Hallo,
und zwar hab ich im September 2020 einen Küchenkaufvertrag unterschrieben mit Liefertermin ca. Mitte 2021. Es wurde kein fixer Termin vereinbart. Ich sollte mich lediglich 3-4 Monate vor bestellen nochmals melden.
Nun benötige ich meine Küche erst Mitte 2023. Das aufmass wurde nun gemacht und ein paar Änderungen sind nötig. Für diese Änderungen akzeptier ich den aktuellen Mehrpreis.
Mein Küchenstudio meinte das die Preise sich um 16% erhöht hätten. In dem Kaufvertrag steht lediglich drin das nach Aufmass mehr oder Minderkosten entstehen können.
Nun hab ich morgen einen Termin.
Was sind denn meine Rechte? Immerhin hab ich die 3000€ Anzahlung auch sofort bezahlt und sie konnten mit meinem Geld arbeiten.
Wär es möglich das er mir die 16% auf den Gesamten Küchenpreis aufschlagen darf?
Mit freundlichen Grüßen
Preiserhöhung nach Küchenkaufvertrag möglich
Probleme nach Kauf?
Probleme nach Kauf?



ZitatWas sind denn meine Rechte? :
Als erstes hat man mal das Recht, die uns unbekannten vertraglichen Vereinbarungen / betreffenden Klauseln / Absprachen zu lesen, was dort zu dem Thema steht.
Kennt man diese Fakten, kann man sinnvoll weiterdiskutieren.
Bei Unklarheiten gerne wieder hier melden, den Wortlaut posten, dann können wir zielführend dazu diskutieren.
ZitatWär es möglich das er mir die 16% auf den Gesamten Küchenpreis aufschlagen darf? :
Ja, das wäre möglich.
Nur dies steht im Kaufvertrag.
Unsere Monteure sind berechtigt und verpflichter, bei Lieferung fällige Beträge zu kassieren !!!
Obige Angaben werden durch Mustervergleich bestätigt.
Die "Informationsbroschüre Küchen" wurde ausgehändigt.
Werden Elektroanschlüsse durchgeführt müssen diese vom Kunden nach aktueller DIN-Norm vorbereitet
sein. Die Elektroanschlüsse können nur ab vorschriftsmäßiger Steckdose/Herdanschluß durchgeführt
werden. Die Kosten notwendiger Arbeiten an Elektro- und Wasseranschlüssen sind vom Käufer zu tragen,
werden auch bei nachträglicher Feststellung nicht vom Verkäufer erstattet.
Eckventile müssen stets neu sein. Unsere Monteure dürfen an gebrauchten Eckventilen keine
Wasseranschlüsse vornehmen.
Sind die Anschlüsse nicht fachgerecht vorbereitet müssen diese von unseren Monteuren abgelehnt werden.
Der Dunsthaubenanschluß durch die Firma XXX erfolgt ab dem bereits durch den Kunden
veranlassten Einbau des Mauerkastens, er umfasst nicht den Einbau des Mauerkastens selbst. Der
Mauerkasten muss den im Installationsplan angegebenen Durchmesser haben, ansonsten kann die
Herstellergarantie entfallen.
Der Kunde ist informiert, daß bei einer offenen Feuerstelle im Haus eine Zwangsentlüftung erforderlich ist.
Detaillierte Informationen hierüber erhalten Sie bei Ihrem Schornsteinfeger.
Gasanschlüsse dürfen von der Fa. XXX nicht durchgeführt werden. Dazu ist nur ein ausgebildeter
Gasinstallateur berechtigt.
Stein-, Keramik- und Glas-Arbeitsplatten sowie Glasrückwände werden nach Montage der Küche neu
vermessen und erst nachträglich gefertigt und eingebaut. Für den Zwischenzeitraum werden keine
Übergangslösungen verbaut noch können irgendwelche dadurch bedingte Mehrkosten erstattet werden.
Sollten beim Aufmaß Maßabweichungen festgestellt werden, können je nach Umfang der Änderungen Mehr-
oder Minderpreise entstehen.
Für Ausstellungsstücke wird 1 Jahr Garantie gewährt. Ausstellungsstücke werden grundsätzlich gekauft wie
gesehen.
