Früher war das einfach: Es gab die Hauptmängel, wenn ein Pferd in den 6 Wochen nach Kauf frei war von den Hauptmängeln, war der Verkäufer aus dem Schneider.
Seit 2002 gilt auch beim Pferdekauf das neue Kaufrecht.
Gibt es hier im Forum Erfahrungen mit Mängeln, die erst Wochen nach dem Kauf (Privatkauf) entdeckt wurden? Welche Art von Mängeln berechtigen zu Wandlung oder Minderung? Wann ist der Verkäufer schadenersatzpflichtig?
Gruß,
Ludolf
Pferdekauf
22. Juli 2005
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Frage vom 22. Juli 2005 | 21:16
Von
Status: Frischling (16 Beiträge, 0x hilfreich)
Pferdekauf
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