Preis falsch ausgezeichnet

13. Juni 2010 Thema abonnieren
 Von 
sschmid
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 0x hilfreich)
Preis falsch ausgezeichnet

Hallo Zusammen,
ich hätte eine Frage:
Ich war neulich im Saturn in Stuttgart zum Lautsprecher probehören.
Dort war ein ausdrücklich Modell für 400€ pro Paar ausgezeichnet. Normalerweise ist der Preis aber 400€/Stück.
Auch im Internet steht ausdrücklich 1 Paar.
Hier der Link: http://www2.saturn.de/webapp/wcs/stores/servlet/main?langId=-3&storeId=12059&catalogId=11559&productId=1381167&categoryId=23603&parentCategory=23602&topCategory=23590&ok=T_PRODUCTS&uk=proddetail&sort=price
Da steht auch Elac BS 203 A Schwarz Lack Hochglanz 1 Paar.
Nun meine Frage: Kann ich darauf bestehen, dass mir die Lautsprecher für 400€/Paar verkauft wird?
Gruß



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5 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Tom998
Status:
Student
(2057 Beiträge, 1183x hilfreich)

Bestehen kannst du auf alles, nur wenn Saturn dir die Sachen nicht verkaufen will , kannst du auch nichts dagegen machen. Für einen Kaufvertrag braucht man halt zwei Vertragspartner.

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#2
 Von 
Salvatori
Status:
Praktikant
(944 Beiträge, 280x hilfreich)

Kaufpreisauszeichnung ist nur eine invitatio ad offerendum, noch kein Angebot. Dank der Vertragsfreiheit kann Saturn jederzeit verweigern, dein Angebot auch anzunehmen, egal aus welchem Grund.

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#3
 Von 
Stefan 5
Status:
Bachelor
(3905 Beiträge, 1298x hilfreich)

Nein, ein solcher Anspruch besteht mangels Vorliegen eines Kaufvertrags nicht.



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#5
 Von 
Salvatori
Status:
Praktikant
(944 Beiträge, 280x hilfreich)

quote:
deshalb wird vielfach die Rechtsmeinung vertreten, daß es sich bei in einem Supermarkt präsentierten Waren (schon) um ein den Verkäufer bindendes ANGEBOT handele


Nein, das ist eine Mindermeinung, der du bekanntermaßen anhängst, die du aber nicht durch Deklaration als "vielfach" zu einer Mehrheitsmeinung machen kannst.

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