Preisreduzierung nach Kauf/Vertragsabschluss

25. Juli 2006 Thema abonnieren
 Von 
wagsch
Status:
Frischling
(11 Beiträge, 1x hilfreich)
Preisreduzierung nach Kauf/Vertragsabschluss

Hallo ! Vielleicht hat jemand Rat ! Ich kaufte in einem Möbelhaus eine Polsterecke am 02.06.2006 .Lieferzeit 8 Wochen. Ich habe also diese Polsterecke noch gar nicht. Es wurde eine Anzahlung geleistet und nun hiess es warten.Nun flattert von diesem Möbelhaus gestern ein SSV Flyer ins haus, wo genau diese Polsterecke reduziert angeboten wird. Nach Rücksprache mit dem Möbelhaus, verwiesen die mich auf Ihre Geschäfgtsbedingungen. Darin sei wohl erklärt das eine preisreduzierung spätestens 2 Wochen nach kaufabschluss gemeldet werden muss. Ich verlangte sogar den ASbteilungsleiter, mit dem war jedoch auch kein Reden.Kulanz Null ! Immer wieder hörte ich das Wort Geschäftsbedingungen!

Ich selbst bin im Versandhandel tätig und weiß, das unser Versandhaus sehr kulant bei solchen Anfragen ist.

Gibt es rechtlich keine möglichkeit auf diese preisreduzierung zu bestehen?
Wo müssen diese Geschäftsbedingungen zu finden sein? Auf dem Kauf bzw. Bestellschein steht davon nix und im Internet ist bei diesem Möbelhaus auch nichts zu finden!

Danke vorab! Liebe Grüße

Probleme nach Kauf?

Probleme nach Kauf?

Ein erfahrener Anwalt im Kaufrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Kaufrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



63 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
catwelatze
Status:
Lehrling
(1323 Beiträge, 202x hilfreich)

da denke ich hast du schlechte karten, ausser der kulanz des möbelhauses.

wenn sie dir nach vertragsabschluss den reduzierten preis weitergeben, ist das ein reines entgegenkommen.

umgekehrt würdest du ja auch nicht den höheren betrag zahlen, wenn das sofa im neuen prospekt teurer wäre.

ist in diesem fall zwar ärgerlich aber eigentlich absolut in ordnung.

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
wagsch
Status:
Frischling
(11 Beiträge, 1x hilfreich)

Hallo Catwelatze !

Bei deinem beitrag musste ich etwas schmunzeln! Der Vergleich, das ich ja auch kein höheren Preis zahln würde war supi ! Stimmt, würde ich nicht! ;o)

Ärgerlich ist es schon! *grummel* Aber kann man wohl nix machen!

gruß

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Mareike123
Status:
Unparteiischer
(9585 Beiträge, 1711x hilfreich)

Sie haben ja einen Vertrag zu einem festen Preis geschlossen und nicht zum 'Tagespreis der Auslieferung'. Pacta sunt servanda!

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
guest123-616
Status:
Lehrling
(1365 Beiträge, 982x hilfreich)

--- editiert vom Admin

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
guest123-616
Status:
Lehrling
(1365 Beiträge, 982x hilfreich)

--- editiert vom Admin

1x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
catwelatze
Status:
Lehrling
(1323 Beiträge, 202x hilfreich)

@ kater

was meinst du mit käufer und verkäuferrecht sind 2 paar schuhe ?

in meinen augen zumindest ist der fall ganz klar, wenn auch für den käufer unbefriedigend.

man muss sich einfach mal daran gewöhnen, dass man i.d.r. an abgeschlossene verträge gebunden ist und diese nicht nachträglich einseitig ändern kann.

wenn ich etwas kaufe und später feststelle der gleiche laden verkauft das gleiche produkt zu einem späteren zeitpunkt billiger, habe ich leider pech gehabt. verkauft er es teurer, habe ich glüück gehabt.

das ist eigentlich ganz einfach. selbst bei einer aussage, das ist der günstigste preis den wir bieten können, hast du kaum chancen.

a) beweispproblem
b) kann die aussage zu diesem zeitpunkt ja getimmt haben aber eben ein paar wochen später nichtmehr.

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
guest123-616
Status:
Lehrling
(1365 Beiträge, 982x hilfreich)

--- editiert vom Admin

0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
normi
Status:
Senior-Partner
(6102 Beiträge, 947x hilfreich)

@Kater Fredy

*Du kannst nicht Spiegelen wenn es um K&V-Rechte gehet, eine einfache bs. für dich @ 'catz', das Wiederrufsrecht.*

Was soll denn das heißen? Wenn du möchtest, daß man dir hier folgen kann, dann solltest du wenigstens ein Mindestmaß an Semantik in deine Sätze packen.

