Portokosten nach Rücksendung

7. Februar 2008 Thema abonnieren
 Von 
Die_Hessen
Status:
Frischling
(31 Beiträge, 3x hilfreich)
Portokosten nach Rücksendung

Hallo,

wir haben vor Weihnachten etwas in einem Internetshop gekauft. Warenwert war 4,99 Euro, Porto 6,00 Euro. Da uns der Artikel aber nicht gefallen hat (Material war nich wie erwartet), haben wir ihn nach den Feiertagen zurück geschickt. Heute haben wir eine Mahnung bekommen und sollen 7,50 Euro zahlen. Das sind 6,00 Euro für das Porto (um die Sache zu uns zu schicken) und 1,50 Euro Bearbeitungsgebühr.

Müssen wir das Porto zahlen???
Und ich dachte nur Ämter könnten Gebühren ausstellen???

Ist zwar ein kleiner Betrag aber ich sehe das nicht ein! Kann mir /uns da einer mal sagen was eigentlich Sache ist???

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13 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Die_Hessen
Status:
Frischling
(31 Beiträge, 3x hilfreich)

Habe mir mal deren aGB durchgelesen und musste bei diesem Auszug schmunzeln:

"Der Mindestbestellwert beträgt 15.00 Euro.
Für Versandkosten erheben wir eine Gebühr von 5.00 Euro. Bei einem Bestellwert unter 15.00 Euro, beträgt der Versandkostenanteil 6.00 Euro. Auch wenn Ihre Bestellung einmal in mehreren Sendungen geliefert wird, zahlen Sie diesen Betrag nur einmal."

Demnach hätten die uns gar nicht beliefern dürfen *lol*
Und ich wusste auch nicht, dass die Portogebühr so an den Bestellwert gekoppelt sind.

Außerdem das hier:
"Sie haben die Kosten der Rücksendung zu tragen, wenn die gelieferte Sache der bestellten entspricht und wenn der Preis der zurückzusendenden Sache einen Betrag von 40 Euro nicht übersteigt"

Für die Rücksendung habe ich den beiliegenden Retourenschein benutzt. Und was sagt mir das jetzt???

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#2
 Von 
Aran
Status:
Schüler
(172 Beiträge, 19x hilfreich)

quote:
Sie haben die Kosten der Rücksendung zu tragen, wenn die gelieferte Sache der bestellten entspricht und wenn der Preis der zurückzusendenden Sache einen Betrag von 40 Euro nicht übersteigt


Das ist gängige Praxis, und meines Erachtens rechtens einwandfrei.

Ich meine, was soll das auch, einen Artikel zurückzuschicken, bei dem das Porto den Warenwert übersteigt, denn egal wer letztlich die Rüchsendekosten zu tragen hat, es wäre billiger gewesen, die Ware nicht zu verschicken, und statt dessen die Kosten der Ware zu tragen.

Die Sache mit der Bearbeitungsgebühr ist m. E. nicht zulässig.






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#4
 Von 
Die_Hessen
Status:
Frischling
(31 Beiträge, 3x hilfreich)

Hallo Mirk,

danke für die ausführliche Erläuterung.Die Rücksendung ging ja per Retourenschein von Hermes raus. D.h. das ist ein Aufkleber der der Ware beilag. Dafür musste ich nicht zahlen.

Auf dem Retourenschein habe ich den Grund angegeben, es gab da ein Formular zum Ausfüllen. Grund war: Material gefiehl nicht.

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#5
 Von 
-Laie-
Status:
Weiser
(16908 Beiträge, 5884x hilfreich)

quote:
Dafür musste ich nicht zahlen.


Aber der VK mußte dafür zahlen! Und dieses Geld holt er sich nun von dir zurück. Wie bereits gesagt, die Kosten für die Rücksendung gehen zu deinen Lasten, die Bearbeitungsgebühr ist Quatsch.

Viele Grüße, Michael

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#6
 Von 
Die_Hessen
Status:
Frischling
(31 Beiträge, 3x hilfreich)

Hallo Michael,

dann soll er mir zeigen, was ihn die Rücksendung gekostet hat, dann kriegt er das Geld.

Bei Hermes auf der Homepage steht für ein Päckchen der Größe 15*10*2 cm ein Preis von 4,10 Euro.

Auch wenn es eigentlich nur Kleckerbeträge sind, finde ich das ne Frechheit.

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#7
 Von 
-Laie-
Status:
Weiser
(16908 Beiträge, 5884x hilfreich)

Eine Frechheit ist es schon, aber von dir!
Der VK hat klipp und klar einen Mindestbestellwert von 15€ angegeben. Er ist so kulant und sendet dir sogar bei einem niedrigeren Bestellwert die gewünschte Ware und geht somit ein finanzielles Risiko ein, daß die Ware evtl. zurückgeschickt wird. Nun widerrufst du tatsächlich und findest es eine Frechheit, daß der VK seine Rechte einfordert? Ganz schön dreist von dir. DU forderst ja auch dein Recht auf Widerruf ein. Warum sollte also der VK auf sein Recht verzichten?
Mir kommt die Galle hoch wenn ich so etwas lese. Der VK kann auch noch die Hinsendekosten fordern, ob diese vom VK zu tragen sind ist nämlich noch strittig, entsprechende Urteile sind noch nicht rechtskräftig.

Viele Grüße, Michael

0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
Die_Hessen
Status:
Frischling
(31 Beiträge, 3x hilfreich)

Hallo Michael,

das mit dem Mindestbestellwert habe ich leider erst letzte Woche gelesen, das wusste ich zum Zeitpunkt der Bestellung leider nicht. Deinen Satz "sendet dir sogar bei einem niedrigeren Bestellwert die gewünschte Ware und geht somit ein finanzielles Risiko ein, daß die Ware evtl. zurückgeschickt wird" verstehe ich nicht, da das wohl bei jeder Aktion, egal bei welchen Kaufpreis, so ist, oder?

So, jetzt möchte er von mir ja aber nicht die Rücksende kosten sondern die Hinsendekosten ersetzt haben, was lt. Mirk nicht rechtens ist und die mal glatt 30% höher sind als vom Versender auf der Homepage angegeben.

Und hallo....was ist dennn eine Frechheit? Ist es eine Fechheit, wenn ich mir was bestelle und bei der Lieferung sehe, dass mir das Material nicht gefällt? Ich denke nicht. Ist es eine Frechheit, die Ware zurückzuschicken? Nein. Sorry, aber sowas ist unternehmerisches Risiko. Eine Frechheit ist es für das Porto 6 Euro zu verlangen wenn das gerade mal max. 4,10 Euro kostet.

Das hier spuckt übrigens Google zu dem Laden aus:
http://www.ciao.de/Erfahrungsberichte/3_Pagen__468637
http://www.dooyoo.de/online-shops/3pagen-de/837107/
http://www.dooyoo.de/online-shops/3pagen-de/1136987/
http://www.test.de/themen/geldanlage-banken/meldung/-Gewinnspiele/17843/17843/

0x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
-Laie-
Status:
Weiser
(16908 Beiträge, 5884x hilfreich)

quote:
Ist es eine Fechheit, wenn ich mir was bestelle und bei der Lieferung sehe, dass mir das Material nicht gefällt?

Das ganz bestimmt nicht, das ist dein gutes Recht.
Aber solch ein Wesen zu machen wegen der Kosten die der VK verlangt ist schon dreist. Gerade bei niedrigpreisigen Waren ist solch ein Versand immer ein Risiko für einen VK. Wie gesagt, ob die HinsendeKOSTEN (nicht das HinsendePORTO!!) zurückverlangt werden ist noch strittig. Zwar haben Gerichte schon gegen die VK entschieden, aber diese Urteile sind noch nicht rechtskräftig. Wenn du diese nicht zahlen möchtest, dann mußt du vor Gericht ziehen, denn der VK wird diese Summe ja wohl vom Rückerstattungsbetrag abziehen. Du wirst wahrscheinlich gewinnen, aber das ist mit einem hohen zeitlichen Aufwand verbunden.
Versandkosten sind keine Portokosten!!!
Bei entsprechenden Belehrung vor dem Kauf hat der VK im ersten Moment also die Möglichkeit folgends zu verlangen:
1) Die Portokosten der Rücksendung
2) Die Versandkosten der Hinsendung (wird vor Gericht aber keinen Bestand haben)



Viele Grüße, Michael

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#10
 Von 
guest123-1519
Status:
Schüler
(157 Beiträge, 25x hilfreich)

--- editiert vom Admin

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#12
 Von 
-Laie-
Status:
Weiser
(16908 Beiträge, 5884x hilfreich)

quote:
Der Käufer ist hier so 'kulant' den Verkäufervorschlag zu akzeptieren, ihm den gewünschten Kaufpreis (auf Kosten des Käufers!) auf sein Bankkonto überweisen UND außerdem Versandkosten übernehmen zu wollen, bei einem Bestellbetrag unterhalb 15 Euro sogar in Höhe von 6 (statt ansonsten 5) Euro UND dabei das Risiko einer Vorkasse-Zahlung übernehmen zu wollen UND dabei Zeit und Mühe für den Fall zu risikieren, daß bei näherer Begutachtung/Prüfung der Sache der Kaufentschluß als ungerechtfertigt angesehen und daher rückgängig gemacht werden müßte.


Witzige Einstellung :)


Viele Grüße, Michael

0x Hilfreiche Antwort

#13
 Von 
Die_Hessen
Status:
Frischling
(31 Beiträge, 3x hilfreich)

So Leute, das Thema ist durch. Habe denen aufgrund der Eindrücke hier ne Mail geschrieben und bekam heute die Antwort, das die Forderung bereits ausgebucht ist.

Hier ist also fertig.

Danke an alle für Ihre Tipps!

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