Sollte ein Aufmaßtermin nicht sofort bei Auftragsabschluß vereinbart werden können, so liegt es in der
Aufgabe des Kunden bis spätestens 12 Wochen vor dem gewünschten Liefertermin einen Termin zum
Aufmaß mit dem Verkäufer zu vereinbaren. Dazu muß mindestens der Grundputz aufgetragen sein.
Hiermit bestelle ich die oben aufgeführte Waren zu den anliegenden Geschäftsbedingungen.
Ich bestätige ausdrücklich, auf die umseitigen Geschäftsbedingungen hingewiesen worden
zu sein und die Möglichkeit gehabt zu haben, in zumutbarer Weise von deren Inhalt Kenntnis
zu nehmen. Ich erkenne sie an und habe eine Kopie des Kaufvertrags erhalten.
Mehr hab ich nicht bekommen Nur diesen Kaufvertrag.
Auf Frag-einen-Anwalt.de antwortet Ihnen ein Rechtsanwalt innerhalb von 2 Stunden. Sie bestimmen den Preis.
ZitatMehr hab ich nicht bekommen Nur diesen Kaufvertrag. :
Die auch nicht? ->
Zitatauf die umseitigen Geschäftsbedingungen :
Nein, wie gesagt hab nur diesen Vertag ausgehändigt bekommen. Lief damals alles per Mail da ja noch Corona sehr präsent war.
Hab auch nochmals meine Mails gecheckt. Hab keine Geschäftsbedingungen bekommen.
Hab nun die Geschäftsbedingungen zur Hand. Ich les dort überhaupt nichts raus, dass es Fristen gibt.
Wo müsste ich die denn finden dann könnte ich diese mal hier reinstellen.
Evtl. Unter:
Vertragsabschluss
Zahlung und Zahlungsverzug
Lieferung/ Lieferfristen
Einer von diesen Punkten?
Mit freundlichen Grüßen
ZitatEiner von diesen Punkten? :
Ja, da sollte was stehen
Wo konkret fanden sich denn die AGB.
Okay kann die Tage das ja mal rausschreiben.
Hatte heute ein Termin und hab noch die finale Planung gemacht. Hab das dann angesprochen das ich ja ein Vertrag hab und der Preis ja fix sein muss(bis auf die neuen Änderungen). Er hat mir dann die agbs ausgedruckt. Hat anscheinend noch nie jemand hinterfragt.
ZitatEr hat mir dann die agbs ausgedruckt. :
Dann dürften die AGB hier nichtig sein ...
Okay und wieso wären die agb dann nichtig?
So wie ich das rauslese steht da auch definitiv nichts drin.
Für die Änderungen müsst ich aber aufjedenfall den Mehrpreis bezahlen oder?
ZitatOkay und wieso wären die agb dann nichtig? :
Weil sie dem Verbraucher vor Vertragsabschluss zur Verfügung gestellt werden müssen, wenn sie Vertragsbestandteil werden sollen.
Wurde hier ganz offensichtlich versäumt.
Es gelten also die gesetzlichen Regelungen und nicht das, was in den AGB steht.
ZitatFür die Änderungen müsst ich aber aufjedenfall den Mehrpreis bezahlen oder? :
Für die von Dir veranlassten Änderungen, ja.
Für eine Preiserhöhung, seitens des Händlers, sieht die Sache hier anders aus.
Sie wäre theoretisch möglich, falls sich eine gültige Preisanpassungsklausel in den AGB finden würden, da diese bei Dir aber nicht Teil des Kaufvertrages wurden, ist eine Preisanpassung (Aufgrund von Kostensteigerung) ausgeschlossen.
Du hast also in 2021 die Abnahme verweigert?Zitatund zwar hab ich im September 2020 einen Küchenkaufvertrag unterschrieben mit Liefertermin ca. Mitte 2021. :
Dadurch resultierend Mehrkosten würden dann zu deinen Lasten gehen.
ZitatDu hast also in 2021 die Abnahme verweigert? :
Ähh, nein?
ZitatEs wurde kein fixer Termin vereinbart. Ich sollte mich lediglich 3-4 Monate vor bestellen nochmals melden. :
Äh, doch:ZitatÄhh, nein? :
Zitatmit Liefertermin ca. Mitte 2021 :
2023 ist sicherlich nicht ca. Mitte Mai 2021
-- Editiert von User am 1. Februar 2023 13:49
Die Abnahme verweigert wurde ganz sicher nicht. Im Vertrag steht zwar Liefertermin ca Mitte 2021. Aber bei unserem email Verkehr steht ich soll mich doch einfach 3-4 Monate davor nochmals melden um einen fixen Termin zu vereinbaren. Wir hatten ja noch nichtmal die finalen Maße, das aufmaß haben sie ja erst vor zwei Wochen genommen.