Könntest du deine doch sehr unglaubwürdige Meinung zum Rücktrittsrecht des K mit einer Quelle belgen? Ansonsten halte ich es ebenso wie catwelaze für Unfug.

0x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
guest123-616
Status:
Lehrling
(1365 Beiträge, 982x hilfreich)

--- editiert vom Admin

0x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
normi
Status:
Senior-Partner
(6102 Beiträge, 947x hilfreich)

@Fredy

Dies ist ein öffentliches Forum. Es ist nicht dafür Gedacht, es mit unverständlichen Formulierungen vollzukleistern, aber lassen wir das und kehren zum Thema zurück.

1. Bitte formuliere den Satz doch nochmal um, damit ich ihn auch verstehe.

2. Ich bitte dich nochmal um eine Quelle für deine Einschätzung zur der Problematik des Fragestellers.

1x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
guest123-616
Status:
Lehrling
(1365 Beiträge, 982x hilfreich)

--- editiert vom Admin

0x Hilfreiche Antwort

#12
 Von 
normi
Status:
Senior-Partner
(6102 Beiträge, 947x hilfreich)

Frage zum Dritten:

Könntest du deine doch sehr unglaubwürdige Meinung zum Rücktrittsrecht des K mit einer Quelle belgen?

1x Hilfreiche Antwort

#13
 Von 
guest123-616
Status:
Lehrling
(1365 Beiträge, 982x hilfreich)

--- editiert vom Admin

0x Hilfreiche Antwort

#14
 Von 
normi
Status:
Senior-Partner
(6102 Beiträge, 947x hilfreich)

Willst du mich für dumm verkaufen? Wollen wir hier über das Thema diskutiern oder hast du kein Interesse daran?

0x Hilfreiche Antwort

#15
 Von 
guest123-616
Status:
Lehrling
(1365 Beiträge, 982x hilfreich)

--- editiert vom Admin

0x Hilfreiche Antwort

#16
 Von 
normi
Status:
Senior-Partner
(6102 Beiträge, 947x hilfreich)

Wenn du kein Interesse daran hast, über das Thema zu diskutieren, dan verpiesel dich und troll woanders herum. Dieses Forum ist dafür gedacht, juristische Sachverhalte zu diskutieren und nicht irgendeinen Unsinn in die Welt zu setzen.

0x Hilfreiche Antwort

#17
 Von 
guest123-616
Status:
Lehrling
(1365 Beiträge, 982x hilfreich)

--- editiert vom Admin

0x Hilfreiche Antwort

#18
 Von 
normi
Status:
Senior-Partner
(6102 Beiträge, 947x hilfreich)

Oh, jetzt gehts gleich mit Beleidugungen weiter. Wenn du nichts mehr Gehaltvolles zum eigentlichen Thema draufhast, dann würde ich doch vorschlagen, diese absurde Diskussion zu beenden.

0x Hilfreiche Antwort

#19
 Von 
guest123-616
Status:
Lehrling
(1365 Beiträge, 982x hilfreich)

--- editiert vom Admin

0x Hilfreiche Antwort

#20
 Von 
guest123-616
Status:
Lehrling
(1365 Beiträge, 982x hilfreich)

--- editiert vom Admin

0x Hilfreiche Antwort

#21
 Von 
normi
Status:
Senior-Partner
(6102 Beiträge, 947x hilfreich)

@wagsch

Wie catwelatze und Mareike bereits treffend bemerkt haben, gibt es keine Möglichkeit auf die Preisreduzierung zu bestehen. Alles eine Frage der Kulanz.

Aussagen wie: Die gibt es nirgends billiger, können sich selbstredend nur auf die Gegenwart beziehen. Ansonsten könnte man ja noch nach Jahren kommen. Daraus irgenwelche Rechtsansprüche abzuleiten, halte ich für nicht möglich.

0x Hilfreiche Antwort

#22
 Von 
guest123-616
Status:
Lehrling
(1365 Beiträge, 982x hilfreich)

--- editiert vom Admin

0x Hilfreiche Antwort

#23
 Von 
catwelatze
Status:
Lehrling
(1323 Beiträge, 202x hilfreich)

hier muss ich mich doch mal normi anschliessen.

die etwas undeutlichen formulierungen von kater schiebe ich jetzt mal auf die hitze.

ein rücktritts- oder widerrufsrecht gibt es hier nicht. es handelt sich NICHT um ein online kauf.

mal platt und banal ausgedrückt.

ich kaufe heute ein pfund butter im supermarkt für € 0,99. morgen haben die ein sonderangebot für die identische butter für € 0,79. bekomme ich jetzt € 0,20 zurück ???

gut, der vergleich hinkt etwas, weil hier die lieferung erst später erfolgt. aber genauso wie der käufer vor einer preiserhöhung während der lieferzeit geschützt ist, ist der VK quasi vor preisreduzierungen geschützt.

und das ist auch gut so, wenn auch ärgerlich für den käufer.

