PayPal AGB übergehen und Geld zurückbuchen lassen

29. August 2015 Thema abonnieren
 Von 
guest-12316.08.2019 18:56:50
Status:
Frischling
(20 Beiträge, 0x hilfreich)
PayPal AGB übergehen und Geld zurückbuchen lassen

Schönen guten Abend,

ich komme mit einem neuen Thema über das leidige Thema PayPal ...
Ich habe am 23.08.2015 ein Samsung Galaxy s4 mini über ebay verkauft. (Für 130€)

Es gab schon einigen freundlichen E-Mail Verkehr mit dem Käufer. Am Dienstag (25.08) habe ich das Paket dann zur Post gebracht. Dummerweise dachte ich Zuhause noch 6€ reichen locker für so ein kleines Paket und nahm nur 3x 2€ Stücke mit.

Als ich fragte wie teuer das ganze als Paket wird meinte die Angestellte unserer kleinen Postfiliale 6,90€. Toll.. dachte ich. Dann eben nicht. Ich fragte nochmal, ob oft Päckchen verloren gehen. Sie schüttelte den Kopf und meinte die würden immer alle ankommen. 4,90€ wären das. Okay... muss ja.

Schnell noch ein paar Bilder gemacht, von meinem Paket was noch auf der Waage in der Post stand und das man den Versandaufkleber der Postfiliale sieht. (Mit Adresse zum Käufer)

Quittung habe ich auch aufgehoben.

Heute schreibt der Käufer mir, es wäre noch nix da und wenn Montag nichts kommt, geht er zu PayPal.

Ich also bei PayPal angerufen und gefragt, ob ich evtl. noch sicher bin, da ich ja die Bilder habe.
"Nö, wenn nix ankommt, geht das Geld zurück." - sagte mir die Angestellte.

Geil... sollte er wirklich so dreist sein, dann kann er Geld behalten und das Handy auch.

Ich habe PayPal vorerst jegliche SEPA-Lastschriftmandate entzogen. Sie dürften nach EU_Recht also nicht einfach bei mir abbuchen. (Sollte es wirklich dazu kommen, dass das Paket nicht ankommt und PayPal dem Käufer recht gibt.

Was kann ich nun tun? Die Frau am Telefon meinte es bringt nix, wenn ich mein Konto schließe, da ich dann Mails und Post bekomme mit Zahlungsaufforderungen. Ich habe meine Pflicht als VK aber ja erfüllt.

Soll ich die Zahlungen also verweigern? Wahrscheinlich wird dann mit Inkasso gedroht usw.
Tipps? Und das ich das als Päckchen verschickt habe.. ich weiß. War dumm von mir.

Schon einmal vielen Dank im voraus.

Liebe Grüße :)

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5 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
lesen-denken-handeln
Status:
Richter
(8512 Beiträge, 4060x hilfreich)

Hallo

Zitat:
Ich habe meine Pflicht als VK aber ja erfüllt.
Das müssten wir erstmal herausfinden, ob du das wirklich hast!

Welche Versandart hast du den bei EBAY angegeben gehabt?

Wenn dort Paketversand oder versicherten Versand angegeben wurde, dann hast du deine Pflichten als VK eben nicht erfüllt!

Solltest du aber Päckchenversand, bzw unversicherten Versand angeboten haben, dann hast du deine Pflicht dem Gesetz nach erfüllt.

Daher erstmal die ganz grosse Frage, was hattest du als Versandart angegeben?

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#2
 Von 
Scappler
Status:
Lehrling
(1176 Beiträge, 749x hilfreich)

Letztendlich spielt es in diesem Fall überhaupt keine Rolle, ob mit Paypal oder Überweisung bezahlt worden ist, da der Verkäufer keinen Versandnachweis hat und daher dem Käufer den Artikel oder das Geld weiterhin schuldet, falls das Päckchen nicht doch noch beim Käufer landet.

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119619 Beiträge, 39756x hilfreich)

Zitat:
Schnell noch ein paar Bilder gemacht, von meinem Paket was noch auf der Waage in der Post stand und das man den Versandaufkleber der Postfiliale sieht. (Mit Adresse zum Käufer)

Quittung habe ich auch aufgehoben.

Gar nicht mal schlecht.
In der Kombination könnte das vor Gericht durchaus als Versandnachweis durchgehen.



Ansonsten: Paypalkonto leerräumen und nicht mehr verwenden. Denn die werden vermutlich zugunsten des Käufers entscheiden.



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
0815Frager
Status:
Master
(4953 Beiträge, 2376x hilfreich)

Zitat (von Freymuth):

Was kann ich nun tun? Die Frau am Telefon meinte es bringt nix, wenn ich mein Konto schließe, da ich dann Mails und Post bekomme mit Zahlungsaufforderungen. Ich habe meine Pflicht als VK aber ja erfüllt.

Nach Paypal Richtlinien (Punkt 4) eben nicht ganz, es gibt zum Versandt eben genaue Vorgaben.
Zitat (von Freymuth):
Dann eben nicht. Ich fragte nochmal, ob oft Päckchen verloren gehen. Sie schüttelte den Kopf und meinte die würden immer alle ankommen. 4,90€ wären das. Okay... muss ja.

Ankommen werden die Briefe schon, jedoch eben unter Umständen nicht beim Empfänger.
Aus dem Grund gibt es den versicherten Versandt mit Tracking.

1x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
vundaal76
Status:
Junior-Partner
(5048 Beiträge, 1959x hilfreich)

Zitat:
Nach Paypal Richtlinien (Punkt 4) eben nicht ganz, es gibt zum Versandt eben genaue Vorgaben.


Wir wissen aber, dass Paypal kein Interesse hat, die eigenen Richtlinien gerichtlich überprüfen zu lassen.

Nehmen wir an, der Verkäufer räumt sein Paypal Konto leer.
Paypal entscheidet sich für den Käufer. Paypal lässt sich per AGB die Forderung auf sich abtreten.
Paypal wird dann das Geld vom Verkäufer verlangen.
Verkäufer zahlt nicht und Paypal schickt ein Inkasso gegen den Verkäufer los.
Inkasso beantragt einen Mahnbescheid. Der Verkäufer widerspricht.

Nun müsste Paypal klagen. Der Verkäufer darf gegen Paypal die gleichen Einwendungen machen wie gegen den Käufer.
Wenn Paypal nunmehr die eigenen Richtlinien vor Gericht zitiert, dann läuft es eben auf eine gerichtliche Prüfung dieser Richtlinien hinaus. Das will Paypal i.d.R. nicht.

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