Hallo Zusammen,
ähnlich wie in dem folgenden Thread:
https://www.123recht.de/forum/kaufrecht/Preiserhoehung-nach-Kuechenkaufvertrag-moeglich-__f604697.html
Ist bei uns auch eine Preiserhöhung bei der Nachplanung entstanden.
Bei uns kommt noch hinzu, dass z.B. der Hersteller des Spülbeckens die ursprünglich geplante Farbe nicht mehr im Sortiment hat! Demnach wurde uns angeboten, dass wir eine andere Farbe der Spüle nehmen sollen.
Das wollen wir aber nicht, da die auswählbaren Farben nicht zum Dekor der Arbeitsplatte passen.
Ergänzend haben wir eine Barplatte und Glasfronten reduziert. Die glasfronten haben wir gegen geschlossene Türen getauscht. Auch haben wir 2 Türenschränke zu schubladenschränke umgeplant.
Daraus resultierend haben wir eine Preiserhöhung von rund 3000€. Was ich sehr fragwürdig finde.
Im weiteren Verlauf des Gespräches teilte uns der Verkaufsleiter mit, dass er die gesamte Küche im neuen Preissystem gerechnet hat. Außer natürlich das was er reduziert hat. Das wurde, so unsere Vermutung, mit den alten Preisen reduziert.
Als Beispiel die Barplatte preis alt 800€
Hätte man sie jetzt dazu genommen, läge die bei 1100€
Ist das so gerechtfertigt? Wenn wir keine Preisanpassungsklausel in den AGB haben? Lediglich, so im Vertrag enthalten, dass mehr Oder minderkosten bei einer Umpflanzung entstehen können.
Wie ist das wegen des Spülbeckens?
Preisanpassung nach Küchenumplanung
4. Februar 2023
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Frage vom 4. Februar 2023 | 13:33
Von
Status: Frischling (19 Beiträge, 1x hilfreich)
Preisanpassung nach Küchenumplanung
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#1
Antwort vom 4. Februar 2023 | 15:50
Von
Status: Lehrling (1016 Beiträge, 161x hilfreich)
ZitatAls Beispiel die Barplatte preis alt 800€ :
Hätte man sie jetzt dazu genommen, läge die bei 1100€
Das ist normal. Typischerweise heben Möbelhersteller zum Jahreswechsel die Preise an.
ZitatIst das so gerechtfertigt? :
Klar. Wenn die im Angebot enthaltene Platte zu 800€ eingepreist wurde, wird sie auch nur zu 800€ gutgeschrieben.
ZitatWie ist das wegen des Spülbeckens? :
Was soll damit sein. Frage ist zu unkonkret.
-- Editiert von User am 4. Februar 2023 15:50
#2
Antwort vom 4. Februar 2023 | 17:01
Von
Status: Unbeschreiblich (111158 Beiträge, 38553x hilfreich)
ZitatLediglich, so im Vertrag enthalten, dass mehr Oder minderkosten bei einer Umpflanzung entstehen können. :
Und immer fleißig gießen damit die Küche auch schön anwächst ...
ZitatIst das so gerechtfertigt? :
Klar. Es wurde ja offenbar so vertraglich vereinbart ...
ZitatWie ist das wegen des Spülbeckens? :
Pech gehabt ...
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#3
Antwort vom 4. Februar 2023 | 18:45
Von
Status: Frischling (19 Beiträge, 1x hilfreich)
Bezüglich des Spülbecken: Pech gehabt? Ich denke nicht. Vertraglich vereinbart war das Spülbecken, welches es jetzt nicht mehr gibt.
Wenn wir also nun den Hersteller des Spülbeckens ändern (ein anderer Hersteller hat eine artgleiche Farbe) müssen wir 200€ mehr angeblich bezahlen.
Und dann bestehe ich auf das im Vertrag enthaltene Produkt. Kann das Küchenstudio nicht liefern wie vertraglich vereinbart, ist es ein Vertragsbruch.
#4
Antwort vom 4. Februar 2023 | 18:53
Von
Status: Unbeschreiblich (111158 Beiträge, 38553x hilfreich)
ZitatIch denke nicht. :
Der Gesetzgeber denkt da anders.
ZitatVertraglich vereinbart war das Spülbecken, welches es jetzt nicht mehr gibt. :
Und dann gilt § 275 BGB ("Pech gehabt" war nur die Kurzfassung)
ZitatKann das Küchenstudio nicht liefern wie vertraglich vereinbart, ist es ein Vertragsbruch. :
In dem Falle nicht, bzw. der Gesetzgeber erlaubt es ...
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