Pfand auf CO2-Kartuschen - Weigerung der Rücknahme

29. Oktober 2011 Thema abonnieren
 Von 
radfahrer999
Status:
Unparteiischer
(9031 Beiträge, 4876x hilfreich)
Pfand auf CO2-Kartuschen - Weigerung der Rücknahme

Liebe Forenmitglieder,

heute ist mir etwas widerfahren, was ich pers. für ein Unding halte. Wir hatten die letzten Wochen (Herbstferien) Besuch von der Cousine meiner Frau mit ihren 4 Kindern. Wir sind kinderlos. So waren wir plötzlich zu 8. Wir nutzen einen Wassersprudler von Soda-Club und kaufen uns weder Wasser, noch Limonade. Da wir plötzlich zu 8 waren haben wollten wir uns beim Logo (Getränkemarkt), dort wo wir bisher immer unsere Sirups kauften und die Kartuschen tauschten, noch ein paar Sirups für Süßgetränke, 4 weitere Wasserflaschen und zwei weitere CO2-Kartuschen holen, damit wir eingedeckt sind. Da der Logo aber so spät abends (kurz nach 18 Uhr) schon zu hatte sind wir zum Rewe der bis 21Uhr geöffnet hat.

Dort haben wir pro Kartusche 33 € bezahlt. Auf dem Pfanbon stand "Pfandkartusche für Soda-Club" 23 € "CO2-Füllung 10€". Heute, nach den Ferien wollten wir die Kartuschen zurückgeben und uns wurde die Rückgabe des Pfands verweigert. Die Begründung der Kassierein war, dass lediglich ein Kartuschentausch (leer gegen voll für 10€) möglich ist, aber keine Rücknahme. Meine Frau klebt !jeden! Kassenbon in ihr Haushaltsbuch, so auch diesen. So sind wir nach Hause zurück und haben das Buch geholt. Die Kassiererin war mit diesem Problem überfordert und rief über die Lautsprecher nach dem Filialleiter (mit den Worten: "Notfall"; welcher Notfall?)

Der Filialleiter wollte uns das Gleiche erzählen. Man könne keine Kartuschen zurücknehmen, wir sollten uns an den Hersteller wenden. Ich gebe doch auch nicht das Leergut meiner Becksbierkiste bei Becks in Bremen zurück, daher fand ich den Vergleich total blödsinnig... Wir zeigtem auch ihm den eingeklebten Kassenbon und bestanden auf unser Pfand. Der Filialleiter blieb fest der Meinung, dass es keine Pfandrückerstattung gibt. Auf den Kartuschen steht, dass es Leihflaschen sind und diese Eigentum des Soda-Clubs sind, wie es auf Bierkästen auch steht. Ich bin der Meinung schon einmal von einem Pfandgesetz gehört zu haben, dass besagt dass ein Laden den Pfandwert für Pfandflaschen die dort verkauft werden auch im Tausch gegen die Pfandflasche auszuzahlen hat. Der Filialleiter meint, dass es kein "Pfandgesetz" gibt, man nehme nur aus Kulanz Pfandflaschen zurück, auch wenn sie dort nicht gekauft wurden.

Nach über 15min Diskussion gab der Filialleiter uns unter 2 Bedingungen das Pfand zurück:
1.) wir müssen ihm den Originalkassenbon aushändigen (den eingeklebten)
2.) Er dürfe sich unsere Ausweise kopieren, damit er sich im Falle dass er nicht zur Annahme verpflichtet wäre den Pfandbetrag zurückfordern könne. Er wolle sich diesbezüglich am Montag mit der Rewe-Zentrale in Verbindung setzen.

Wir sagten zu, bekamen das Pfandgeld ausgezahlt (46€). Den Bon der Übergabe des Geldes musste ich quittieren und durfte den Beleg nicht behalten!!!. Unsere Ausweise kopierte er vorder- und rückseitig auf einen "Info für alle Mitarbeiter"-Zettel und schrieb mit Edding "Unbefristetes Hausverbot" darunter und geleitete uns zum Ausgang. Wir durften unsere eingekauften Waren nweder bezahlen noch mitnehmen...

Ich rege mich immernoch darüber auf.....


Meine Fragen dazu:
1.) Gibt es ein Pfandgesetz?
2.) Besagt es auch dass ein Pfandgegenstand von dem Laden zurückgenommen werden muss, gegen Ausbezahlung bzw Verrechnung des Pfandwertes mit dem Einkauf?
3.) Darf er unsere Kaufbelege behalten? er müsste doch eigene Belege haben!
4.) Ist der Typ noch normal?

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"Was spricht dagegen den Verstoß zuzugeben und die Knete zu überweisen?"

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8 Antworten
Sortierung:

#2
 Von 
radfahrer999
Status:
Unparteiischer
(9031 Beiträge, 4876x hilfreich)

Wo hast du denn diesen Text her? Auf den Verpackungen der CO2-Kartuschen steht er nämlich nicht. Höchstwahrscheinlich steht er auf der Homepage des Unternehmens oder auf einem Beipackzettel innerhalb der Verpackung.
Die Frage ist nur, inwieweit eine Vertragsbedingung in einem Beipackzettel zählt, wenn diese vorher nicht bekannt gegeben wurde. z.B. in dem Sie auf der Verpackung gedruckt ist.

Wenn ich ein Auto kaufe und dann im Auto folgender Zettel zu finden ist "Mit dem Kauf dieses Autos verpflichten Sie sich dem Verkäufer lebenslang jeden Samstag einen Döner mit viel Zwiebeln und ohne Tomate und ein Ayran zu spendieren" dann zählt das doch auch nicht... Zumindest hofft mein logischer Verstand....

