Privat-Motorradkauf-Mängel festegestellt.Wer muß Kosten tragen?

22. März 2003 Thema abonnieren
 Von 
Nelsont
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)
Privat-Motorradkauf-Mängel festegestellt.Wer muß Kosten tragen?

Hi!

Hab mir vor kurzem ein Motorrad (Privatkauf) gekauft und nun Mängel fesgestellt (bzw. die Werkstatt) die unbedingt behoben werden müssen. Zu einem hatte das Motorrad falsche Bereifung und ich bin somit bei der Abholung ohne Betriebserlaubnis gefahren.
Die Mängel die sonst noch vorhanden sind, waren für mich ohne Ausbau verschiedener Teile nicht erkennbar. Diese wurden auch erst in der Werkstatt festgestellt als der Reifen gewechselt wurde. In verschiedenen Tüvberichten und Quittungen die ich beim Kauf auch ausgehändigt bekam, waren einige dieser Mängel aufgeführt. Aber trotz falscher Bereifung hatte das Motorrad Tüv?!
Nur es ist so, mir wurde beim Kauf (sogar im Besein eines Zeugen) ein technisch einwandfreies und sicheres Motorrad zugeischert.
D.h. für mich jedenfalls so viel wie, ich kann mich nach dem Ummeldung auf das Motorrad setzen und bedenkenlos fahren ohne meine Sicherheit zu gefährden. Dies ist aber nicht der Fall. Diese Mängel waren dem Verkäufer bekannt, immerhin hatte er auch die Tüvberichte und Quittungen und er hat mich nicht darauf hingewiesen; vor allem lagen diese Mängel schon teilweise länger als ein Jahr zurück.
Im Kaufvetrag steht zwar das keine Gewährleistung gegeben wird, aber in diesem Fall kann ich doch nicht auf den Kosten sitzen bleiben.
Kann ich die Behebung der Mängel dem Verkäufer in Rechnung stellen? Immerhin kann ich das z.Zt. Motorrad nicht fahren ohne mein Leben zu gefährden; es sind wirklich gravierende Sicherheitsmängel!

Probleme nach Kauf?

Probleme nach Kauf?

Ein erfahrener Anwalt im Kaufrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Kaufrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Nelsont
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

Ok, hab die Änderung bezüglich der Gewährleistung auch gelesen, aber trotzdem wäre ich um eine Antwort bzw. um Hilfe dankbar! :)
Ich muß doch schließlich wissen wie ich mich "verhalten" soll und wer für die Insatndsetzungskosten aufkommen muß.

Danke schon mal im Vorraus:)

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
MCNeubert
Status:
Lehrling
(1337 Beiträge, 258x hilfreich)

Du musst Ihm nachweisen, dass er die Mängel arglistig verschwiegen hat. D.h. er muss die Mängel selbst gekannt haben und etwas dafür getan haben, damit Dir die Mängel verborgen bleiben.
Die Aufklärungspflicht bezüglich von Mängeln ist beim Privatverkäufer geringer als beim Händler.
Wenn er Dir die TÜV-Bericht mit den Mängeln vorgelegt hat, hat er über die Mängel doch aufgeklärt. Bei den Reifen muss er schon gewusst haben, dass es die falschen sind. Bei Mängeln, die Du auch nicht selbst entdeckt hättest, sondern erst die Werkstatt, kann man von Verkäufer auch nicht verlangen, dass er sie kennt.
Es kommt also auf den Einzelfall an - ein Experte müsste jeden einzelnen Mangel bewerten - im Zusammenhang mit den TÜV-Berichten.

Gruß
MCNeubert

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Nelsont
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

Dank dir MCNeubert!

Ist schon schwierig ihm diese Mängel als bekannte Mängel nachzuweisen. Aber Ahnung muß er schon haben, denn immerhin hat er seinen Auspuff selbst montiert und demontiert. Der Fehler mit der Steckachse war zwar auf einer Quittung, aber das sie in einem schlechten Zustand ist nicht. Es war nur beschrieben "Steckachse fest" aber nicht das sie Materialschwund hat und dieser kann zu Materialermüdung führen und somit zu einem fatalem Unfall führen (Quittung ist schon fast ein Jahr alt und Fehler wurde somit nie behoben). Er hat mir ein sicheres und technisch einwnadfreies Motorrad im Beisein eines Zeugen zugesichert und dies ist nicht der Fall. Zusätzlich ist die Bremsscheibe unfachmännisch am Rad montiert worden. EIne Halteschraube wurde aufgebohrt und anschließend wurde in die Schraube ein neues Gewinde gedreht und in diese eine kleiner Schraube. Für mich nicht erkennbar, fiel auch erst in der Wrekstatt aus, diesen Fehler muß er spätestens mal beim Säubern der Maschine gesehen haben.
Im Großen und Ganzen entspricht der Zustand nicht den zugesicherten Eigenschaften, also werd ich doch wenigstens die Chance auf Mindserung haben.

Gruß
Nelsont

0x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 267.029 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
107.962 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen