Preis änderte sich plötzlich und Rechnung erhalten

4. Dezember 2012 Thema abonnieren
 Von 
Highlander1972
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 5x hilfreich)
Preis änderte sich plötzlich und Rechnung erhalten

Hallo und guten Tag zusammen.

Zur Vorgeschichte:

Wir arbeiten als Dozenten in einem kleinen Betrieb.
Uns wurden Persönliche Schutzausrüstungen für einen Sonderpreis von 350,-€ versprochen.

Haben einen Bestellschein erhalten mit dem Kommentar:
Regulärpreis: 583,-€
Trainerpreis: 357,-€ münlich für 350,-€

Mehrere Zeugen vorhanden.
Bestellschein vorhenden.

Nun haben wir die Rechnung erhalten:
357,-€ +19% MwSt = 424,83 €

Auf unserer letzten Rechnung, die wir dann dem Betrieb geschrieben haben, wurde nun die Summe einfach abgezogen, mit dem Kommentar:
Abzüglich unserer Rechnung.


Nun wollte ich mal Fragen, ob es:

A. Rechtlich ist, wenn man Mündlich einen Preis bekommt, den einzuhalten ?

B. Einfach die Summe bei einer geschriebenen Rechnung abzieht, ohne Vorabinfo ?

Wir sind quasi Endverbraucher.

Auf dem Bestellschein steht nirgens zu Züglich MwSt.

Ich bitte um Antwort und um Hilfe.

Am besten mit Paragraphen.

Vielen Dank für die Mühe und Hilfe vorab.

M.f.G. V.Hampel




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13 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
lesen-denken-handeln
Status:
Richter
(8508 Beiträge, 4058x hilfreich)

Hallo,

zu B) Ich denke schon, dass hier bestehende Forderungen gegeneinander aufgerechnet werden können.

quote:
Auf dem Bestellschein steht nirgens zu Züglich MwSt.
Dann mal eine Frage, wo steht denn, dass 19% Mwst enthalten sind? Wenn das nicht drauf steht, dann sind diese auch nicht enthalten, ist doch ganz klar...



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1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Highlander1972
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 5x hilfreich)

Wenn ich doch in einem Geschäft Klamotten kaufe, stehen dort doch auch nur Endverbraucherpreise...

Habe da mal was gefunden.
Können wir uns dort drauf beziehen ?
Da steht ja eigendlich das drin, mit den Preisangaben an Endnutzer.

Oder sehen wir das nun komplett falsch ??


§ 1 Grundvorschriften
(1) Wer Letztverbrauchern gewerbs- oder geschäftsmäßig oder regelmäßig in sonstiger Weise Waren oder
Leistungen anbietet oder als Anbieter von Waren oder Leistungen gegenüber Letztverbrauchern unter
Angabe von Preisen wirbt, hat die Preise anzugeben, die einschließlich der Umsatzsteuer und sonstiger
Preisbestandteile zu zahlen sind (Endpreise). Soweit es der allgemeinen Verkehrsauffassung entspricht, sind
auch die Verkaufs- oder Leistungseinheit und die Gütebezeichnung anzugeben, auf die sich die Preise beziehen.
Auf die Bereitschaft, über den angegebenen Preis zu verhandeln, kann hingewiesen werden, soweit es der
allgemeinen Verkehrsauffassung entspricht und Rechtsvorschriften nicht entgegenstehen.
(2) Wer Letztverbrauchern gewerbs- oder geschäftsmäßig oder regelmäßig in sonstiger Weise Waren oder
Leistungen zum Abschluss eines Fernabsatzvertrages anbietet, hat zusätzlich zu Absatz 1 und § 2 Abs. 2
anzugeben,
1. dass die für Waren oder Leistungen geforderten Preise die Umsatzsteuer und sonstige Preisbestandteile
enthalten und
2. ob zusätzlich Liefer- und Versandkosten anfallen.
Fallen zusätzlich Liefer- und Versandkosten an, so ist deren Höhe anzugeben. Soweit die vorherige Angabe
dieser Kosten in bestimmten Fällen nicht möglich ist, sind die näheren Einzelheiten der Berechnung anzugeben,
aufgrund derer der Letztverbraucher die Höhe leicht errechnen kann.
(3) Bei Leistungen können, soweit es üblich ist, abweichend von Absatz 1 Satz 1 Stundensätze, Kilometersätze
und andere Verrechnungssätze angegeben werden, die alle Leistungselemente einschließlich der anteiligen
Umsatzsteuer enthalten. Die Materialkosten können in die Verrechnungssätze einbezogen werden.
(4) Wird außer dem Entgelt für eine Ware oder Leistung eine rückerstattbare Sicherheit gefordert, so ist deren
Höhe neben dem Preis für die Ware oder Leistung anzugeben und kein Gesamtbetrag zu bilden.
(5) Die Angabe von Preisen mit einem Änderungsvorbehalt ist abweichend von Absatz 1 Satz 1 nur zulässig
1. bei Waren oder Leistungen, für die Liefer- oder Leistungsfristen von mehr als vier Monaten bestehen, soweit
zugleich die voraussichtlichen Liefer- und Leistungsfristen angegeben werden,

