Hallo,, hab da mal ne Frage:
War gerade an der Shell, Eis holen.
Preisschild in der Kühlbox: 1,40
an der Kasse wurden 1,99 verlangt
Hätte ich auf den € 1,40 bestehen können?
Danke, Grüße und ein schönes Wochenende!
Idolf
Preisauszeichnung bindend?
6. Mai 2016
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Frage vom 6. Mai 2016 | 20:28
Von
Status: Beginner (137 Beiträge, 74x hilfreich)
Preisauszeichnung bindend?
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#1
Antwort vom 6. Mai 2016 | 21:53
Von
Status: Unbeschreiblich (119644 Beiträge, 39758x hilfreich)
Zitat:Hätte ich auf den € 1,40 bestehen können?
Klar.
Wäre halt nur nutzlos gewesen, da die Verpflichtung des Verläufers es Dir zu dem Preis zu verkaufen fehlt.
#2
Antwort vom 6. Mai 2016 | 23:09
Von
Status: Beginner (137 Beiträge, 74x hilfreich)
sorry, aber das verstehe ich jetzt nicht:
er darf also auszeichnen, wie er will, muss mir aber nichts verkaufen?
und wenn ich mich extra dafür auf den weg gemacht hätte (okay, nicht für'n Eis, aber es geht ja uch um's Prinzip...)
Noch unsicher oder nicht ganz Ihr Thema?
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#3
Antwort vom 6. Mai 2016 | 23:24
Von
Status: Weiser (16474 Beiträge, 9287x hilfreich)
Zitat:er darf also auszeichnen, wie er will, muss mir aber nichts verkaufen?
Im Prinzip: Ja
Maßgeblich ist der Preis an der Kasse. Wenn der Verkäufer sagt "das kostet 1,99" und du "ich will nur 1,40 bezahlen", dann kann der Verkäufer halt sagen "Nö, für 1,40 verkaufe ich nicht. Die Ware bleibt hier."
Wenn das ab und zu mal aus Versehen passiert, kann man auch nichts machen.
Wenn das regeläßig / plamäßig / mit Absicht passiert, um Kunden anzulocken, dann wäre das ein Verstoß gegen das UWG ("Wettbewerbsverzerrung"). Aber etwas dagegen unternehmen können Privatkunden nicht, sondern nur Institutionen, die durch die Wettbewerbsverzerrung benachteiligt werden (also Konkurrenten) oder Verbraucherschutzverbände.
#4
Antwort vom 6. Mai 2016 | 23:44
Von
Status: Unbeschreiblich (119644 Beiträge, 39758x hilfreich)
Zitat:er darf also auszeichnen, wie er will, muss mir aber nichts verkaufen?
Naja, es gibt da zwar das UWG, aber das greift erst wenn die das planvoll oder häufig machen, also kein Versehen vorliegt.
Ansonsten gilt - bis auf wenige Ausnahmen - das Dir niemand irgendetwas verkaufen muss, auch nicht wenn Du das im Laden schon an der Kasse liegen hast.
Zitat:und wenn ich mich extra dafür auf den weg gemacht hätte (okay, nicht für'n Eis, aber es geht ja uch um's Prinzip...)
Nennt man das schlicht Pech, allgemeines Lebensrisiko, Schicksal ...
#5
Antwort vom 7. Mai 2016 | 13:03
Von
Status: Unparteiischer (9031 Beiträge, 4876x hilfreich)
ZitatPreisschild in der Kühlbox: 1,40 :
an der Kasse wurden 1,99 verlangt
Heißt: An der Kasse wird der Kaufvertrag geschlossen! Die Preisauszeichnung stellt ein Angebot dar.ZitatMaßgeblich ist der Preis an der Kasse. :
Bringt nix, wenn einem die Ware nicht zu dem Preis übergeben wird, abe rin Versuch wäre es wert.ZitatHätte ich auf den € 1,40 bestehen können? :
#6
Antwort vom 9. Mai 2016 | 13:06
Von
Status: Gelehrter (10655 Beiträge, 4201x hilfreich)
Zitat:Maßgeblich ist der Preis an der Kasse.
Zitat:Heißt: An der Kasse wird der Kaufvertrag geschlossen! Die Preisauszeichnung stellt ein Angebot dar.
Ausnahme ist der Sprit selbst, hier ist der angezeigte Preis an der Zapfsäule maßgeblich.
-- Editiert von spatenklopper am 09.05.2016 13:07
#7
Antwort vom 9. Mai 2016 | 16:00
Von
Status: Lehrling (1650 Beiträge, 1044x hilfreich)
Zitat:Ausnahme ist der Sprit selbst, hier ist der angezeigte Preis an der Zapfsäule maßgeblich.
Das hat aber eher praktische Gründe (Stichwort Vermischung) und weniger rechtsdogmatische.
#8
Antwort vom 9. Mai 2016 | 17:08
Von
Status: Gelehrter (10655 Beiträge, 4201x hilfreich)
ZitatDas hat aber eher praktische Gründe (Stichwort Vermischung) und weniger rechtsdogmatische. :
Das Problem fängt immer dann an, wenn die große Anzeigetafel langsamer arbeitet als die Zapfsäulen.
Hier war doch was. Der Moderator hat diesen Beitrag entfernt.
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