Private "Inzahlungnahme" möglich?

19. Juni 2018 Thema abonnieren
 Von 
Maximo32
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
Private "Inzahlungnahme" möglich?

Hallo,

ich möchte privat mein Auto verkaufen. Hätte auch einen Käufer gefunden, welcher allerdings gerne einen Tausch mit Aufzahlung machen würde. Also eine Inzahlungnahme. Ist das privat überhaupt möglich? Oder ist das dann ein Tauschgeschäft mit Zuzahlung? Leider kenne ich mich hier überhaupt nicht aus. Möchte jedoch einen Kaufvertrag aufsetzen. Nur wie ich diese Inzahlungnahme schriftlich festhalten soll, weiss ich nicht.

Im Prinzip sieht das ganze so aus:
Verkaufspreis meines Autos: 15.300 Euro
Wert seines alten Autos: 5.700 Euro
Ich bekomme sein altes Auto, sowie eine Zuzahlung von 9.600 Euro von ihm.

Kann mir jemand helfen?

Grüße
Maximo32

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4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
-Laie-
Status:
Weiser
(16994 Beiträge, 5896x hilfreich)

Zitat (von Maximo32):
Ist das privat überhaupt möglich?
Klar

Zitat (von Maximo32):
Oder ist das dann ein Tauschgeschäft mit Zuzahlung?
Ja.
Aber wie du das nennst spielt überhaupt keine Rolle.
Tauschgeschäft mit Zuzahlung == Verkauf mit Inzahlungnahme





-- Editiert von -Laie- am 19.06.2018 11:50

Signatur:

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1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120259 Beiträge, 39860x hilfreich)

Zitat (von Maximo32):
Ist das privat überhaupt möglich?

Ja.



Zitat (von Maximo32):
Nur wie ich diese Inzahlungnahme schriftlich festhalten soll, weiss ich nicht.

Na so
Zitat (von Maximo32):
Verkaufspreis meines Autos: 15.300 Euro
Wert seines alten Autos: 5.700 Euro
Ich bekomme sein altes Auto, sowie eine Zuzahlung von 9.600 Euro von ihm.

ist doch mal schon ganz gut.
Ergänzt um Daten der Fahrzeuge, Ausschluss der Sachmängelhaftung, Daten der Vertragspartner.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Maximo32
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)

Danke euch!

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Paragrafenreiter
Status:
Praktikant
(771 Beiträge, 478x hilfreich)

Mach doch einfach 2 Kaufverträge mit den normalen Preisen.
Er kauft deins - du kaufst seins - fertig

0x Hilfreiche Antwort

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