Hallo Zusammen,
ich hätte eine Frage:
Ich war neulich im Saturn in Stuttgart zum Lautsprecher probehören.
Dort war ein ausdrücklich Modell für 400€ pro Paar ausgezeichnet. Normalerweise ist der Preis aber 400€/Stück.
Auch im Internet steht ausdrücklich 1 Paar.
Hier der Link: http://www2.saturn.de/webapp/wcs/stores/servlet/main?langId=-3&storeId=12059&catalogId=11559&productId=1381167&categoryId=23603&parentCategory=23602&topCategory=23590&ok=T_PRODUCTS&uk=proddetail&sort=price
Da steht auch Elac BS 203 A Schwarz Lack Hochglanz 1 Paar.
Nun meine Frage: Kann ich darauf bestehen, dass mir die Lautsprecher für 400€/Paar verkauft wird?
Gruß
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Preis falsch ausgezeichnet
13. Juni 2010
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Frage vom 13. Juni 2010 | 10:11
Von
Status: Frischling (7 Beiträge, 0x hilfreich)
Preis falsch ausgezeichnet
Probleme nach Kauf?
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#1
Antwort vom 13. Juni 2010 | 11:00
Von
Status: Student (2057 Beiträge, 1183x hilfreich)
Bestehen kannst du auf alles, nur wenn Saturn dir die Sachen nicht verkaufen will
, kannst du auch nichts dagegen machen. Für einen Kaufvertrag braucht man halt zwei Vertragspartner.
#2
Antwort vom 13. Juni 2010 | 11:56
Von
Status: Praktikant (944 Beiträge, 280x hilfreich)
Kaufpreisauszeichnung ist nur eine invitatio ad offerendum, noch kein Angebot. Dank der Vertragsfreiheit kann Saturn jederzeit verweigern, dein Angebot auch anzunehmen, egal aus welchem Grund.
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#3
Antwort vom 13. Juni 2010 | 13:20
Von
Status: Bachelor (3905 Beiträge, 1298x hilfreich)
Nein, ein solcher Anspruch besteht mangels Vorliegen eines Kaufvertrags nicht.
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Hier war doch was. Der Moderator hat diesen Beitrag entfernt.
#5
Antwort vom 13. Juni 2010 | 18:34
Von
Status: Praktikant (944 Beiträge, 280x hilfreich)
quote:
deshalb wird vielfach die Rechtsmeinung vertreten, daß es sich bei in einem Supermarkt präsentierten Waren (schon) um ein den Verkäufer bindendes ANGEBOT handele
Nein, das ist eine Mindermeinung, der du bekanntermaßen anhängst, die du aber nicht durch Deklaration als "vielfach" zu einer Mehrheitsmeinung machen kannst.
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