Preisnachlass in welcher Höhe??

18. Juli 2008 Thema abonnieren
 Von 
Urse
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
Preisnachlass in welcher Höhe??

Hallo!!

Ich habe gestern meine neue Kühl- Gefrier-Kombination(Liebherr, Edelstahl, Preis ca.2.000,-- €) bekommen.

Leider ist er an einer Seitenwand mit Beulen und Kratzern versehen, die wohl beim Transport durchs Treppenhaus entstanden sind.

Gekauft hab ich das Teil im Elektrogeschäft des Vermieters, der auch zusammen mit einem Mitarbeiter das Gerät hochtransportiert hat. Wir haben die Beschädigungen angesehen. Er ist aber nicht weiter ins Detail gegangen.

Eine Rechnung habe ich noch nicht.

In welcher HÖhe kann ich einen Preisnachlass verlangen??

(Wenn das nicht der Vermieter gewesen wäre, hätte die die Leute samt Gerät wieder weggeschickt. Aber so ist man halt doch etwas zurückhaltender.)

Probleme nach Kauf?

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2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Jotrocken
Status:
Junior-Partner
(5924 Beiträge, 1374x hilfreich)

Bevor der Kaufpreis gemindert werden kann, müssen Sie dem VK die Möglichkeit zur Nachbesserung geben (Reparatur, Austausch gegen heiles Gerät).

-----------------
"Juristerei bedeutet, dem Gegner in Zahl und Güte seiner Argumente überlegen zu sein."

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#2
 Von 
Urse
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)

Danke für die Antwort.

Ich denke nicht, dass er das Gerät austauscht.
Wichtig für mich wäre zu wissen in welcher %ualen Höhe so eine Sache gehandelt wird.

Ein Versandhaus hat in einem anderen Fall z.B. spontan 10% nachgelassen. Für eine Höhere Minderung hätte die Dame im Call-Center die Angelegenheit weiterreichen müssen.

LG
Urse

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