Hallo
Mein Bruder hat sich einen Gebrauchtwagen beim Händler gekauft. Paar Tage nach dem kauf hat sich ein Befreundeter KFZ Meister das Auto durch gesehen und erhebliche Mängel festgestellt.
Mein Bruder hat sich mit dem Händler in Verbindung gesetzt um das Auto 1:1 wieder zurück zugeben. Dieser wollte 1/3 des Kaufpreises in Abzug bringen. So ging es zum Rechtsanwalt und dann 1 Jahr später vor Gericht. Mein Bruder hat vor Gericht gewonnen. Der Händler muss das Geld und entstehende kosten bezahlen. Der Händler hat in Raten das Auto zurück bezahlt aber nicht die weiter entstanden kosten, Mietfahrzeug, Garagenstellplatz. Auch die Gerichtskosten sind noch offen die er an das Gericht bezahlen muss. Der Händler hat sein Gewerbe abgemeldet und die Vermögungsauskunft abgegeben. Wie ist jetzt die Rechtslage. Der Händler hat das Auto wie gesagt zurück bezahlt aber nicht die anderen kosten. Könnte mein Bruder das Auto was er noch hat verkaufen? Wobei die kosten wohl nicht ganz den Schaden decken aber erheblich mindern. Er wäre damit auch zufrieden, dass dieser Fall endlich mal ein Ende hat.
Vielen Dank.
Lg Mel
Pkw gekauft,versteckte Mängel, Gericht hat geurteilt.
Probleme nach Kauf?
Probleme nach Kauf?
Tag
Die erste Frage wäre, wie überhaupt das Urteil lautete. Wenn man den Händler dazu verurteilt, ein Drittel des Kaufpreises zurückzuzahlen, handelt es sich ja lediglich um eine Kaufpreisminderung und das Fahrzeug bleibt beim Käufer.
Schöne Grüße
Droitteur
Hallo
Der Händler hat wie das Gericht geurteilt den kompletten Kaufpreis zurück bezahlt. Das tat er auch in Raten an den Obergerichtsvollzieher und dieser hat es weiter geleitet.
Lg Mel
-- Editiert von Melanie287 am 22.01.2019 12:42
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Und warum glaubst du dann, dass er die anderen Kosten auch noch würde tragen müssen? Er muss zunächst einmal das bezahlen wozu er verurteilt wurde. Deiner eigenen Aussage nach war das die Rückzahlung des Kaufpreises. Das hat er getan. Dein Bruder hat nun den Wagen herauszugeben. Fertig.
Oder hast du da evtl. ein paar "unwichtige" Kleinigkeiten "vergessen".
Das Auto musste in einer Garage geparkt werden, das es keine Schäden bekommt z.B. Hagel. Die Bezahlung der Garage 50 € mtl. plus das Leihfahrzeug stehen noch aus.
Lg
Hallo,
wieso brauchte dein Bruder ein Leihfahrzeug? Vorallem über welchen zeitraum hatte er ein Leihfahrzeug?
ZitatHallo, :
wieso brauchte dein Bruder ein Leihfahrzeug? Vorallem über welchen zeitraum hatte er ein Leihfahrzeug?
… um auf die Arbeit zukommen. Dieser Zeitraum ginge solange bis mein Bruder das Geld vom Händler hatte um sich ein anderes zu kaufen.
-- Editiert von Melanie287 am 22.01.2019 19:58
Und das war wie lange? 1Tag, 1Woche, 1Monat, 1Jahr???
Also wurden die weiteren Kosten nicht im Urteil behandelt? Sondern nur der Kaufpreis?
Hallo
8 Monate.
Er wurde auch verurteilt das er diese kosten bezahlen muss.
Lg
Dann kann man sich jetzt zumindest die Fragen sparen, warum darauf ein Anspruch bestehen sollte :D
Immerhin steht das Fahrzeug ja noch im Eigentum des Käufers, wenn ich das richtig verstanden habe. Er ist im Rahmen der Rückabwicklung grundsätzlich zur Rückgewähr verpflichtet; wenn der Gegenstand aber nicht mehr da ist, besteht zB Anspruch auf das, was aus dem Gegenstand erlöst wird.
Für mich liefe das letztlich darauf hinaus, dass dieser Erlösanspruch und die Forderungen, die noch gegen den Händler bestehen, gegeneinander aufgerechnet werden. Im Zweifel würde ich es machen. Wenn man sich Sorgen macht, könnte man dieses Vorgehen aber auch in einem Vergleich mit dem Händler vereinbaren.
Ein Leihwagen für 8 Monate??? Und ein gericht hat deinem Bruder 8 Monate leihwagennutzung zugesprochen? Sorry aber das kan ich nicht glauben, da würde ich gerne mal das urteil sehen.
Ganz wenige Tage würde ich noch glauben, aber 8 Monate, dass glaube ich ehrlich gesagt nicht, denn dein Bruder ist auch zur Schadensminderung verpflichtet und da wird kein Richter ihm 8 Monate Nutzung eines Leihwagens zugestehen...
Hallo
Ich habe nicht von einem Leihwagen gesprochen, sondern von einem Mietfahrzeug. Sie müssen das ja nicht glauben, es ist aber so.
Vielen Dank.
Lg Mel
-- Editiert von Melanie287 am 22.01.2019 23:19
-- Editiert von Melanie287 am 22.01.2019 23:33
Ob Mietfahrzeug oder Leihwagen, ist doch das gleiche.
Dein Bruder sollte aber noch mal ins Urteil scheuen, da wird wohl eher was drin stehen wie Mietfahrzeug/Leihwagen für X Tage...
"Bruder ist auch zur Schadensminderung verpflichtet"
Wie sollte er das denn bitte machen, er hatte sein ganzes Geld für das Auto ausgegeben. Und von der Bank gab es auch nichts. Er wohnt auf dem Land , wo 2 mal am Tag ein Bus fährt. Wie kommt er auf die Arbeit ???
Mietfahrzeug und Leihwagen ist das selbe ? Bei mir nicht. Bei mir ist ein Leihwagen , ein Pkw. Aber darum gehts auch nicht. Meine offene Frage wurde mir hilfreich beantwortet. Nochmals Danke dafür.
Vielen Dank.
Lg Mel
ZitatWie ist jetzt die Rechtslage. :
Könnte man beantworten, wenn mal eine vernünftige Antwort auf diese Frage käme:
ZitatDie erste Frage wäre, wie überhaupt das Urteil lautete. :
ZitatMietfahrzeug und Leihwagen ist das selbe ? Bei mir nicht. :
Das ist juristisch aber außerordentlich irrelevant.
Und jetzt?
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