Hallo zusammen,
ich bin auf etwas aufmerksam geworden, wo ich gerne die anwaltliche Meinung hören würde, ob meine Überlegungen richtig sind.
Es geht um die Preisangabenverordnung, die recht kurz gehalten ist und die jeden Anbieter von Waren oder Dienstleistungen dazu verpflichtet, den Preis für eben jene anzugeben.
Mir geht es hier expliziet um sogenannte Selbstwaschboxen für PKW, wo auf einem Stellplatz unter einer überdachten Fläche mehrere Reinigungs- und Sprühdüsen mit jeweils gefühlt 6 Meter Schlauch zur Verfügung
stehen, meist mit einem Bedienpanel, wo auch der Münzeinwurf erfolgt.
Im Regelfall gibt es hier verschiedene Auswahlmöglichkeiten der Reinigung, beispielsweise:
Schaumvorreinigung, Reinigung mit einer Bürste, die an einer Wasserlanze ist, Hochdruckreinigung, Politurflüssigkeit, Spülen, Wachsversiegelung, sowie klarspülen mit entkalktem Wasser.
Der Geldeinwurf erfolgt meist mit Münzen, gelegentlich auch in Scheinen.
Situation:
Mir ist aufgefallen, daß nach dem Geldeinwurf, der Restbetrag angezeigt wird.
Beispiel: Man wirft 2 € ein und der Zähler startet bei 2 € und zählt dann rückwärts bis null.
Je nach Auswahl einer der Betriebsarten, ist das Geld mal schneller, mal langsamer aufgebraucht, was zu
folgender Fragestellung führt:
Die sogenannte Preisangabenverordnung ist eingeführt worden, um dem privaten Endverbraucher eine Preis-Transparanz und somit Vergleichbarkeit zur Verfügung zu stellen.
Nach eingehendem Studium dieser Verordnung, komme ich zu dem Schluß, daß für diese Selbstreinigungsboxen (und auch Staubsaugerboxen) ein Preis verbindlich angegeben werden muss, und
zwar bezogen auf diese Boxen aufgeteilt nach Betriebsart, Zeit und Geld.
Offensichtlich, wenn meine Vermutung richtig ist, kommen hier die kommunalen Ordnungsbehörden ihren
Kontrollpflichten nicht nach. (Auf dem Wochenmarkt werden Mitarbeiter losgeschickt, die die Waagen bzw. das gewogene kontrollieren beispielsweise)
Ohne diese Kontrolle, hat der gewerbliche Anbieter die Möglichkeit, die Preise heraufzusetzen, ohne daß der Endverbraucher etwas davon mitbekommt, da niemand einen persönlichen Assistenten mit zur Waschbox mitbringt, der dokumentiert, wieviel € der Zähler in welchem Zeitraum bei welcher Betriebsart heruntergezählt hat. Ein vernünftiger Preisvergleich ist somit nicht möglich.
Sollte sich meine Einschätzung der Anwendbarkeit als richtig erweisen, wäre die Frage, wie man alle Ordnungsbehörden in Deutschland an diese Aufgabe erinnern kann.
Es macht ja keinen Sinn, als Einzelperson jeden einzelnen Waschbox-Betreiber beim Ordnungsamt zu melden.
Wer hier eine Idee hat, kann dies gern kommentieren.
Preisangabenverordnung, Millionen betroffen, aber keiner kontrolliert es anscheinend.
5. September 2024
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Frage vom 5. September 2024 | 15:31
Von
Status: Frischling (1 Beiträge, 0x hilfreich)
Preisangabenverordnung, Millionen betroffen, aber keiner kontrolliert es anscheinend.
Probleme nach Kauf?
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#1
Antwort vom 5. September 2024 | 15:52
Von
Status: Unbeschreiblich (124206 Beiträge, 40338x hilfreich)
Zitatwo ich gerne die anwaltliche Meinung hören würde :
Dann sollte man auch solche fragen ...
Das geht z.B. auch gleich hier https://www.frageinen-anwalt.de/
oder hier: https://www.123recht.de/forum_forum.asp?forum_id=79
Zitatwäre die Frage, wie man alle Ordnungsbehörden in Deutschland an diese Aufgabe erinnern kann. :
In dem an sie zum einen anschriebt und zum anderen auch gleich die Lösung mitliefert, wie man das in Ermangelung von Personal leisten soll und wo man das Geld zur Finanzierung des potentiellen Personals herbekommt.
Wobei ich der Meinung bin, das sie wissen was ihre Aufgaben sind und diesbezüglich keiner Erinnerung bedürfen. Man sollte sich also auf den zweiten Teil des Problems konzentrieren.
ZitatEs macht ja keinen Sinn, als Einzelperson jeden einzelnen Waschbox-Betreiber beim Ordnungsamt zu melden. :
Doch, denn genau das hat der Gesetzgeber in weiser Voraussicht so vorgesehen - man nennt es "Anzeige".
Und es macht sogar jede Menge Sinn, ressourcenschonend nach Bedarf vorzugehen, statt nach dem "Gießkannenprinzip" zu arbeiten.
#2
Antwort vom 5. September 2024 | 16:25
Von
Status: Wissender (14277 Beiträge, 4439x hilfreich)
Hallo,
regelmäig stehen bei solchen Automaten irgendwo Vertrags- oder Geschäftsbedingungen, und dort sollten auch die jeweiligen Preise detailiert genannt werden (also x Euro für y Minuten).
Dafür das der Automat das dann auch genau so abrechnet ist der Betreiber verantwortlich, bei Abweichung größer als die Toleranzen könnte sogar Betrug vorliegen (aber auch nur ein Defekt). Das zu kontrollieren ist aber - auch - Aufgabe des Verbrauchers, der Staat kann das alleine sicher nicht schaffen.
Warum denn eigentlich nicht?Zitat:da niemand einen persönlichen Assistenten mit zur Waschbox mitbringt, der dokumentiert, wieviel € der Zähler in welchem Zeitraum bei welcher Betriebsart heruntergezählt hat.
Praktisch jeder hat doch heutzutage ein Smartphone, das stellt man dann irgendwo sicher auf und filmt das Ganze. Auf dem Video sieht man dann was für eine Funktion genutzt wurde (oder man kündigt sie per Sprache an), und die Zeit wird auch gestoppt.
Stefan
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#3
Antwort vom 5. September 2024 | 16:48
Von
Status: Unbeschreiblich (124206 Beiträge, 40338x hilfreich)
ZitatWarum denn eigentlich nicht? :
Weil jemand der in der Lage ist, komplexe Angelegenheiten wie das führen von Fahrzeugen zu bewältigen, solch einfachste Angelegenheiten doch selber bewältigen kann.
ZitatPraktisch jeder hat doch heutzutage ein Smartphone, das stellt man dann irgendwo sicher auf und filmt das Ganze. Auf dem Video sieht man dann was für eine Funktion genutzt wurde (oder man kündigt sie per Sprache an), und die Zeit wird auch gestoppt. :
Ja, völlig richtig. Oder man nutzt nur die Stoppuhr.
#4
Antwort vom 5. September 2024 | 20:12
Von
Status: Schlichter (7913 Beiträge, 1625x hilfreich)
Ich lasse mal diesen Link da
https://www.awp-leutkirch.de/de/sb-waesche/preise-sb-waesche
Hier hat es der Betreiber angegeben
Und jetzt?
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