Hallo zusammen,
benötige dringend eine Antwort zu folgendem Problem.
Wenn ich als Käufer einen Prozess gegen einen Ebay-Verkäufer
gewinne und mein Rechtsanwalt liegt 1100 km von mir entfernt,
kann ich da nicht im sog. Kostenausgleichsverfahren meine Porto-
und Druckerkosten ersetzt bekommen. Ich habe in einem Grundsatzurteil des BGH einmal gelesen, dass man aus einem Rücktrittsgeschäft auf keine Unkosten sitzen bleiben darf. Kann mir jemand weiterhelfen, ev. das Az. des BGH-Urteils nennen?
Danke für Eure Hilfe!!
MfG.
kraroma
Porto-,Druckkosten-Erstattung
Probleme nach Kauf?
Probleme nach Kauf?
--- editiert vom Admin
Hallo Fredy,
danke für Deine Antwort.
Wenn der BGH in einem Grundsatzurteil festhält, dass einem Käufer nach einem Rücktritt kein finanzieller Nachteil entstehen darf, muss es doch möglich sein,
deine ziemlich hohen Kosten durch Porto,Drucken usw. ersetzt zu bekommen.
Mein Rechtsanwalt hat sich dazu nicht wieder geäussert. Deshalb wäre ich froh, ich wüsste
das Az. des BGH oder wo ich es nachlesen bzw. ausdrucken kann.
Kann ich den Rechtsanwalt dazu zwingen, meine Kosten in seinem Kostenausgleichsverfahren einzubringen oder ist das seine Entscheidung?
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--- editiert vom Admin
Ich sehe hier keine Anspruchsgrundlage, schon nach dem Schadensminderungsprinzip. Ansonsten nehme ich mir bei meinem nächsten Prozeß einen Anwalt im Pazifischen Ozean, da zahlt sich mein Gegner dann dumm und dämlich an Portokosten - oder wie oder was?
Hollo Mareike,
besten Dank für Deine Antwort.
Ich habe die Gesetze leider nicht gemacht.
Da mein Käufer in Bremen und ich im tiefen Süden der Republik sitze, gab mein hiesiger
Anwalt seine Tätigkeit ab. Die war nicht von mir gewollt. Das Ergebnis war, dass ich mir einen Anwalt in Bremen suchen musste, 88 Kopien erstellen lassen musste und das Ganze
in einem grossen Paket versenden musste.
Wieso sollte mir dafür kein Ersatz zustehen?
Habe ich die Kosten verursacht? Nein, es war mein Ebay-Verkäufer, der mir einen Top-Motor
anbot und einen defekten Motor lieferte- bewusst. Das nennt man Betrug. Wenn solche Machenschaften nicht genügend bestraft werden, finden sich genügend Nachahmer bei Ebay, wie ich in letzter Zeit feststellen konnte.
Da das BGH-Urteil sagt, dass mir keine Nachteile entstehen dürfen, habe ich doch auch das Recht, diese Kosten zu fordern. Oder sind Sie anderer Meinung?
Und jetzt?
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