Paypal und käuferschutz ?!?!?!

3. August 2024 Thema abonnieren
 Von 
Frager8365532
Status:
Frischling
(22 Beiträge, 0x hilfreich)
Paypal und käuferschutz ?!?!?!

Hallo, da ich nun gesehen habe wie groß dieses forum ist hätte ich noch eine frage wegen Paypal.

Ich hatte meine Spielekonsole via Kleinanzeigen verkauft, der Käufer zahlte per Paypal, nicht mit der Funktion freunde und familie.

Ich habe die Ware über DHL versichert versendet und auch vorsorglich die verpackte Konsole so wie die Transport Sicherung (luftpolster) per Foto dokumentiert.

Als das Paket beim Käufer ankam eröffnete dieser sofort einen käuferschutz Fall da der Artikel unvollständig wäre und beschädigt.

Ich habe die Fotos des versands mit einer Erklärung an Paypal gesendet.

Paypal teilte darauf hin mit das die Fotos des Käufers mit meinen nicht übereinstimmen würden.

Nach weitere bearbeitung etc. Stellte sich heraus das das Paket von DHL nach verpackt wurde.

Ich habe das oaket jedoch ausreichend gesichert gehabt innen wie außen.

Ich habe mich diesbezüglich an DHL gewant mit Bildern etc.

Laut DHL kahm jedoch trotz Anfrage keine Rückmeldung des Käufers, weshalb DHL den Vorgang ohne Anerkennung einer Erstattung des Schadens schloss.

Dan hatte Paypal den Antrag des Käufers rechtgegeben und ich habe das Geld nicht erhalten.

Nun verlangt der Käufer von mir das ich ihm das rückporto zahle um meine nun beschädigte Konsole zurückzuerhalten.

Da jedoch der Käufer nicht auf die Nachfrage von DHL reagiert hatte, kam es ja erst zu dem ganzen.

Heißt obwohl ich nun eine Wertminderung der Konsole habe, soll ich nun noch das rückporto zahlen.

Könnt ihr mir hier bitte helfen, wie sollte ich nun vorgehen?

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8 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
lesen-denken-handeln
Status:
Richter
(8530 Beiträge, 4066x hilfreich)

Hallo,

sende deinem Käufer ein Einschreiben mit der Fristsetzung zur Zahlung! Er schuldet dir immer noch die Zahlung!

Zitat:
Dan hatte Paypal den Antrag des Käufers rechtgegeben und ich habe das Geld nicht erhalten.
irrelevant was PP macht/sagt, der K schuldet die die zahlung! Zahlt er nicht, lass die Sache ienen Anwalt regeln und zur Not erklärt ein Gericht deinem K wieso er dir immer noch die Zahlung schuldet!

Im übrigengilt, dem Käufer seine Konsole, dem Käufer sein Problem, nicht deines!

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(123938 Beiträge, 40298x hilfreich)

Zitat (von lesen-denken-handeln):
sende deinem Käufer ein Einschreiben mit der Fristsetzung zur Zahlung! Er schuldet dir immer noch die Zahlung!

Besser Einschreiben-Einwurf oder Zustellung per Gerichtsvollzieher.
Einschreiben kann die Gegenseite abblocken wenn sie einigermaßen informiert ist.



Zitat (von lesen-denken-handeln):
irrelevant was PP macht/sagt, der K schuldet die die zahlung! Zahlt er nicht, lass die Sache ienen Anwalt regeln und zur Not erklärt ein Gericht deinem K wieso er dir immer noch die Zahlung schuldet!

Richtig, verkürzt gesagt hat der BGH dies in 2 Urteilen so entschieden.

Man müsste allerdings prüfen, ob es inzwischen Anpassungen in den AGB gab, welche die Rechtslage anders erscheinen lassen.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Frager8365532
Status:
Frischling
(22 Beiträge, 0x hilfreich)

Wenn ich das richtig verstanden habe hatt der Käufer somit kein Recht den Kauf wegen der beschädigten Ware zurückzugeben, da er bei DHL nicht gehandelt hat und somit die Erstattung ausblieb ?

