Paypal Dreiecksbetrug

29. März 2017 Thema abonnieren
 Von 
go462814-3
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)
Paypal Dreiecksbetrug

Hallo,

ich bin neu in dem Forum und entschuldige mich schon jetzt falls ich irgendwelche Fehler mache.

Also zu meinem Problem:
Vor gut 1 Monat wollt ich mir über Shpock 2 iPhone's im Wert von 1100€ kaufen, was aber wie Sie jetzt erwarten können, nicht geklappt hat. Ich bin auf einen Paypal Betrug reingefallen, welcher wie hier beschrieben abläuft: https://www.google.de/amp/praxistipps.chip.de/paypal-dreiecksbetrug-was-ist-das-und-wie-schuetzt-man-sich_32414%3Flayout%3Damp

Dumm wie ich in diesen Moment war habe ich nicht den Käuferschutz ausgewählt und habe das Geld somit an die Person (mit der ich ja garnix zutun hatte) gesendet.
Mein "Glück" war das diese Person mitbekommen hat das da irgendetwas nicht stimmt und mich angerufen hat, was hier los ist.
Nach anfänglichen gehandel wieviel er mir ja zurück geben würde ( anfangs 500€) hat er meine verzweifelte Situation verstanden und gesagt das er mir alles wieder geben würde aber es halt noch eine Weile dauert.
Warte/Hoffe nun seit 1 Monat das es alles wieder ins reine kommt, jedoch habe ich manchmal wenn ich ihm schreibe was nun mit dem Geld ist ein komisches, unsicheres Gefühl.

Meine Frage nun:
Kann ich im Notfall Strafrechtlich gegen ihn vorgehen, weil ich ja für das Geld keine Dienstleistung bekommen habe und sollte ich noch warten oder lieber mich direkt irgentwo melden?

LG Nico



-- Editier von go462814-3 am 29.03.2017 16:58

-- Editier von go462814-3 am 29.03.2017 17:57

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8 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Droitteur
Status:
Lehrling
(1598 Beiträge, 406x hilfreich)

Ich denke, dass es für dich theoretisch ganz gut aussieht.

Du hast an jemanden geleistet, ohne dass zwischen euch ein Rechtsgrund dafür bestand. Deshalb hast du einen Anspruch auf Rückzahlung.

Auf eine Entreicherung wird er sich nach deiner Beschreibung nicht berufen können.

Strafrechtlich gegen ihn vorzugehen wird nur möglich sein, soweit er selbst in Verdacht steht, etwas strafrechtlich relevantes getan zu haben. Das könntest du mehr oder weniger schon prüfen lassen. Aber wahrscheinlich ist er selbst nur ein Geschädigter.

Das Geld nicht zurückzuzahlen erfüllt selbst allerdings keinen Straftatbestand.

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#2
 Von 
go462814-3
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)

Vielen Dank erstmal für die Antwort.

Und was soll ich nun Ihrer Meinung nach machen?

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Droitteur
Status:
Lehrling
(1598 Beiträge, 406x hilfreich)

Man könnte seinen Anspruch versuchen, gerichtlich durchzusetzen. Das birgt selbstverständlich das Risiko, dass beim Anspruchsgegner nichts zu holen ist - einem nackten Mann kann man nicht in die Taschen greifen. Lässt sich denn irgendwie schon im Vorfeld grob in Erfahrung bringen, was der Mann für Kleidung trägt?

Ich persönlich bin etwas rabiater. Auf lange Sicht meine ich, dass es nicht gut wäre, wenn ich immer zurückschrecke; stattdessen dürften sich die Fehlversuche, sorgsam "ausgewählt", durch die erfolgreichen Versuche ausgleichen lassen. Jemand, der sich nur einmal im Leben mit dieser Frage konfrontiert sieht, kann leicht mit einer anderen Einschätzung besser beraten sein.

1x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
go462814-3
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)

Doppelpost

-- Editiert von Moderator am 29.03.2017 21:38

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
go462814-3
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)

Durchdas ich ihn auf Facebook als Kontakt habe, kann ich sagen das er ca. 25 ist, Ausländische Wurzeln hat, aber jedoch mit jmd. anderen einen eigenen Handyladen namens ****** in Berlin besitzt.

Er hat nur 1 Bild auf FB und da sieht es auch nicht aus als würde er sich nie was gönnen können.

Zu erwähnen wäre aber auch noch das er vor einem Monat geschrieben habe, der er kein Geld hat. Und nun damit kommt das er ziemlich krank ist und noch mehr Zeit brauche.

-- Editiert von Moderator am 29.03.2017 21:37

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
Droitteur
Status:
Lehrling
(1598 Beiträge, 406x hilfreich)

Bist du denn auch wirklich sicher, der Geldempfänger nichts mit deinem Verkäufer zu tun hat? Was ist mit dem denn überhaupt? Ich nehme an, dass es sich um ein vorteilhaftes Geschäft gehandelt hatte - warum bestehst du nicht auf Lieferung?

Die Entscheidung, ob du die Klage riskierst, will ich dir nicht abnehmen. Falls doch eine Verbindung zwischen Zahlungsempfänger und Verkäufer besteht, sollte sich ein subtiler, aber angemessener Druck vllt ausüben lassen, der vllt zur Rückzahlung führt.

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120259 Beiträge, 39860x hilfreich)

Zitat (von go462814-3):
Kann ich im Notfall Strafrechtlich gegen ihn vorgehen,

Derzeit ist nichts strafrechtlich relevantes von Seiten des Geldempfängers zu erkennen.
Man kann aber Anzeige erstatten. Mit etwas Glück finden die Ermittler was heraus. Mit noch mehr Glück führt die strafrechtliche Ermittlung zur erhöhten "Rückzahlungsmotivation".



Ansonsten wird man sich selbst um die Rückerlangung des Gelde kümmern müssen.



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
go462814-3
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)

Gibt es, falls ich wirklich eine Anzeige machen, eine Verjährungszeit?

0x Hilfreiche Antwort

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