Parkgebühr zwei Mal abgebucht

26. Juli 2018 Thema abonnieren
 Von 
ip534296-40
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)
Parkgebühr zwei Mal abgebucht

Guten Tag,

folgender Fall ist anzunehmen:

Person X bucht im Internet einen Parkplatz an einem Flughafen. Dieser kostet 130 € und gilt für einen Zeitraum von 2 Wochen. Bei Einfahrt in das Parkhaus öffnet sich die Schranke per Kreditkarten-Einschub. Bei Ausfahrt ebenso.

Person X fährt nun am zweiten Tag des Buchungszeitraums in das Parkhaus und nach 60 Minuten wieder heraus. Außerdem fährt Person X am dritten Tag in das Parkhaus und 5 Tage später wieder raus. Alles im Rahmen des gebuchten Zeitraums.

Jedoch berechnet der Flughafen am Ende zwei Mal 130 € aufgrund der Tatsache, dass (steht nur im Kleingedruckten auf der Website) man im Buchungszeitraum nur 1 Mal ein- und ausfahren darf. D.h. die Buchung der 2 Wochen wurde bei der ersten Ausfahrt aufgehoben und mit der zweiten Einfahrt dann ein neuer Buchungszeitraum gestartet und abgerechnet.

Frage: Ist so ein Vorgehen in Ordnung? Wenn Person X für einen Parkplatz bezahlt Miete bezahlt, kann man die Nutzung (Ein- und Ausfahrt) auf 1 Mal beschränken?

Vielen Dank für eine Rückmeldung.

Freundliche Grüße
EM

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6 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
reckoner
Status:
Philosoph
(13747 Beiträge, 4362x hilfreich)

Hallo,

Zitat:
Frage: Ist so ein Vorgehen in Ordnung? Wenn Person X für einen Parkplatz bezahlt Miete bezahlt, kann man die Nutzung (Ein- und Ausfahrt) auf 1 Mal beschränken?
Sicher, nennt sich Langzeitmiete.

Wie kann man denn mehrmals raus- und reinfahren während man im Urlaub ist?

Stefan

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#2
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120361 Beiträge, 39881x hilfreich)

Zitat (von Esnemahu):
Wenn Person X für einen Parkplatz bezahlt Miete bezahlt, kann man die Nutzung (Ein- und Ausfahrt) auf 1 Mal beschränken?

Die Nutzung wurde ja nicht auf 1x beschränkt, sondern ist eine dauerhafte Nutzung für den Zeitraum X nach einmaligem Nutzungsbeginn.

Und ja, solche Verträge sind erlaubt.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#3
 Von 
ip534296-40
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

Guten Tag,

besten Dank für die Antworten. Jedoch müsste solch eine Information, dass die Ein- und Ausfahrt in den zwei Wochen nur EINMAL möglich ist, nicht auffällig kommuniziert werden? Z.B. in der Buchungsbestätigung, die Person X per E-Mail erhält? Nehmen wir mal an, dass diese Information ausschließlich in einer FAQ ganz am Ende auf der Website des Flughafens zu finden ist und nicht in der Buchungsbestätigung oder im Bestellverlauf angezeigt wurde.

Viele Grüße
EM

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#4
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120361 Beiträge, 39881x hilfreich)

Zitat (von Esnemahu):
Jedoch müsste solch eine Information, dass die Ein- und Ausfahrt in den zwei Wochen nur EINMAL möglich ist, nicht auffällig kommuniziert werden?

Grundsätzlich ist es so, das man alle vertraglichen Vereinbarungen lesen muss. Also Angebot, Auftragbestätigung, AGB

Wenn das jedoch irgendwo auf der Website in den FAQ steht, dann dürfte das keine vertragliche Vereinbarung sein.


Und diese Forderung nach "auffällig darstellen" - jeder will was anderes auffällig dargestellt haben, meist das was er überlesen hat. Irgendwann stehen die AGB dann komplett "auffällig dargestellt" über dem Bestellbutton.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#5
 Von 
cirius32832
Status:
Schlichter
(7254 Beiträge, 1526x hilfreich)

Zitat:
Jedoch müsste solch eine Information, dass die Ein- und Ausfahrt in den zwei Wochen nur EINMAL möglich ist, nicht auffällig kommuniziert werden?


Es gibt Dinge, die sind doch eigentlich klar und logisch. Sie entsprechem dem Normalfall. Wenn ich im Urlaub bin, kann ich den Wagen nicht ein und ausfahren. Für Tagesparker gibt es eben andere Parkplätze.

Signatur:

https://www.antispam-ev.de

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#6
 Von 
fm89
Status:
Lehrling
(1988 Beiträge, 755x hilfreich)

Genau so sehe ich das auch. Bei Parkhäusern ist es ja in der Regel so, dass man einmalig einfährt, parkt und am Ende für die Standzeit bezahlt.
Ein zwischenzeitliches Ausfahren, insbesondere an einem Flughafen, ist schon ungewöhnlich. Mehrmaliges Ein- und Ausfahren hat dann ja schon der Charakter eines gemieteten Stellplatzes. Insofern darf man nicht davon ausgehen, dass so etwas automatisch gestattet ist.
In meinen Augen ist hier alles korrekt abgelaufen.

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