Vielecht hätte ihr ja eine Einschätzung.
Der Käufer hatte die Konsole für 90 Euro inkl Versand gekauft.

Wäre es ggf. Nicht sinnvoller den Käufer mit einem Nachlass gegen Zahlung dennoch entgegenkommen ?

Immerhin wäre ja ein Anwalt etc. Teurer.

Zudem möchte ich die Konsole in diesem Zustand und mit dem fehlenden Zubehör nicht mehr zurücknehmen.

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
drkabo
Status:
Weiser
(17207 Beiträge, 9494x hilfreich)

Zitat (von Frager8365532):
Wenn ich das richtig verstanden habe hatt der Käufer somit kein Recht den Kauf wegen der beschädigten Ware zurückzugeben, da er bei DHL nicht gehandelt hat und somit die Erstattung ausblieb ?

Nein - das Handeln bzw. Nicht-Haldeln ist völlig egal.
Es geht darum, dass bei Privatverkäufen der Empfänger das Transportrisiko trägt. Wenn der Verkäufer die Ware ordnungsgemäß verschickt hat, steht dem Verkäufer das Geld zu. So ist die gesetzliche Regelung.
Wenn Paypal da anders entscheidet, hat das keine rechtliche Relevanz.

Zitat (von Frager8365532):
Wäre es ggf. Nicht sinnvoller den Käufer mit einem Nachlass gegen Zahlung dennoch entgegenkommen ?

Persönliche Einschätzung:
Ganz oder gar nicht.
Entweder Sie bleiben konsequent und fordern die volle Bezahlung. Oder Sie geben auf und zahlen die Rücksendekosten. Alles dazwischen ist Murks.

Signatur:

Für alle meine Beiträge gilt §675(2) BGB.

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(123938 Beiträge, 40298x hilfreich)

Zitat (von Frager8365532):
Wäre es ggf. Nicht sinnvoller den Käufer mit einem Nachlass gegen Zahlung dennoch entgegenkommen ?

Für den Käufer auf jeden Fall, denn er hat dann einen schönen Nachweis für das Gericht, das der Verkäufer "schuldig" ist.
Der Verkäufer hingegen würde sich damit ins Knie schießen.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
Frager8365532
Status:
Frischling
(22 Beiträge, 0x hilfreich)

Ok, vielen Dank für den Rat.

Ich verstehe solche Leute einfach nicht, eine Rückmeldung bei DHL und beide wären glücklich.

Ich kann ja immerhin den korrekten und gesicherten Versand nachweisen.

Ich hatte sogar das rote Band drauf mit Achtung bruchgefahr.

Da muss wohl DHL das Paket nicht gut behandelt haben, wenn sogar etwas rausfällt.

Ich werde somit dem Käufer per einschreiben mit Frist bitten zu zahlen.

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(123938 Beiträge, 40298x hilfreich)

Zitat (von Frager8365532):
bitten zu zahlen.

Bitten muss keiner erfüllen – nicht mal Weihnachtmann und Christkind. Und bei den letztgenannten ist es ja immerhin deren Job …

Insofern sollte man sich dem gerichtsfesten fordern widmen.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
drkabo
Status:
Weiser
(17207 Beiträge, 9494x hilfreich)

Zitat (von Frager8365532):
Ich kann ja immerhin den korrekten und gesicherten Versand nachweisen.

Einen Versand, der nach DHL-Kriterien korrekt ist, bekommt man kaum hin.
Die primäre DHL-Logik ist: "Wenn es unterwegs kaputt geht, kann es nicht ordentlich verpackt gewesen sein."
Von daher sollten Sie sich nicht grämen: Die DHL-Transportversicherung hätte sowieso nicht gezahlt, jedenfalls nicht freiwillig.

Signatur:

Für alle meine Beiträge gilt §675(2) BGB.

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