Preisfehler und Ware wurde schon geliefert - was ist jetzt tun?

29. März 2020 Thema abonnieren
 Von 
go542463-79
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)
Preisfehler und Ware wurde schon geliefert - was ist jetzt tun?

Hallo zusammen,

ich habe über Ebay bei einem renommierten Händler einige Schnäppchen geschlagen.
Ich habe mehrere verschiedene Bestellungen innerhalb weniger Minuten getätigt.
Die Preise waren wirklich sehr günstig. Teilweise 1/5 vom Normalpreis und ich dachte, dass wäre ein Abverkauf ggf. wegen der Corona-Krise.

Allerdings habe ich auch eine Bestellung mit einem offensichtlichem Preisfehler getätigt. Diesen Artikel habe ich gleich 20 mal bestellt. Hier war der Kaufpreis ca. 1/100 vom Neupreis.

Dieser Artikel wurde zu meiner Überrschung auch geliefert.
Nach meiner Auffassung ist aber kein wirksamer Kaufvertrag zustande gekommen, weil ich nach meiner Recherche in diesem Punkt gegen Treu und Glauben verstoßen habe https://dejure.org/dienste/vernetzung/rechtsprechung?Text=425%20C%209322/16
Der Händler müsste also nicht mal den Kauf anfechten.
Natürlich könnte ich jetzt 10 Jahre bis zur Verjährung warten, aber das bringt mir ja auch nichts.

Frage 1:
Ist es vielleicht möglich, dass ich den Händler auf den Preisfehler hinweise und ihm ggf. 14 Tage Zeit gebe zu reagieren, ansonsten würde ich den Kaufvertrag trotz Preisfehler als angenommen annehmen?


Frage 2:
Bei den anderen Schnäppchen war der Kaufpreis zwar niedrig, aber nicht klar als Preisfehler erkennbar. Hier würde ich die Lieferung natürlich gerne behalten. Z.B. habe ich 11mal eine Kabeltrommel für 30 Euro statt ca. 150 Euro bestellt. Kann ich diese Ware behalten, wenn sie ausgeliefert wurde?


-- Editiert von go542463-79 am 29.03.2020 14:40

-- Editiert von go542463-79 am 29.03.2020 14:42

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7 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119324 Beiträge, 39711x hilfreich)

Zitat (von go542463-79):
Bei den anderen Schnäppchen war der Kaufpreis zwar niedrig, aber nicht klar als Preisfehler erkennbar. Z.B. habe ich 11mal eine Kabeltrommel für 30 Euro statt ca. 150 Euro bestellt.

Wie will man dann da glaubwürdig verargumentieren, das da ein Preisfehler nicht klar erkennbar wäre?



Zitat (von go542463-79):
st es vielleicht möglich, dass ich den Händler auf den Preisfehler hinweise und ihm ggf. 14 Tage Zeit gebe zu reagieren, ansonsten würde ich den Kaufvertrag trotz Preisfehler als angenommen annehmen?

Schweigen gilt regelmäßig nicht als Zustimmung.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
radfahrer999
Status:
Unparteiischer
(9031 Beiträge, 4876x hilfreich)

Zitat (von go542463-79):
Z.B. habe ich 11mal eine Kabeltrommel für 30 Euro statt ca. 150 Euro bestellt.
Klingt nach gewerblich

Signatur:

Wenn dir die Antwort nicht gefällt, solltest du die Frage nicht stellen... ;-)

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
spatenklopper
Status:
Gelehrter
(10631 Beiträge, 4199x hilfreich)

Zitat (von go542463-79):
Z.B. habe ich 11mal eine Kabeltrommel für 30 Euro statt ca. 150 Euro bestellt.


Das ist übrigens kein wirklich erstaunlicher Preis, bei uns in Firma zahlen wir nie mehr dafür. ;)

Davon ab, Sie können alle Waren behalten und hinweisen müssen Sie den Händler darauf ebenfalls nicht.
Der Händler muss Ihnen gegenüber den Irrtum erklären und wenn er damit durchkommen möchte, sollte er das relativ zeitnah tun.

-- Editiert von spatenklopper am 30.03.2020 09:01

1x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
go542463-79
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von Harry van Sell):
Zitat (von go542463-79):
Bei den anderen Schnäppchen war der Kaufpreis zwar niedrig, aber nicht klar als Preisfehler erkennbar. Z.B. habe ich 11mal eine Kabeltrommel für 30 Euro statt ca. 150 Euro bestellt.

Wie will man dann da glaubwürdig verargumentieren, das da ein Preisfehler nicht klar erkennbar wäre?


Der Preis war 30 Euro je Kabeltrommel und ich dachte, dass wäre ein Abverkauf. So bin ich auch erst auf die Angebote aufmerksam geworden. Über idealo.de


Zitat (von Harry van Sell):
Zitat (von go542463-79):
st es vielleicht möglich, dass ich den Händler auf den Preisfehler hinweise und ihm ggf. 14 Tage Zeit gebe zu reagieren, ansonsten würde ich den Kaufvertrag trotz Preisfehler als angenommen annehmen?

Schweigen gilt regelmäßig nicht als Zustimmung.


Schade.

-- Editiert von go542463-79 am 30.03.2020 09:22

-- Editiert von go542463-79 am 30.03.2020 09:23

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119324 Beiträge, 39711x hilfreich)

Zitat (von spatenklopper):
Das ist übrigens kein wirklich erstaunlicher Preis,

Je nach Hersteller / Bestückung schon.



Zitat (von go542463-79):
ich dachte, dass wäre ein Abverkauf.

Die Teile standen nicht in einer besonderen Unterkategorie (Aktion / Abverkauf) und es waren auch keine Sonstigen Hinweise auf einen Abverkauf zu finden.
Stelle ich mir problematisch vor...


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
JJWinter
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 1x hilfreich)

Naja um nicht 10 Jahre warten zu müssen ob da vielleicht doch was kommt bleibt dir nur den Verkäufer darauf hinzuweisen und hoffen, dass er nicht unverzüglich nach Kenntnisnahme reagiert. (§121 Abs.1)

1x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
go542463-79
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

Jetzt wurden alle nicht ausgelieferten Käufe (wo die Preisfehler nicht so offensichtlich waren) vom Verkäufer storniert. Zu jeder Bestellung habe ich auch eine Mail bekommen.

Zu den Artikeln mit dem offentisschtlichen Preisfehler, die mir schon ausgeliefert worden sind, gibt es bisher keine Anfechtungs-Mail.

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