Preiserhöhung Wasser.

1. April 2023 Thema abonnieren
 Von 
Saarwars
Status:
Frischling
(11 Beiträge, 0x hilfreich)
Preiserhöhung Wasser.

Guten Abend,
Die stadtwerke hat zu Jahreswechsel die Preise erhöht, habe jedoch keine Zählerstände angefragt. Sie werden also den Stand schätzen. Ist das überhaupt zulässig?
Ist nur eine Überlegung.
Danke

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3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
TobiM78
Status:
Frischling
(26 Beiträge, 5x hilfreich)

Normalerweise werden die Zählerstände im dritten Quartal erfasst und auf das Jahresende hochgerechnet.
Den letzten Zählerstand sowie die Hochrechnung kann aus der letzten Abrechnung ermittelt werden.
Rechtlich ist dieses Verfahren nicht zu beanstanden, Strom- und Gasanbieter machen das ebenfalls.

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#2
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(114302 Beiträge, 38973x hilfreich)

Zitat (von TobiM78):
Normalerweise werden die Zählerstände im dritten Quartal erfasst und auf das Jahresende hochgerechnet.

Das ist schlicht falsch.



Zitat (von Saarwars):
Ist das überhaupt zulässig?

Das könnte sich einem erschließen, wenn man die uns unbekannten vertraglichen Vereinbarungen / betreffenden Klauseln / Absprachen / Satzungen etc. liest.

Kennt man diese Fakten, kann man sinnvoll weiterdiskutieren.

Bei Unklarheiten gerne wieder hier melden, den Wortlaut posten, dann können wir zielführend dazu diskutieren.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Saarwars
Status:
Frischling
(11 Beiträge, 0x hilfreich)

Bei uns werden die Zähler April-Mai von uns nach Anforderung übermittelt. Normalerweise waren Preisanpassungen meistens zum 1. April und und der Verbrauch zum diesem Zeitpunkt geschätzt.
Nun ist aber so dass die Preisanpassung zu 1.1.23 erfolgte und hier können große Differenzen entstehen.

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