PayPal Bezahlt Geld einbehalten

11. Juni 2022 Thema abonnieren
 Von 
wichtigefrage1234
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)
PayPal Bezahlt Geld einbehalten

Ich habe etwas Verkauft und Zahlungsmethode PayPal und Überweisung angeboten, jedoch wurde normal bezahlt mit PayPal und das Geld wurde einbehalten, toll, will aber das Geld zuerst, also PayPal Freunde und Familie oder Überweisung, kann ich darauf bestehen? Der Käufer besteht auf die Normale PayPal Methode nur ich will das Geld sofort anstelle das es einbehalten wird.

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4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119491 Beiträge, 39733x hilfreich)

Zitat (von wichtigefrage1234):
ich will das Geld sofort anstelle das es einbehalten wird.

Dann hätte man das zum einen entsprechend vertraglich vereinbaren müssen und zum anderen sollte man dann keine Zahlungsmethoden anbieten die genau so was vorsehen.



Zitat (von wichtigefrage1234):
kann ich darauf bestehen?

Klar. Bestehen kann man, denn bestehen kann man ja auf fast alles.
Probleme gibt es meist erst beim „bekommen" bzw. „durchsetzen", insbesondere wenn die Gegenseite nicht kooperativ ist und sich sträubt die Forderung zu erfüllen.

Falls dann – so wie hier – keine Rechtsgrundlage für das fordern erkennbar ist, tendieren die Erfolgsaussichten gegen 0.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#2
 Von 
drkabo
Status:
Weiser
(16466 Beiträge, 9282x hilfreich)

 Der Käufer besteht auf die Normale PayPal Methode nur ich will das Geld sofort anstelle das es einbehalten wird.
Dann hätte man als Verkäufer kein PayPal anbieten sollen.
Wenn man Paypal angeboten hat, muss man damit leben, dass der Käufer die normalen Paypal-Funktionen nutzt.

Signatur:

Für alle meine Beiträge gilt §675(2) BGB.

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#3
 Von 
Kalanndok
Status:
Student
(2281 Beiträge, 360x hilfreich)

Die spannende Frage ist aber doch, ob der Käufer schon schuldbefreiend gezahlt hat, wenn der Verkäufer noch gar keinen Zugriff auf das Geld hat.
Paypal will ja eine Bank oder Zahlungsdienstleister sein und kein Treuhänder.

-- Editiert von Kalanndok am 15.06.2022 09:41

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#4
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119491 Beiträge, 39733x hilfreich)

Zitat (von Kalanndok):
Die spannende Frage ist aber doch, ob der Käufer schon schuldbefreiend gezahlt hat, wenn der Verkäufer noch gar keinen Zugriff auf das Geld hat.

Ja, in dem Falle hat er das.



Zitat (von Kalanndok):
Paypal will ja eine Bank oder Zahlungsdienstleister sein und kein Treuhänder.

Sie will auch keine Versicherung sein und bietet dennoch diesen "Kaäuferschutz" an ...


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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