Privat-Verkauf

21. Februar 2003 Thema abonnieren
 Von 
heiliger
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Privat-Verkauf

:) Hallo ersteinmal,bin ja noch neu hier!

Mein Propblem:

Eigentlich sollte die Lage eindeutig sein,aber ich schilder hier mal die Lage.
Ich hatte ursprünglich vor 17 Glasinnentüren mit den dazugehörenden Türschloßelementen(ich hatte Fotos davon mit eingestellt und darauf verwiesen,daß die Türen so wie abgebildet mit dem abgebildeten Schloss verkauft werden) zu versteigern.Ich habe aber in dem Anzeigentest meine Handy-Nr. angegeben und dort gesagt,daß auch,solange keine Gebote bei ebay abgegeben wurden über die Abgabe von Teilmengen verhandelt werden könnte.Davon machte dann ein Käufer Gebrauch und wir vereinbarten den Termin für den deal.Ich habe daraufhin die Türen bei ebay zurückgezogen,da keine Gebote vorlagen.Somit ist Ebay nicht die Verkaufsplattform gewesen,sondern der Verkauf ging direkt vor Ort(Lagerstätte der Türen) von statten.Ich gab die Türen sowie die Schlösser heraus und ich kassierte den Kaufpreis von rund 500 Euro.Nun ein Tag später rief der Käufer an und beschwerte sich,daß die Türklinken fehlen würden und er davon aus ging,daß sie dabei wären.Dies habe ich aber bei Ebay definitiv ausgeschlossen,da ich extra wie oben beschrieben ein Foto von dem Teil miteingestellt hatte.Somit wähne ich mich eigentlich auf der sicheren Seite ,zumal die Ware ja selbst begutachtet und vor Ort gekauft wurde.Nun weiß ich nicht,ob es ein Rückgaberecht seitens des Käufers gibt,das ich akzeptieren müßte.Ich habe schon angeboten(am Telefon),dummerweise wie ich finde,daß ich bereit wäre ca. 50 euro zurückzuerstatten,da der Käufer sagte,er würde mir die Sachen zurück bringen.Daran habe ich natürlich kein Interesse.Wie muß ich mich nun Verhalten und wie sieht das Verkaufsrecht bei einem direkten Verkauf von Waren(privat) nach Begutachtung aus.Versteckte Mängel oder gewährleistungsansprüche fall doch nicht darunter,oder?

Für eine Beantwortung wäre ich Euch äußerst dankbar!!! :)

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