0x Hilfreiche Antwort

#24
 Von 
guest123-616
Status:
Lehrling
(1365 Beiträge, 982x hilfreich)

--- editiert vom Admin

0x Hilfreiche Antwort

#25
 Von 
normi
Status:
Senior-Partner
(6102 Beiträge, 947x hilfreich)

@kater

Du wolltest doch schon weiter oben nicht mehr an der Diskussion teilnehmen.

Nun, um die sache ob Fernabsatz oder nicht komplett zu entschärefen, würde ich vorschlagen den Text des Fragestellers nochmals zu lesen:

*Ich kaufte in einem Möbelhaus eine Polsterecke am 02.06.2006*

Hier hat sich eh jeder Widerruf erledigt!

0x Hilfreiche Antwort

#26
 Von 
MatthiasXXII
Status:
Frischling
(34 Beiträge, 1x hilfreich)

Einige Beiträge oberhalb finde ich etwas kindisch, sorry..


Aber abgesehen davon:

Der Verkäufer hatte keine Aufklärungspflicht Ihnen ggü. das die Preise in Kürze gesenkt werden.

Hätten Sie jedoch konkret nachgefragt, ob in Kürze geplant ist die Preise zu reduzieren, und der Verkäufer würde wider besseren Willens dies verneinen und im Anschluss daran doch die Preise reduzieren...

... könnten Sie ihm dann nachweisen, dass er wider besseren Wissens geantwortet hat...

...dann und nur dann... könnten Sie den Vertrag aufgrund von Täuschung anfechten... und somit rückgängig machen...

Andere Möglichkeiten sehe ich hier nicht...

Aus meiner Sicht sehe ich in Ihrem Sachverhalt keine Möglichkeit auf Minderung des Kaufpreises...


Grüße

0x Hilfreiche Antwort

#27
 Von 
wagsch
Status:
Frischling
(11 Beiträge, 1x hilfreich)

Hallo an Alle !
Wow, hätte nicht gedacht soviel Beiträge zu meiner Frage zu erhalten, auch wenn einige Beiträge hier anscheinend persönlicher Natur sind. Egal..

Danke für eure Teilnahme!

Wir wollten zwar am Preis was drehen, aber der Verkäufer meinte,das eine Preisreduzierung nur möglich ist, wenn wir innerhlab 2 Wochen die gleiche Ecke in einem anderen Möbelhaus günstiger sehen. Da es nun über 2 Wochen her ist, lehnten die das natürlich ab! Also eine direkte Aussage wie: "das ist das niedrigste was wir bieten können! ist nicht gefallen. Selbst wenn, wie soll ich das beweisen? Wurde ja nicht schriftlich festgehalten! Mich frustet nur, das ich noch nichtmal drauf sitzen kann und den Flyer mit dem günstigeren Preis vor mir habe! Die Reduzierung ist nicht die Welt, aber 100 Euro sind eben 100 Euro ! :o)

Liebe Grüße


0x Hilfreiche Antwort

#28
 Von 
Mareike123
Status:
Unparteiischer
(9585 Beiträge, 1711x hilfreich)

Ich weise auch noch mal darauf hin, daß Kaufverträge Individualvereinbarungen sind.
Selbst wenn ein Flyer einen Preis von 99 EUR angibt, kann der VK trotzdem entscheiden 'gerade Dir verkaufe ich es nur zu 129 EUR'. Evtl. wettbewerbsrechtliche Konsequenzen für solches Verhalten bringen dem K an der Stelle nichts.

NB. Schön, daß sich alle wieder vertragen. Ich hatte schon befürchtet, den Kater an seine früheren Flugscheine erinnern zu müssen... :)

0x Hilfreiche Antwort

#29
 Von 
normi
Status:
Senior-Partner
(6102 Beiträge, 947x hilfreich)

@Mareike

Ach, der Kater bewegt sich auf der Wellenlänge von mam? Na, da bin ich ja mal wieder an den Richtigen geraten...

0x Hilfreiche Antwort

#30
 Von 
guest123-616
Status:
Lehrling
(1365 Beiträge, 982x hilfreich)

--- editiert vom Admin

0x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 268.177 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
108.355 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen
123