Paket von Ebay Kleinanzeigen Verkauf nicht angekommen

22. August 2018 Thema abonnieren
 Von 
ppp123
Status:
Frischling
(10 Beiträge, 0x hilfreich)
Paket von Ebay Kleinanzeigen Verkauf nicht angekommen

Am 20.7. habe ich über Ebay Kleinanzeigen ein Buch gekauft. Am nächsten Tag schickte dir Verkäuferin mir ein Foto von der DHL Quittung. Soweit so gut.
Das Paket kam aber nicht an und unter der DHL Sendungsnummerverfolgung kommt folgende Nachricht:
"Wir erwarten Ihre Sendungsdaten in Kürze. Bitte beachten Sie jedoch, dass wir Sendungen erst beauskunften können, wenn der Versender die Sendung oder die Sendungsdaten an uns übermittelt hat."

Da ich das Buch dringend brauchte und es mir in der Zwischenzeit bei Amazon gekauft habe, bat ich die Verkäuferin vor einigen Tagen mir das Geld zurückzuerstatten. Sie jedoch weigert sich und sagt sie sei nicht mehr zuständig, unterstellte mir sogar ich würde nur behaupten, dass das Paket nicht angekommen ist. Sie wolle erstmal abwarten und einen Suchantrag stellen bei DHL. Das kann sie gerne tun, aber ich möchte einfahc raus aus der nummer, weil ich auch keine Verwendung mehr für das Buch habe. Ich sagte ihr, dass wenn es doch an ankommen sollte würde ich die Annahme einfach verweigern und dann ginge es kostenfre an sie zurück. So ist es ja üblich bei Bestellungen aus dem Internet. Sie jedoch weigerst sich und sagt dass es ja nicht ihre Schuld sei und da Geld behalten möchte. Es handelt sich um 45€

Was kann ich da machen?

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15 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
BigiBigiBigi
Status:
Junior-Partner
(5398 Beiträge, 1813x hilfreich)

Zitat (von ppp123):
Da ich das Buch dringend brauchte und es mir in der Zwischenzeit bei Amazon gekauft habe, bat ich die Verkäuferin vor einigen Tagen mir das Geld zurückzuerstatten.


Dein Problem.

Zitat (von ppp123):
Sie jedoch weigert sich und sagt sie sei nicht mehr zuständig


Wenn es sich um einen privaten VK handelt und dieser im Streitfall die Übergabe an den Versender beweisen kann, hat sie damit auch recht. Das Versandrisiko trägt in dem Fall der K.

Zitat (von ppp123):
ich möchte einfahc raus aus der nummer, weil ich auch keine Verwendung mehr für das Buch habe


Dein Problem.

Zitat (von ppp123):
Ich sagte ihr, dass wenn es doch an ankommen sollte würde ich die Annahme einfach verweigern


Kannst du machen, dann hast du weder Geld noch Ware. Anspruch auf Rückerstattung hast du nicht. Vertrag ist Vertrag. Da du die Erfüllung durch den VK dann ernsthaft und endgültig verweigert hättest, hättest du nicht mal mehr Anspruch, daß dir der VK das Buch erneut zuschickt; du müßtest es dann schon abholen (lassen).

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#2
 Von 
ppp123
Status:
Frischling
(10 Beiträge, 0x hilfreich)

Danke für die Antwort. In der Zwischenzeit habe ich auch einen Nachforschungsantrag gestellt. Darauf dann DHL:
"Guten Tag,
Ihren Nachforschungsauftrag haben wir erhalten - hierfür vielen Dank.
Trotz intensiver Suche konnten wir Ihre Sendung nicht finden. Das tut uns sehr leid.
Den Ihnen entstandenen Schaden können wir aber nicht ersetzen - bei der von Ihnen
gewählten Versandart ist eine Haftung ausgeschlossen. Hierfür bitten wir Sie um Verständnis.
Wenn Sie hierzu Fragen haben, dann melden Sie sich einfach - wir sind gerne für Sie da."

Also wars das dann? Oder hätte der Verkäufer es versichert schicken müssen?

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#3
 Von 
Sir Berry
Status:
Unparteiischer
(9326 Beiträge, 2998x hilfreich)

Zitat (von ppp123):
Oder hätte der Verkäufer es versichert schicken müssen?


War versicherter Versand vereinbart?

Du musst doch wissen was ihr (im Bestreitensfalle nachweisbar) vereinbart habt.

Berry

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
ppp123
Status:
Frischling
(10 Beiträge, 0x hilfreich)

War versicherter Versand vereinbart?

Hallo Berry,

die Verkäuferin antwortet einfach nicht mehr aber von DHL weiss ich jetzt, dass sie das Paket unversichert geschickt hat für 3,79 anstatt versichert für 4,99.

Macht das jetzt einen Unterschied? Kann mir noch jemand den Schaden ersetzen? Denn DHL sagt einfach das folgende:

Guten Tag, Frau *******************,
Ihren Nachforschungsauftrag haben wir erhalten - hierfür vielen Dank.
Trotz intensiver Suche konnten wir Ihre Sendung nicht finden. Das tut uns sehr leid.
Den Ihnen entstandenen Schaden können wir aber nicht ersetzen - bei der von Ihnen
gewählten Versandart ist eine Haftung ausgeschlossen. Hierfür bitten wir Sie um Verständnis.
Wenn Sie hierzu Fragen haben, dann melden Sie sich einfach - wir sind gerne für Sie da.
Damit wir Ihr Anliegen schneller bearbeiten können, nennen Sie uns bitte die
Vorgangsnummer *****.


