Hi Zusammen,
auf der Suche nach einem Therapeuten habe ich unter anderem ein Erstgespräch gehabt, welches per Videocall stattfand. Es handelte sich hier um eine Privatpraxis und ich bin gesetzlich versichert. Die Kosten für dieses Gespräch muss man also selbst tragen. Ich habe im Vorfeld gefragt, was es kosten wird und der Therapeut sagte 120€.
Nun schickt er mir die Rechnung zu mit 185€! Erhöhter Aufwand und eine „Entschädigung" für technischen Aufwand aufgrund Videosprechstunde.
Ich habe nichts unterschrieben, also keinen Vertrag oder sonstiges.
Muss ich die Kosten tatsächlich so bezahlen? Das sind 65€ mehr als vereinbart telefonisch. Sonst hätte ich das Gespräch gar nicht erst in Anspruch genommen.
Danke und LG
Private Sprechstunde Therapeut, kein Vertrag
10. Mai 2023
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Frage vom 10. Mai 2023 | 22:47
Von
Status: Frischling (11 Beiträge, 0x hilfreich)
Private Sprechstunde Therapeut, kein Vertrag
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#1
Antwort vom 10. Mai 2023 | 23:16
Von
Status: Unbeschreiblich (116174 Beiträge, 39216x hilfreich)
Zitatund der Therapeut sagte 120€. :
Und beweisen kann man das wie genau?
Was konkret wurde denn überhaupt in Abrechnung gebracht?
ZitatErhöhter Aufwand :
Und der wird wie konkret begründet?
Zitateine „Entschädigung" für technischen Aufwand aufgrund Videosprechstunde. :
Aha ... sind ja auch wirklich immense Investitionen die für dieses "Neuland-Gedröhns" zu tätigen sind ...
#2
Antwort vom 23. Mai 2023 | 18:31
Von
Status: Frischling (11 Beiträge, 0x hilfreich)
In Abrechnung gebracht wurden 65€ für erhöhten technischen Aufwand.
Dann allgemein erhöhter Aufwand nochmal mit 25€.
Und der Rest für die Videositzung mit Anamnese und Beratung.
Begründung steht nicht dabei. Einfach technisch wäre es aufwendig gewesen.
Der gute Herr hat mich nun schon 3x auf dem Handy angerufen und auf meine Mailbox gequatscht, ich solle endlich das Geld überweisen
Noch unsicher oder nicht ganz Ihr Thema?
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#3
Antwort vom 23. Mai 2023 | 22:21
Von
Status: Unbeschreiblich (116174 Beiträge, 39216x hilfreich)
Zitatich solle endlich das Geld überweisen :
Das liest sich so, als hätte man nichtmals die berechtigte Forderung gezahlt?
#4
Antwort vom 24. Mai 2023 | 12:36
Von
Status: Lehrling (1332 Beiträge, 506x hilfreich)
ZitatAha ... sind ja auch wirklich immense Investitionen die für dieses "Neuland-Gedröhns" zu tätigen sind ... :
Es ist ja nicht mit der technischen Ausstattung getan.
Telemedizin darf nur mit zertifizierter Software erbracht werden, die die hohen Datenschutzanforderungen für sensible Daten erfüllt. Und die kostet leider doch ziemlich.
Wobei da 65 € mehr schon überzogen ein dürften
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