Mir gehts ja auch nicht um einen Streit. Mir gehts lediglich um meine Rechte. Das ich noch ein guten Preis aushandeln kann. Hab noch die ein oder andere Änderung jetzt gemacht. Und das steht ja im Vertrag das aufgrund des aufmaßes der Preis sich ändern kann. Theoretisch könnten sie mir ja jetzt die Preise bei den Änderungen so aufschlagen da sie ihre 16% bekommen.
ZitatÄh, doch: :
Immer noch, äh nein.
Zitat2023 ist sicherlich nicht ca. Mitte Mai 2021 :
Eine "ungefähre Zeitangabe" ersetzt keine klare Frist und ohne Frist gibt es auch keinen Verzug.
Hier hat es der Händler versäumt "zeitig" mal nachzufragen, oder eine Frist zu setzen.
War ja auch nicht notwendig, denn der Händler hatte dadurch keinerlei Kosten.
Er hat eine schöne Anzahlung mit der er Arbeiten konnte, keinerlei Ausgaben die dieser entgegen standen und nichts im Lager rumliegen, was Platz wegnimmt.
Das er die Preissteigerung nicht an den Kunden weiterreichen kann, liegt an seinen eigenen Versäumnissen.
Hätte er damals eine Preisanpassungsklausel in seinen AGB gehabt und diese dem Kunden auch noch ausgehändigt, wäre die Diskussion hier überflüssig.
Aber so wie es bisher zu lesen ist, wäre selbst wenn man die AGB nachträglich akzeptieren würde, die Preisanpassung ausgeschlossen, da diese nicht in den AGB verankert ist.
-- Editiert von User am 1. Februar 2023 15:07
ZitatHab auch nochmals meine Mails gecheckt. Hab keine Geschäftsbedingungen bekommen. :
Wo kommen die denn so schnell her?ZitatHab nun die Geschäftsbedingungen zur Hand. :
ZitatWo kommen die denn so schnell her? :
Steht in #7
Eine erneute Fristsetzung ist meiner Meinung nach gar nicht mehr nötig denn der Kaufvertrag beinhaltet ja schon den ca. Liefertermin.ZitatEine "ungefähre Zeitangabe" ersetzt keine klare Frist :
Es gab auch anscheinend einen E-Mailverkehr in welchem der Käufer mitgeteilt hat, dass er die Lieferung zu dem angesetzten Zeitpunkt nicht mehr möchte. #14
Durch diese Weigerung ist eine taggenaue Fristsetzung bereits unnötig geworden. Der K hat die Annahme zu diesem Zeitrahmen verweigert.
O.k., der Verkäufer hat dies zur Kenntnis genommen. Einen daraus entstehenden Schaden (Preissteigerung der Rohstoffe) geht daher aber zu Lasten des Käufers.
Also nein, es gab seither kein email Verkehr dies war alles vor dem Vertrag. Lediglich letztes Jahr im Frühjahr wurde einmal nachgefragt ob es schon Neuigkeiten gibt wann ich die Küche genau benötige da es ja 4 Monate dauern würde bis ich die Küche bekommen würd. Daraufhin hab ich gesagt das ich mich bis Ende des Jahres ( 2022) melde und genaueres weiß.
Dieser E-Mail Verkehr war also vor Vertragsabschluss??? Warum wurde denn dann dieser Liefertermin überhaupt eingetragen? Wenn es nach Abschluss des Vertrags keinen weiteren Mailverkehr gab, dann bin ich auf der Seite von spatenklopper. Bisher ging ich davon aus, dass erst nach Vertragsabschluss die Lieferung verschoben wurde.ZitatIm Vertrag steht zwar Liefertermin ca Mitte 2021. Aber bei unserem email Verkehr steht ich soll mich doch einfach 3-4 Monate davor nochmals melden um einen fixen Termin zu vereinbaren. :
ZitatWenn es nach Abschluss des Vertrags keinen weiteren Mailverkehr gab, dann bin ich auf der Seite von spatenklopper. :
Ich auch.
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