Preiserhöhung beim Grundstückspreis

18. Mai 2019 Thema abonnieren
 Von 
guest-12303.06.2019 09:57:09
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)
Preiserhöhung beim Grundstückspreis

Hallo,

ich habe eine Frage zur Preiserhöhung beim Grundstückskauf durch den Verkäufer. Wir wollen in den nächsten Tagen beim Notar eigentlich alles Dingfest machen, die Verhandlungen laufen mitterweile seit März.

Es handelt sich dabei um den Kauf einer landwirtschaftlichen Fläche in Ortsnähe ohne Aussicht auf Bauland (dies wurde bereits mehrmals seitens des Verkäufers erfolglos angestrebt). Wir selber wollen die Fläche auch nicht bebauen.

Der ursprüngliche Preis, den wir bereit gewesen wäre zu bezahlen, lag bereits weit über dem ortsüblichen Marktpreis (190%). Das Angebot für den Preis kam von uns, da wir leider aus Datenschutzgründen keinerlei Daten über die Fläche erheben konnten, verschätzten wir uns "etwas". Der Verkäufer zeigte den Willen zu verkaufen ("Wenn der Preis stimmt") wollte aber keine Mühe damit haben und wir sollten dementsprechend die Grundstücksdaten organisieren (soweit möglich) und uns einen Preis überlegen. Wir haben zur Preisbestimmung den ortlichen Bodenrichtwert erfragt und uns an den Preisangeboten für unsere eigenen Flächen orientiert, welche direkt nebenan liegen.

Wir einigten uns auf den Preis und machten einen Termin aus. Finanzierung von uns wurde abgeschlossen und der Notar läuft auch über uns.

Jetzt will der Verkäufer mehr Geld. Ich weiß, dass er das selbstverständlich jederzeit verlangen darf und finde das auch legitim. Aber der geforderte Preis legt auf die sowieso schon übertrieben Summe nochmal gut 34% drauf. Der Verkäufer begründete, dass er den Vertrag doch jederzeit ändern dürfte und die Kosten der Käufer trägt, wenn der Verkauf nicht zustande kommt.

Den Preis werden wir nicht zahlen können, da dieser damit entgültig nicht mehr in irgendeinem Verhältnis zu eigentlichen Wert liegt. Und unsere Frage ist jetzt, ob wir dann wirklich keinerlei Ansprüche stellen können? Also seitens Kostenübernahme an den Verkäufer. Es kann doch nicht sein, dass der Verkäufer den Preis nochmal so in die Höhe treiben darf, nur weil der Käufer eh schon in der "Kostenfalle" sitzt und der Verkäufe dadurch eine noch bessere Verhandlungsposition hat.

Ich kann verstehen, wenn sich alles im Rahmen befindet, aber einfach kurz vor Vertragsabschluss eine astronomische Summe zu verlangen, kann doch auch nicht im Sinne solcher Regelungen sein? Er möchte einen Preis über Marktwert, da er nicht verkaufen muss. Das kann ich verstehen und habe eine entsprechend hohe Summe geboten, mit welcher der Verkäufer einverstanden war. Es wäre für mich ok gewesen, wenn ich direkt gewusst hätte, dass er eigentlich eine so hohe Summe haben möchte - dann hätte ich gar nicht verhandelt sondern nach etwas anderem geschaut.

Aber ich kann nicht verstehen, dass es rechtlich ok ist, dass dieser nun eine so hohe Summe verlangen kann, weil er halt sonst einfach nicht verkauft und der Käufer eh die Kosten zu tragen hat. Irgendwann fängt ja auch mal ein Wucherpreis an, welcher sowieso einen nichtigen Vertrag provozieren würde.

Ich würde mich freuen, wenn mir jemand einen Rat geben kann. Vielleicht kombiniere ich die Gesetze ja auch völlig falsch und sowas ist gängige Praxis? Vor den Verhandlungen habe ich sowas einfach nicht für möglich gehalten (eigene Dummheit) und werde dafür dann halt zahlen müssen... Aber das sowas in der Form möglich ist, kann ich gar nicht begreifen?

Liebe Grüße

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5 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(32237 Beiträge, 5662x hilfreich)

Den Kaufpreis entscheidet der Verkäufer.
Was dort üblich ist, kann man über den Bodenrichtwert herausfinden. Aber daran muß sich ein Verkäufer nicht halten. Die Richtwerte oder Marktpreise sind keine gesetzlichen Grenzwerte. Wenn ihr aus Unkenntnis schon fast das Doppelte des üblichen Wertes(?) geboten habt, ist noch mehr rauszuholen---denkt sich der Verkäufer.

Zitat (von Liesel86):
uns an den Preisangeboten für unsere eigenen Flächen orientiert,
Das muß den Verkäufer nicht interessieren, für eure Flächen hat zum Zeitpunkt X jemand eben einfach x€/qm geboten.
Zitat (von Liesel86):
Und unsere Frage ist jetzt, ob wir dann wirklich keinerlei Ansprüche stellen können?
WAS wollt ihr denn beanspruchen? Er hat nur 1 Fläche angeboten, hat den Preis geschraubt.
Es gab Angebot und Nachfrage, es gab Verhandlungen, es gab Geldbeschaffung, es gab Terminreservierungen---- aber es gab keinen Kauf/Verkauf. Es gab wahrscheinlich auch keinen Vor-Vertrag?
Zitat (von Liesel86):
und die Kosten der Käufer trägt
Welche Kosten sollt ihr jetzt tragen? In welcher Kostenfalle sitzt ihr denn?
Zitat (von Liesel86):
aber einfach kurz vor Vertragsabschluss eine astronomische Summe zu verlangen, kann doch auch nicht im Sinne solcher Regelungen sein?
Welche Regelungen meinst du?
Zitat (von Liesel86):
weil er halt sonst einfach nicht verkauft und der Käufer eh die Kosten zu tragen hat.
Nochmal gefragt: Welche Kosten habt ihr jetzt zu tragen? Und welche Gesetze kombinierst du?
Zitat (von Liesel86):
und werde dafür dann halt zahlen müssen...
Was denn? Finanzierungskosten?

Zum Wucherpreis: Wer bei Sinnen und wohlüberlegt und nach Verhandlungen trotzdem einen Wucherpreis bezahlt, weil er dies oder jenes unbedingt kaufen will, kann nicht hinterher den Kaufvertrag für nichtig erklären.

Ich nehme an, der Verkäufer hat dieses Spiel schon öfter getrieben.
Wir hatten mal einen Nachbarn, der bot sein Haus für 498.000 € an. Alle zeigten ihm den Vogel. Er aber sagte: Irgendwann kommt einer, der es kauft, ich habe Zeit. Es wird von Jahr zu Jahr wertvoller.
Es kam einer nach ca 4 Jahren, der kaufte es für fast diese Summe.
Das geht, das ist erlaubt. Aber schön isses nicht.

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

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#2
 Von 
guest-12303.06.2019 09:57:09
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

Danke für die Antwort, auch wenn diese uns als ziemlich dumm darstellt, ohne überhaupt die Frage wirklich zu beantworten. Uns ist durchaus bewusst, dass wir einen guten Preis bezahlen und das war bislang ok für uns. Nicht ok ist für uns, dass der Verkäufer nochmal eine Schippe drauflegen will.

Natürlich rede ich von den Kosten welche für uns bis jetzt angefallen sind. Der Notart zum Beispiel oder die Kosten für die Finanzierung.

Die eigentliche Summe war kein Wucherpreis. Er möchte aber jetzt gerne einen draus machen. Ist ja auch nicht schwierig für ihn, da wie beschrieben, wir ja alle Kosten bislang getragen haben. So wie Käufer das bei Grundstücken halt so tun. Und auf diesen würden wir ja scheinbar sitzen bleiben, wenn wir den neuen Preis nicht zahlen wollen.

Zitat (von Anami):

Ich nehme an, der Verkäufer hat dieses Spiel schon öfter getrieben.
Wir hatten mal einen Nachbarn, der bot sein Haus für 498.000 € an. Alle zeigten ihm den Vogel. Er aber sagte: Irgendwann kommt einer, der es kauft, ich habe Zeit. Es wird von Jahr zu Jahr wertvoller.
Es kam einer nach ca 4 Jahren, der kaufte es für fast diese Summe.
Das geht, das ist erlaubt. Aber schön isses nicht.