Das finde ich sehr unzufriedenstellend. :(


-- Editiert von Moderator am 10.09.2018 13:29

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#5
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119464 Beiträge, 39731x hilfreich)

Zitat (von ppp123):
Macht das jetzt einen Unterschied?

Über mache Fragen wundere ich mich dann doch etwas...

Was ist denn an
Zitat (von ppp123):
Den Ihnen entstandenen Schaden können wir aber nicht ersetzen - bei der von Ihnen
gewählten Versandart ist eine Haftung ausgeschlossen.

unverständlich formuliert?

Bei versichertem Versand hätte da was gegenteiliges gestanden ...


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
guest-12309.11.2018 09:43:45
Status:
Lehrling
(1613 Beiträge, 610x hilfreich)

Zitat (von ppp123):
Das Paket kam aber nicht an und unter der DHL Sendungsnummerverfolgung kommt folgende Nachricht:
"Wir erwarten Ihre Sendungsdaten in Kürze. Bitte beachten Sie jedoch, dass wir Sendungen erst beauskunften können, wenn der Versender die Sendung oder die Sendungsdaten an uns übermittelt hat."


Welche Nummer hat man denn da eingegeben, wenn es bei Päckchen keine gibt?

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119464 Beiträge, 39731x hilfreich)

Zitat (von Tasti123):
Welche Nummer hat man denn da eingegeben, wenn es bei Päckchen keine gibt?

Gegen Aufpreis kann man eine kaufen.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
ppp123
Status:
Frischling
(10 Beiträge, 0x hilfreich)

Ja ich weiss das oben mit DHL. Das ist klar. Und auch die Sendungsnummer hat sich inder Zwischenzeit gefunden. Das war ja eine ganz alte Nachricht.

Meine Frage ist jetzt eher ob die Verkäuferin mir den Betrag zurückerstatten muss weil sie den Sendung nicht versichert geschickt hat? Wie ist das bei Ebaykleinanzeigen?

0x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119464 Beiträge, 39731x hilfreich)

Zitat (von ppp123):
Meine Frage ist jetzt eher ob die Verkäuferin mir den Betrag zurückerstatten muss weil sie den Sendung nicht versichert geschickt hat?

Da die Rückfrage nicht beantwortet wurde:



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
Sir Berry
Status:
Unparteiischer
(9326 Beiträge, 2998x hilfreich)

Zitat (von ppp123):
Meine Frage ist jetzt eher ob die Verkäuferin mir den Betrag zurückerstatten muss weil sie den Sendung nicht versichert geschickt hat?


Was hast Du an diesem Text
Zitat (von Sir Berry):
War versicherter Versand vereinbart?

Du musst doch wissen was ihr (im Bestreitensfalle nachweisbar) vereinbart habt.
nicht verstanden?

Wir können nicht wissen ob der versicherte Versand zwischen euch vereinbart war.

Berry

0x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
ppp123
Status:
Frischling
(10 Beiträge, 0x hilfreich)

Ok danke. Ich habe jetzt alle Emails nochmal durchgeschaut und sie hat zum Thema Preis geschrieben:

"Hallo ...., 45€ inklusive Versicherter Versand!... meine, bei PayPal hinterlegte Email:
....@freenet.de
Lg ..... "

Sie hat also zugesagt, das Paket per versicherten Versand zu schicken, es dann aber nicht gemacht und es ist nicht angekommen. Muss sie mir das Geld nun erstatten?

0x Hilfreiche Antwort

#12
 Von 
Rosenquarz
Status:
Schüler
(279 Beiträge, 101x hilfreich)

Schau doch einmal, ob bei Paypal nichts für derartige Fälle geregelt ist.
Meine mich zu erinnern, dass die damit werben, man sei bei Nutzung dieses Zahlungsweges entsprechend versichert.

Ansonsten denke ich, dass die Gefahr auf Ihrer Seite lag, wenn sie versicherten Versand angeboten hat. Letztlich hat sie ihren Part des Kaufvertrages nicht erfüllt.

0x Hilfreiche Antwort

#13
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119464 Beiträge, 39731x hilfreich)

Zitat (von ppp123):
45€ inklusive Versicherter Versand!

Nun, wenn der Verkäufer davon abweicht, dann haftet er dafür.

Ob sie nun aus der eigenen Tasche zahlen muss, ist nicht relevant.



Hat man die Post-Anschrift der Verkäuferin?


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#14
 Von 
ppp123
Status:
Frischling
(10 Beiträge, 0x hilfreich)

Ja die habe ich. Die stand auf der Quittung drauf, die sie mir geschickt hatte.

Ich habe ihr jetzt nochmals eine Email geschickt, dass sie von dem Kaufvertrag abgewichen ist und hoffe dass sie ein Einsehen haben wird.

0x Hilfreiche Antwort

#15
 Von 
ppp123
Status:
Frischling
(10 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von Harry van Sell):
Zitat (von ppp123):
45€ inklusive Versicherter Versand!

Nun, wenn der Verkäufer davon abweicht, dann haftet er dafür.

Ob sie nun aus der eigenen Tasche zahlen muss, ist nicht relevant.

Hat man die Post-Anschrift der Verkäuferin?


Ja ich habe die Postanschrift der Verkäuferin. Was kann ich jetzt tun?

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