Preisanpassung nach Küchenumplanung

4. Februar 2023 Thema abonnieren
 Von 
Elei1988
Status:
Frischling
(19 Beiträge, 1x hilfreich)
Preisanpassung nach Küchenumplanung

Hallo Zusammen,

ähnlich wie in dem folgenden Thread:
https://www.123recht.de/forum/kaufrecht/Preiserhoehung-nach-Kuechenkaufvertrag-moeglich-__f604697.html

Ist bei uns auch eine Preiserhöhung bei der Nachplanung entstanden.

Bei uns kommt noch hinzu, dass z.B. der Hersteller des Spülbeckens die ursprünglich geplante Farbe nicht mehr im Sortiment hat! Demnach wurde uns angeboten, dass wir eine andere Farbe der Spüle nehmen sollen.

Das wollen wir aber nicht, da die auswählbaren Farben nicht zum Dekor der Arbeitsplatte passen.

Ergänzend haben wir eine Barplatte und Glasfronten reduziert. Die glasfronten haben wir gegen geschlossene Türen getauscht. Auch haben wir 2 Türenschränke zu schubladenschränke umgeplant.

Daraus resultierend haben wir eine Preiserhöhung von rund 3000€. Was ich sehr fragwürdig finde.

Im weiteren Verlauf des Gespräches teilte uns der Verkaufsleiter mit, dass er die gesamte Küche im neuen Preissystem gerechnet hat. Außer natürlich das was er reduziert hat. Das wurde, so unsere Vermutung, mit den alten Preisen reduziert.

Als Beispiel die Barplatte preis alt 800€
Hätte man sie jetzt dazu genommen, läge die bei 1100€

Ist das so gerechtfertigt? Wenn wir keine Preisanpassungsklausel in den AGB haben? Lediglich, so im Vertrag enthalten, dass mehr Oder minderkosten bei einer Umpflanzung entstehen können.

Wie ist das wegen des Spülbeckens?

Probleme nach Kauf?

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4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Schalkefan
Status:
Lehrling
(1016 Beiträge, 161x hilfreich)

Zitat (von Elei1988):
Als Beispiel die Barplatte preis alt 800€
Hätte man sie jetzt dazu genommen, läge die bei 1100€


Das ist normal. Typischerweise heben Möbelhersteller zum Jahreswechsel die Preise an.

Zitat (von Elei1988):
Ist das so gerechtfertigt?

Klar. Wenn die im Angebot enthaltene Platte zu 800€ eingepreist wurde, wird sie auch nur zu 800€ gutgeschrieben.

Zitat (von Elei1988):
Wie ist das wegen des Spülbeckens?

Was soll damit sein. Frage ist zu unkonkret.


-- Editiert von User am 4. Februar 2023 15:50

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#2
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(111158 Beiträge, 38553x hilfreich)

Zitat (von Elei1988):
Lediglich, so im Vertrag enthalten, dass mehr Oder minderkosten bei einer Umpflanzung entstehen können.

Und immer fleißig gießen damit die Küche auch schön anwächst ...



Zitat (von Elei1988):
Ist das so gerechtfertigt?

Klar. Es wurde ja offenbar so vertraglich vereinbart ...



Zitat (von Elei1988):
Wie ist das wegen des Spülbeckens?

Pech gehabt ...


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#3
 Von 
Elei1988
Status:
Frischling
(19 Beiträge, 1x hilfreich)

Bezüglich des Spülbecken: Pech gehabt? Ich denke nicht. Vertraglich vereinbart war das Spülbecken, welches es jetzt nicht mehr gibt.

Wenn wir also nun den Hersteller des Spülbeckens ändern (ein anderer Hersteller hat eine artgleiche Farbe) müssen wir 200€ mehr angeblich bezahlen.

Und dann bestehe ich auf das im Vertrag enthaltene Produkt. Kann das Küchenstudio nicht liefern wie vertraglich vereinbart, ist es ein Vertragsbruch.

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(111158 Beiträge, 38553x hilfreich)

Zitat (von Elei1988):
Ich denke nicht.

Der Gesetzgeber denkt da anders.



Zitat (von Elei1988):
Vertraglich vereinbart war das Spülbecken, welches es jetzt nicht mehr gibt.

Und dann gilt § 275 BGB ("Pech gehabt" war nur die Kurzfassung)



Zitat (von Elei1988):
Kann das Küchenstudio nicht liefern wie vertraglich vereinbart, ist es ein Vertragsbruch.

In dem Falle nicht, bzw. der Gesetzgeber erlaubt es ...


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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