf ohne eine Angabe von Gründen wie diese Kosten Zustände gekommen sind.

Willkürlich, weil lt. seinen AGB nichts zum Widerruf beschrieben ist. In der Widerrufsbelehrung steht nur dass was in so ziemlich jeder Copy & Paste Erklärung steht, dass der Käufer die Rücksendekosten zu tragen hat. Dagegen sage ich auch nichts. Nur sind 6€ nicht der Preis für diese Sendung. Das hätte ich vielleicht erwähnen können. Es war ein kleines Paket und leicht. Maße nicht mehr wie 10x10x10 mit vielleicht 1 kg Gewicht.

Wie viele Euros für ein nicht angenommenes Paket bei DPD (hätte ich sicher auch erwähnen können / müssen) ist mir nicht bekannt. Deswegen habe ich den Verkäufer angeschrieben und gefragt. Eine Antwort steht nach wie vor aus.

Das sowas kommt wie von @Harry van Sell "wieso sollte er auf Porto und Verpackung sitzen bleiben" ist die Art Beitrag die ich als sehr Emotionsbehaftet sehe. Denn Verpackung ist u.a. nichts was den Rückversand angeht.

Trotzdem danke für eure Antworten. Das Thema wurde damit beantwortet.

Lg

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0x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120059 Beiträge, 39823x hilfreich)

Zitat (von RrKOrtmann):
Weil der Verkäufer nicht berechtigt ist, nach einem Widerruf dem Käufer zurückzuerstattende Zahlungen für den HINVERSAND zu mindern.

Nur bei dem gesetzlichen Widerrufsrecht. Ob das hier greift, ist trotz Nachfrage leider völlig unklar geblieben.


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Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#12
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(32142 Beiträge, 5653x hilfreich)

Zitat (von D2RR3):
Ich weiß auch nicht, wieso viele Themen mittlerweile so emotionsbehaftet diskutiert werden.
Wo liest du das ?
Wenn sich aus dem Erstbeitrag etliche rationale Nachfragen ergeben (wie du jetzt selbst erkannt hast), ist das Hilfestellung zur Lösung des Problems.
Wenn User sich Gedanken machen, woran es liegen könnte und Nachfragen stellen, ist das auch Hilfestellung.
Wenn Fragesteller emotionsbehaftet zurückfragen, ob ein User selber Verkäufer sei... ist das weder hilfreich für die Problemlösung noch ist es die Antwort auf die mehrfach gestellten Nachfragen.
Zitat (von D2RR3):
Denn Verpackung ist u.a. nichts was den Rückversand angeht.
Doch. Aber es sind nicht die Versandkosten. Das ist der Aufwand, den ein Verkäufer EINMAL für einen Kaufvertrag einkalkuliert, damit er den/die Artikel versenden kann.

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

0x Hilfreiche Antwort

#13
 Von 
D2RR3
Status:
Schüler
(258 Beiträge, 129x hilfreich)

Zitat (von Anami):
Doch. Aber es sind nicht die Versandkosten. Das ist der Aufwand, den ein Verkäufer EINMAL für einen Kaufvertrag einkalkuliert, damit er den/die Artikel versenden kann.

Genau, für den Hin-Versandt. Warum sollte er das das geltend machen können, wenn ich den Artikel retournieren möchte oder in dem Fall den Kaufvertrag widerrufen möchte?

Ich kenne das so, dass wenn man den Artikel hat und sagt, dass man von seinem Widerruf Gebrauch machen möchte man entweder eine Paketmarke zugeschickt bekommt oder ich selbst eine ausdrucken (bezahlen) muss um den Artikel zurück zu schicken. In dem einen Fall hat jemand anders das Porto bezahlt und einmal ich.

Da weiß ich aber welche Kosten auf mich zukommen und kann mich entscheiden.

Hier aber hatte der Verkäufer einen Betrag von meinem Geld einfach einbehalten bei dem ich nicht wusste wie er zustande kommt noch hat er mich darüber informiert das es so sein würde.

