Hallo zusammen,
User A holte nach einigen vor Emails bei Ebay Kleinanzeigen am 16.12. das Gehäuse bei privaten Verkäufer ab, im Hausflur sah sich A den Karton an, nahm das Gehäuse raus schaute es sich an und bezahlte dann statt den 45,- Euro wie in der Ebay Anzeige nur 40,-, Grund hierfür er kam aus Stuttgart und war auf der Heimfahrt nach Bochholt, der Verkäufer wohnt in Würzburg.
Die Frage wieso der Verkäufer das Gehäuse verkaufe beantwortete er mit „ich bekam es Geschenkt", eigentlich für A nicht von Belangen.
Als A fragte ob ich es schon mal probiert hatte teilte der verkäufer ihm mit das er das Gehäuse nicht angeschlossen habe, alle Folien usw. waren noch original drauf damit das Gehäuse im Karton nicht
beschädigt wird.
Auf dem Karton stand Groß die Model Bezeichnung und auf der Anleitung die oben Auflag.
Gestern am 11.01, knapp einen Monat danach erhielt der Verkäufer den folgenden Text:
Habe grad meinen PC zusammengebaut und habe eine leicht unerfreuliche Überraschung erlebt.
Du hattest in deiner Anzeigenbeschreibung drin stehen, dass es sich bei dem Inserat um eine Masterbox TD500 handelt. Tatsächlich ist es aber ein TD500L bei dem im gegensatz zum anderen Produkt keine Front RGB Lüfter integriert sind.
Ich weiß, dass das wahrscheinlich keine Absicht war, jedoch kann ich auch nichts dafür. Deshalb die Frage an dich, wie wir das lösen wollen?
Wie soll der Verkäufer nun vorgehen?
-A sah sich das Gehäuse vor Ort an im Gehäuse war aufgrund der Acryl Glas Seite ersichtlich das nur hinten ein Lüfter verbaut ist.
-Auf Karton und Anleitung stand auch TD500L und es wurde von A nicht bemerkt, scheinbar wollte er das Gehäuse mit drei Beleuchteten Lüftern.
-Inzwischen sind die Folien abgezogen und A hat seine Hardware in das Gehäuse geschraubt, hierdurch ist das Gehäuse nicht mehr unbenutzt.
-Auch beim abnehmen der Folien und öffnen des Gehäuse fiel ihm ja auf das die beleuchteten Lüfter nicht drin sind, dennoch baute er seine Hardware ein.
-Komisch finde ich das es ihm einen Monat lang nicht aufgefallen ist.
Aus meiner Sicht des Verkäufer, kann er hier nichts fordern, er sah das ganze vor Ort und nahm es direkt mit, er verbaute seine Komponenten und stellte es erst einen Monat später fest das es nicht das Gehäuse ist das er erwartete verbaute aber seine Hardware.
Wie Verhält sich der Verkäufer nun am besten?
Danke für alle Antworten.
Privat Verkauf Käufer meldet "Problem"
12. Januar 2019
Thema abonnieren
Frage vom 12. Januar 2019 | 07:19
Von
Status: Frischling (7 Beiträge, 0x hilfreich)
Privat Verkauf Käufer meldet "Problem"
Probleme nach Kauf?
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#1
Antwort vom 12. Januar 2019 | 09:42
Von
Status: Schlichter (7422 Beiträge, 3093x hilfreich)
Hat man das inserat auf den korrekten Artikel lauten lassen? Wenn nein, warum nicht? Warum ist Ihnen nicht aufgefallen, daß Sie zu viel verlangt haben? Sie kannten nicht nur das Produkt, sondern auch den Karton und den Preis, oder? Sie können meiner Meinung nach nicht dem Kunden als Vorwurf machen, was Sie selbst nicht bemerken wollten - oder war es Absicht?
Der Unterschied scheint ja rund 30€ zu betragen, also würde ich an Ihrer Stelle den Betrag, den Sie absichtlich/unabsichtlich zu viel bekommen haben, zurückerstatten. Oder Sie geben dem Kunden das Geld zurück und bekommen dafür Ihr falsches Gehäuse wieder.
#2
Antwort vom 12. Januar 2019 | 10:37
Von
Status: Frischling (7 Beiträge, 0x hilfreich)
ZitatHat man das inserat auf den korrekten Artikel lauten lassen? Wenn nein, warum nicht? Warum ist Ihnen nicht aufgefallen, daß Sie zu viel verlangt haben? Sie kannten nicht nur das Produkt, sondern auch den Karton und den Preis, oder? Sie können meiner Meinung nach nicht dem Kunden als Vorwurf machen, was Sie selbst nicht bemerken wollten - oder war es Absicht? :
Der Unterschied scheint ja rund 30€ zu betragen, also würde ich an Ihrer Stelle den Betrag, den Sie absichtlich/unabsichtlich zu viel bekommen haben, zurückerstatten. Oder Sie geben dem Kunden das Geld zurück und bekommen dafür Ihr falsches Gehäuse wieder.
Wo steht das ich zu viel genommen habe? Er hat den Preis für das Gehäuse ohne Lüfter gezahlt, dieses kostet neu knapp 60€ für 40€ das Gehäuse mit den Lüftern kostet wesentlich mehr.
Es geht darum der Käufer sah sich die Ware vor Ort an, kaufte diese, diese wurde dann auch statt vereinbart 45 Euro für 40 Euro übergeben, einen Monat später merkt der Käufer es ist nicht genau das Case das er wollte, das keine Frontlüfter vorhanden sind sieht man sofort wenn die Folie abgezogen ist und spätestens wenn man das Seitenteil entfernt um die Hardware zu montieren, spätestens hier hätte der Käufer eine Mail senden können, er hat aber die Hardware munter weitermontiert.
Aus Neu wurde nun gebraucht...
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#3
Antwort vom 12. Januar 2019 | 14:33
Von
Status: Unbeschreiblich (120335 Beiträge, 39876x hilfreich)
ZitatDu hattest in deiner Anzeigenbeschreibung drin stehen, dass es sich bei dem Inserat um eine Masterbox TD500 handelt. :
Und war dem so?
Und war aus der ganzen Beschreibung nicht ersichtlich das es eventuell eine Masterbox TD500L sein könnte?
Dann hat man den Kaufvertrag nicht erfüllt und man schuldet die verkaufte Ware, eine originalverpackte Masterbox TD500.
Zitatbezahlte dann statt den 45,- Euro wie in der Ebay Anzeige nur 40,-, Grund hierfür er kam aus Stuttgart und war auf der Heimfahrt nach Bochholt, der Verkäufer wohnt in Würzburg. :
Das ist genau 0,0 Grund wenn 45 EU und Abholung vertraglich vereinbart war.
ZitatAus Neu wurde nun gebraucht... :
Das ist erst mal ein Problem des Verkäufers, nicht des Käufers ...
In wie weit man da ein Mitverschuldendes Käufer verargumentieren könnte müsste man diskutieren. Denn das die Frontlüfter fehelen, ist ja anscheindend schon auffällig
ZitatEs geht darum der Käufer sah sich die Ware vor Ort an, kaufte diese, :
Nö, er hat sie der Schilderung nach erst gekauft und dann begutachtet.
Man müsste anhand der Kommunikation prüfen, ob sich da was anderes ergeben würde.
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