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1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
lesen-denken-handeln
Status:
Richter
(8508 Beiträge, 4058x hilfreich)

Also ich kann es zwar nicht mit Sicherheit sagen, aber als Mitarbeiter seit ihr eher keine Endverbraucher, sondern Mitarbeiter...

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1x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Highlander1972
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 5x hilfreich)

Hallo.
Sind keine Mitarbeiter in diesem Sinne sondern Dozenten und werden von der Firma wegen Ausbildungszwecken gebucht.

Daher schreiben wir denen ja auch eine Rechnung über unsere Tätigkeiten.

Und auf der Letzten Rechnung von uns an die Firma wurde dann einfach die Summe abgezogen.
Ohner eine Information.



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-- Editiert Highlander1972 am 04.12.2012 12:02

1x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
lesen-denken-handeln
Status:
Richter
(8508 Beiträge, 4058x hilfreich)

Damit seit ihr meiner Meinung aber Betriebszugehörig...

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1x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
radfahrer999
Status:
Unparteiischer
(9031 Beiträge, 4876x hilfreich)

quote:
von Highlander1972 am 04.12.2012 12:01

Sind keine Mitarbeiter in diesem Sinne sondern Dozenten und werden von der Firma wegen Ausbildungszwecken gebucht.
Für mich liest sich das als seid ihr selbstständige und somit eine Firma. Und firmen sprechen untereinander nur netto. Das hier weder als selbstständiger noch im Namen einer Firma eingekauft wird, sondern als Endverbraucher hätte man denke ich erwähnen müssen, denn ich erkenne anhand der Schilderung keinen Endverbraucher. Der VK höchstwahrscheinlich ebenso!

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"Wenn die rote Kontrollscheibe im Sichtfenster sichtbar ist, dann ist die Parkzeit überschritten. "

1x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
Highlander1972
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 5x hilfreich)

Wir werden bei der Firma als
Nebenberuflich freier Dozent geführt.

Haben also alle einen Hauptberuf und diese Tätigkeit ist nebenberuflich.

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1x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
lesen-denken-handeln
Status:
Richter
(8508 Beiträge, 4058x hilfreich)

Was trotzdem eine Betriebszügehörigkeit darstellen würde. Man ist ja nicht nur bei seinem Hauptberuf dort dan Betriebszugehörig...

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1x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
radfahrer999
Status:
Unparteiischer
(9031 Beiträge, 4876x hilfreich)

Die Abgrenzung ist nicht deutlich.
Ich würde die 7€+MwSt zurückfordern.

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"Wenn die rote Kontrollscheibe im Sichtfenster sichtbar ist, dann ist die Parkzeit überschritten. "

-- Editiert radfahrer999 am 04.12.2012 12:50

1x Hilfreiche Antwort


#11
 Von 
Highlander1972
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 5x hilfreich)

@Fiqh

Guten Morgen.

Nein, in unseren Rechnungen die wir schreiben, werden keine MwSt. angegeben.

Gruß V. Hampel



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1x Hilfreiche Antwort

#12
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16164x hilfreich)

Ich würde es etwas anders angehen. Seid ihr Verbraucher? Beliefert der Hersteller in erster Linie nur Geschäftskunden und gar keine Endverbraucher? habt ihr euch als Privatpersonen gemeldet oder mit Briefkopf/Namen einer Firma?

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"Meine Beiträge stellen keine Rechtsberatung dar. Sicherheit gibts nur beim Anwalt."

0x Hilfreiche Antwort

#13
 Von 
Highlander1972
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 5x hilfreich)

Seid ihr Verbraucher? Ja
Beliefert der Hersteller in erster Linie nur Geschäftskunden und gar keine Endverbraucher? Feuerwehren und Privatpersonen

habt ihr euch als Privatpersonen gemeldet oder mit Briefkopf/Namen einer Firma? Privatpersonen. Steht auch auf der Rechnung.

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