Ich habe erst bemerkt daß er Geld einbehält als das Geld wieder bei mir war.

Dazu war meine Frage ob das rechtlich einwandfrei ist.

Warum ich denke das hier viel Emotionsbehaftet geschrieben wird?

Was nützt mir die Aussage:
Dann kauft man es nicht

Um meine Frage zu beantworten? Das ist reines sticheln. Das passiert in den letzten Jahren hier in Forum immer häufiger bei denen die auf die Fragen Antworten...aber sei es drum wäre ein anderes Thema.

Ich bin selbstverständlich allen! sehr dankbar für ihre Zeit und Beiträge sowie Hilfe. Ich weiß das sehr zu schätzen !

Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation! Im übrigen verweise ich auf §675 Abs. 2 BGB .

0x Hilfreiche Antwort

#14
 Von 
drkabo
Status:
Weiser
(16510 Beiträge, 9299x hilfreich)

Hm.
hier: https://paket.ag/Nachberechnungen:_:232.html steht, dass DPD bei unzustellbaren Sendungen oder verweigerter Anname sogar 8,93€ (incl. MwSt) für den Rücktransport zum Absender berechnet. Da wäre ein Abzug von nur 6€ geradezu günstig.


Signatur:

Für alle meine Beiträge gilt §675(2) BGB.

1x Hilfreiche Antwort

#15
 Von 
D2RR3
Status:
Schüler
(258 Beiträge, 129x hilfreich)

Zitat (von drkabo):
Hm.
hier: https://paket.ag/Nachberechnungen:_:232.html steht, dass DPD bei unzustellbaren Sendungen oder verweigerter Anname sogar 8,93€ (incl. MwSt) für den Rücktransport zum Absender berechnet. Da wäre ein Abzug von nur 6€ geradezu günstig.


Das wollte ich irgendwie in Erfahrung bringen. Habe sogar DPD angeschrieben aber keine Antwort erhalten. Auch von Verkäufer keine Antwort. Ich wollte ja wissen wie er auf die Summe kommt. Dann wäre es ja nachvollziehbar gewesen.

Lg

Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation! Im übrigen verweise ich auf §675 Abs. 2 BGB .

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#16
 Von 
lesen-denken-handeln
Status:
Richter
(8512 Beiträge, 4061x hilfreich)

Hallo,

auch sollte man immer bedenken, nur weil man irgendwas auf DPD, DHL oder sonstwo liesst, muss dass nicht auch auf den VK zutreffen.

gerade gewerbliche Händler schliessen ofmals gesonderte Verträge Mit Versandunternehmen ab. Da kann es auch mal gut sein, dass ein solch nicht angenommenes paket dann mehr kostet als auf den jehweiligen Seiten angegeben. man bedenke, dass sind eher Seiten für Endverbraucher, als wie für Gewerbetreibende...

1x Hilfreiche Antwort

#17
 Von 
Shihaya
Status:
Lehrling
(1068 Beiträge, 468x hilfreich)

Inzwischen ist es ja klar geworden, dass es ein Kauf bei einem gewerblichen Händler war und dieser den TE in seiner Widerrufbelehrung ordnungsgemäß darauf hingewiesen hat, dass er den Rückversand zu tragen hat.
Es kommt auf den genauen Vertrag zwischen Verkäufer und Paketdienst an, wie hoch diese genau sind, aber ich halte EUR 6,- bei einer Annahmeverweigerung für nicht überhöht.
Bei einem mir bekannten Vertrag mit UPS fällt genau dieser Betrag an.

Theoretisch hat du das Recht den Betrag zu überprüfen, aber mir wäre meine Zeit dazu zu Schade.

ich würde den Betrag akzeptieren und es gut sein lassen. Es hätte auch mehr sein können.

Gruß

Shihaya

Signatur:

Ich bin nur verantwortlich für das, was ich sage, und nicht für das, was ihr versteht.

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