Guten Abend,
Die stadtwerke hat zu Jahreswechsel die Preise erhöht, habe jedoch keine Zählerstände angefragt. Sie werden also den Stand schätzen. Ist das überhaupt zulässig?
Ist nur eine Überlegung.
Danke
Preiserhöhung Wasser.
1. April 2023
Thema abonnieren
Frage vom 1. April 2023 | 20:59
Von
Status: Frischling (11 Beiträge, 0x hilfreich)
Preiserhöhung Wasser.
Probleme nach Kauf?
Probleme nach Kauf?
Ein erfahrener Anwalt im Kaufrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Kaufrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!



#1
Antwort vom 1. April 2023 | 21:22
Von
Status: Frischling (26 Beiträge, 5x hilfreich)
Normalerweise werden die Zählerstände im dritten Quartal erfasst und auf das Jahresende hochgerechnet.
Den letzten Zählerstand sowie die Hochrechnung kann aus der letzten Abrechnung ermittelt werden.
Rechtlich ist dieses Verfahren nicht zu beanstanden, Strom- und Gasanbieter machen das ebenfalls.
#2
Antwort vom 1. April 2023 | 21:27
Von
Status: Unbeschreiblich (114302 Beiträge, 38973x hilfreich)
ZitatNormalerweise werden die Zählerstände im dritten Quartal erfasst und auf das Jahresende hochgerechnet. :
Das ist schlicht falsch.
ZitatIst das überhaupt zulässig? :
Das könnte sich einem erschließen, wenn man die uns unbekannten vertraglichen Vereinbarungen / betreffenden Klauseln / Absprachen / Satzungen etc. liest.
Kennt man diese Fakten, kann man sinnvoll weiterdiskutieren.
Bei Unklarheiten gerne wieder hier melden, den Wortlaut posten, dann können wir zielführend dazu diskutieren.
Noch unsicher oder nicht ganz Ihr Thema?
Auf Frag-einen-Anwalt.de antwortet Ihnen ein Rechtsanwalt innerhalb von 2 Stunden. Sie bestimmen den Preis.
Jetzt zum Thema "Kaufrecht" einen Anwalt fragen
Auf Frag-einen-Anwalt.de antwortet Ihnen ein Rechtsanwalt innerhalb von 2 Stunden. Sie bestimmen den Preis.
#3
Antwort vom 1. April 2023 | 21:32
Von
Status: Frischling (11 Beiträge, 0x hilfreich)
Bei uns werden die Zähler April-Mai von uns nach Anforderung übermittelt. Normalerweise waren Preisanpassungen meistens zum 1. April und und der Verbrauch zum diesem Zeitpunkt geschätzt.
Nun ist aber so dass die Preisanpassung zu 1.1.23 erfolgte und hier können große Differenzen entstehen.
Und jetzt?
Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon
255.230
Beratungen
Anwalt online fragen
Ab
30
€
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
- Keine Terminabsprache
- Antwort vom Anwalt
- Rückfragen möglich
- Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
- Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
- mit Empfehlung
- Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.
Jetzt Anwalt dazuholen.
Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.
- Antwort vom Anwalt
- Innerhalb 24 Stunden
- Nicht zufrieden? Geld zurück!
- Top Bewertungen
Ähnliche Themen
-
3 Antworten
-
5 Antworten
-
6 Antworten
-
5 Antworten
-
1 Antworten
-
7 Antworten