Weißt du, was mich verwundert ist das Wort "Pfand" auf den Kassenbons. Ein Pfand ist für mich, wie ich das vom Getränkeflaschenpfand kenne. Ich habe einen Pfandgegenstand auf den ich einen Pfandbetrag bezahlt habe, den ich wiederbekomme wenn ich den Pfandgegenstand zurückbringe... Wenn es diese Unerteilung in Pfandkartusche und Füllung nicht gäbe, würde ich nicht auf ein Pfand bestehen....

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"Was spricht dagegen den Verstoß zuzugeben und die Knete zu überweisen?"

31x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119525 Beiträge, 39735x hilfreich)

@radfahrer999
Als Senior sollten dir die Froenregeln doch geläufig sein???



quote:<hr size=1 noshade>1.) wir müssen ihm den Originalkassenbon aushändigen (den eingeklebten) <hr size=1 noshade>

Den würde ich zurückfordern unter Verweis auf § 368 BGB



quote:<hr size=1 noshade>2.) Er dürfe sich unsere Ausweise kopieren, <hr size=1 noshade>

Nicht legal nach § 14 PAuswG



quote:<hr size=1 noshade>Unsere Ausweise kopierte er vorder- und rückseitig auf einen "Info für alle Mitarbeiter"-Zettel und schrieb mit Edding "Unbefristetes Hausverbot" darunter
<hr size=1 noshade>



Da würde ich mal an die Zentrale schreiben und sie darauf aufmerksam machen, das man gedenkt die Vorgehensweise zivil- wie strafrechtlich zu bewerten lassen.
Zuvor jedoch noch die ihre detailliert Stellungname bis zum Ende der Woche abwartet.



quote:<hr size=1 noshade>1.) Gibt es ein Pfandgesetz? <hr size=1 noshade>

Ja, das hat aber nichts mit den Kartuschen zu tun



2.) Besagt es auch dass ein Pfandgegenstand von dem Laden zurückgenommen werden muss, gegen Ausbezahlung bzw Verrechnung des Pfandwertes mit dem Einkauf?
Ja, das hat aber immer noch nichts mit den Kartuschen zu tun



3.) Darf er unsere Kaufbelege behalten? er müsste doch eigene Belege haben!
Siehe oben



4.) Ist der Typ noch normal?
Nein, aber er kann/weis es nicht besser.





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"Die Beiträge stellen ausschließlich meine persönliche Meinung/Interpretation dar !

"

8x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
lesen-denken-handeln
Status:
Richter
(8510 Beiträge, 4059x hilfreich)

Hallo,

also ehrlich gesagt wurde sich da über etwas aufgeregt, wo man sich gar nicht hätte aufregen müssen.

Es ist zwar unglücklich, dass auf dem Kassenbon irgendwas mit Pfand drauf steht, dies sollte diese Filiale wohl mal ändern, denn diese CO2 Zylinder sind schon lange nicht mehr solche "Pfandzylinder" wie sie es anfangs waren, sondern der Zylinder geht bei Kauf ins Eigentum des Käufers über! Dies ist seit ein paar Jahren so und wurde damals auch ganz gross publiziert.
Man bekommt den Zylinder jetzt einfach nur noch ausgetauscht, leer gegen voll, aber zurückgeben kann man diese schon lange nicht mehr.

Der Filialleiter hat eigentlich richtig gehandelt wenn er diese zylinder nicht zurücknehmen will...

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4x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
guest-12322.08.2012 17:44:40
Status:
Senior-Partner
(6927 Beiträge, 2505x hilfreich)

quote:
Es ist zwar unglücklich, dass auf dem Kassenbon irgendwas mit Pfand drauf steht, ...



Das ist eine vertragliche Absprache zwischen K und VK.

Das muss der VK einhalten, die 46 EUR wären ohne Probleme einklagbar gewesen.

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0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
radfahrer999
Status:
Unparteiischer
(9031 Beiträge, 4876x hilfreich)

quote:
Das ist eine vertragliche Absprache zwischen K und VK.

So ähnlich sehe ich das auch, wenn er das als Pfand deklariert und ich es als Pfand einkaufe hat er mir auch Pfand auf die Ware zu geben... Unabhängig von dem was er gemeint hat, oder der CO2-Kartuschenhersteller als Vertragsvereinbarung auf seine Kartuschen schreibt..

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"Was spricht dagegen den Verstoß zuzugeben und die Knete zu überweisen?"

1x Hilfreiche Antwort


#8
 Von 
MCap79
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 52x hilfreich)

Bis heute ist das so! Ich habe bei der Drogerie Müller einen zweite Kartusche gekauft und auf dem Kassenbon steht 23 Euro Pfand. Die Frau an der Kasse behauptete auch noch, wenn ich den Zylinder an die Anschrift auf der Flasche zurückschicke mit dem Kassenbon bekomme ich mein Geld wieder. Das geht nicht. Soda Club will das Benutzerzertifikat. Das bekommt man aber bei Müller nicht dazu! Man bekommt nur den Zylinder und den Kassenbon. Das reicht Soda Club nicht. So und jetzt? Ich finde schon, das fällt unter Betrug! Man geht in ein Geschäft, kauft etwas, es steht Pfand darauf, bekommt die Info man soll den Kassenzettel aufheben und dann bekommt man beim Hersteller doch nicht sein Geld zurück.

52x Hilfreiche Antwort

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