Um auf deinen Vergleich einzugehen: Dein Nachbar hat aber scheinbar von anfang an mit offenen Karten gespielt. Und nicht mit einem Käufer über 300.000€ verhandelt und dann 3 Tage vorm Notartermin den Preis auf 498.000€ erhöht. Im Wissen darüber, dass das Haus nur 180.000€ wert ist.


Er kann auch gerne einen Preis von 1000% verlangen. Aber er hat eine Verkaufsbreitschaft zu einem Preis signalisiert, welcher sich am Marktwert orientiert ohne sittenwidrig zu sein und möchte jetzt gerne den Preis nochmal ordentlich anziehen weil wir ja als Käufer die Kosten für alles tragen und er an sich gar nicht wirklich an einem Verkauf interessiert zu sein scheint.

Liebe Grüße

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#3
 Von 
guest-12303.06.2019 09:57:09
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

Theoretisch wäre dann ja möglich, dass ich ein Haus kaufe, anbiete und kurz vorm Notartermin zeihe ich den Preis auf ein Niveau bei welchem sich nie ein Interessent gemeldet hätte. In dem Wissen, dass der Käufer bereits erhebliche Kosten hätte wenn er ablehnt.

Dann mach ich früher oder später den Deal meines Lebens ohne auch nur irgendwie Nachteile dadurch zu haben?

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(32237 Beiträge, 5662x hilfreich)

Zitat (von Liesel86):
Und unsere Frage ist jetzt, ob wir dann wirklich keinerlei Ansprüche stellen können? Also seitens Kostenübernahme an den Verkäufer.
Das war deine Frage. Wieso habe ich sie nicht beantwortet?
Aber danke, dass du jetzt die Notarkosten und auch die Finanzierungskosten erwähnst.
Nein, ich meine auch jetzt, ihr habt keine Ansprüche an den potentiellen Verkäufer.
Ich habe schon verstanden, dass er den zuerst genannten Preis erhöht hat. Es ist trotzdem kein Wucherpreis, egal, welche Kosten bisher angefallen sind.
Stimmt, mein Beispiel hinkt. Ich nehme es zurück.
Zitat (von Liesel86):
So wie Käufer das bei Grundstücken halt so tun.
Das kenne ich anders, aber auch da sind Käufer und Verkäufer relativ frei in der Gestaltung des geplanten Immobiliengeschäftes.
Sehr üblich ist, dass man sich das Objekt vorab sichert, dass man also vereinbart, wer was in welchem Falle und wann zahlt. Was fällig und zahlbar von wem ist, wenn der Kaufvertrag nicht zustande kommt.
Das wäre dann ein Vorkaufsvertrag, notariell beurkundet. Da hätte sich fixiert finden können, dass das beschriebene Grundstück zu X€ verkauft wird, die Notar-u. Finanzierungskosten zu Lasten des Käufers gehen, die Besitz-und Eigentumsübergänge bis x erledigt sind...usw.

Was hat denn der Notar aufgrund eurer Beauftragung bereits gemacht?

Zitat (von Liesel86):
da wir leider aus Datenschutzgründen keinerlei Daten über die Fläche erheben konnten,
Das habe ich nicht verstanden. Erklärst du mir das bitte?
Zitat (von Liesel86):
Und auf diesen würden wir ja scheinbar sitzen bleiben, wenn wir den neuen Preis nicht zahlen wollen.
Und wenn ihr den neuen Preis zähneknirschend zahlen würdet, auch nachfinanzieren würdet, wer übernähme dann die Notarkosten und die Finanzierungskosten?
Zitat (von Anami):
Es gab wahrscheinlich auch keinen Vor-Vertrag?


-- Editiert von Anami am 18.05.2019 15:24
Den Beitrag #3 habe ich auch nicht verstanden. Wer würde den Deal seines Lebens machen?

-- Editiert von Anami am 18.05.2019 15:25

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

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#5
 Von 
Michael32
Status:
Schlichter
(7377 Beiträge, 1619x hilfreich)

Zitat (von Anami):
Sehr üblich ist, dass man sich das Objekt vorab sichert, dass man also vereinbart, wer was in welchem Falle und wann zahlt. Was fällig und zahlbar von wem ist, wenn der Kaufvertrag nicht zustande kommt.


Da stimme ich zu.....
Auch wenn es schwer fällt, absagen, Kosten bezahlen und als Lehrgeld verbuchen. Nächstes mal anders vorgehen.

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