Privater Gebrauchtwagenverkauf

7. Mai 2014 Thema abonnieren
 Von 
El_CapOne
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 2x hilfreich)
Privater Gebrauchtwagenverkauf

Guten Tag,

angenommen folgenden Fall eines privaten Gebrauchtwangensverkauf. Der Verkäufer X hat am 06.05.14 ein gebrauchtes Fahrzeug für 5.950 € an den Privat-Mann Z verkauft. Z hat keine Anzahlung geleistet jedoch einen gültigen Verkaufsvertrag unterschrieben.
Am 07.05.14 bekam X den Anruf von Herrn Z, dass er sich erkundigt hat und dass die Steuerkette bei dem Auto sehr schlecht und äußerst anfällig seie und die unbedingt getauscht werden müsse damit kein Motorschaden entsteht. Herr X habe bislang keinerlei Probleme mit der Steuerkette gehabt und beim unterschreiben des Kaufvertrages wusste Herr Z auch, dass das Fahrzeug eine Steuerkette hat, denn er fragte noch ob der Zahnriehmen schon gewechselt wurde, daraufhin sagte X Ihm, dass das Fahrzeug eine Steuerkette hat, das Z auch nach kurzen Einsehen in den Motorraum bestätigte.

Nun möchte Z entweder vom Kaufvertrag zurücktreten oder eine Kaufpreisminderung.

Frage:
Rechtlich gesehen, kann Z eigentlich gar nicht zurücktreten oder? Und eine Preisminderung müsste X eigentlich auch nicht einwilligen.
Pacta sunt servanda heißt es so schön.

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11 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
spatenklopper
Status:
Gelehrter
(10701 Beiträge, 4211x hilfreich)

quote:
Am 07.05.14 bekam X den Anruf von Herrn Z, dass er sich erkundigt hat und dass die Steuerkette bei dem Auto sehr schlecht und äußerst anfällig seie und die unbedingt getauscht werden müsse damit kein Motorschaden entsteht.


Das widerspricht dem Sinn einer Steuerkette, eine Steuerkette ist in der Regel Wartungsfrei und hält ein Motorleben lang.

Wenn Herr Z meint, dass diese unbedingt getauscht werden müsse, ist das sein Privatvergnügen, ebenso hätte er sich auch vor Unterzeichung des Kaufvertrags darüber informieren müssen.

Herr Z Hat einen Kaufvertrag, den er erfüllen muss.
X brauch sich dort auf keinerlei Nachverhandlungen einlassen.

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1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Paragrafenreiter
Status:
Praktikant
(771 Beiträge, 478x hilfreich)

quote:
Das widerspricht dem Sinn einer Steuerkette, eine Steuerkette ist in der Regel Wartungsfrei und hält ein Motorleben lang.

dann guugl mal nach Touran Steuerkette :)

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1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
El_CapOne
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 2x hilfreich)

Ob Probleme auftreten können steht außer Frage, dass kann bei einem Zahnriehmen-betriebenen Fahrzeug auch auftreten.

Insofern sich Z jedoch weigert die Zahlung zu leisten, müsste das Geld in dem Fall von X eingeklagt werden?
Wie lange dauert dieses Vorgehen in der Regel, als grober Richtwert.

Vielen Dank.

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2x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
lesen-denken-handeln
Status:
Richter
(8512 Beiträge, 4061x hilfreich)

Hallo,

Monate sicher, auch ein Jahr ist gut denkbar...

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1x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
spatenklopper
Status:
Gelehrter
(10701 Beiträge, 4211x hilfreich)

quote:
dann guugl mal nach Touran Steuerkette



Na und?

Deswegen gab es eine "großzügige" Kulanzreglung seitens VW (Hatten wohl keine Lust auf einen Rückruf ;) )

und zweitens ist der private Verkäufer dafür nicht verantwortlich.

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-- Editiert spatenklopper am 07.05.2014 12:51

-- Editiert spatenklopper am 07.05.2014 13:04

2x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120259 Beiträge, 39860x hilfreich)

quote:<hr size=1 noshade>Pacta sunt servanda heißt es so schön. <hr size=1 noshade>

Korrekt.

Die Nachlässigkeit des Käufers ist dem Verkäufer nicht anzulasten. Zumal die Steuerkette ja offensichtlich noch funktionsfähig ist.



Bevor man klagt, sollte der Käufer in Verzug gesetzt werden.
Frist 14 Tage nach Datum, gerichtfeste Zustellung. Eventuell noch mit dem Hinweis das nach fristlosem Fristablauf ohen weitere Nachricht der Rechtsweg beschritten wird.



Die Gewährleistung wurde ja hoffentlich ausdrücklich ausgeschlossen?





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"Meine persönliche Meinung/Interpretation! Im übrigen verweise ich auf §675 Abs. 2 BGB ."

2x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
BigiBigiBigi
Status:
Junior-Partner
(5398 Beiträge, 1814x hilfreich)

Selbst wenn der Wechsel der Steuerkette eine Pflicht des VK gewesen wäre, gibt das noch kein Anrecht auf Rücktritt vom Vertrag (sondern allenfalls auf Übernahme der Kosten einer neuen Steuerkette).

Ich sage nicht, daß der VK das schuldet, sondern will nur ausdrücken, daß selbst bei der für den K günstigsten Interpretation der Umstände der Kaufvertrag in jedem Fall Bestand hat.

quote:
Insofern sich Z jedoch weigert die Zahlung zu leisten, müsste das Geld in dem Fall von X eingeklagt werden?
Wie lange dauert dieses Vorgehen in der Regel, als grober Richtwert.


Bei 5950 EUR ist das jeweilige Landgericht zuständig, nach meiner Erfahrung je nach Ort 6-9 Monate zwischen Klageerhebung und Verhandlung, im Worst Case 9-12 Monate zwischen Klageerhebung und Urteil. Wenn die Gegenseite noch mal Berufung einlegt, ist es unklar; ich habe erst eine Berufung zum OLG miterlebt, da kam nach einem Monat schon das Anraten an den Kläger, die Berufung zurückzunehmen, was er auch getan hat... :)

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1x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
spatenklopper
Status:
Gelehrter
(10701 Beiträge, 4211x hilfreich)

Nochmal,

eine Steuerkette ist KEIN Verschleißteil, das Teil hält ein Motorleben lang, falls nicht ist die Kette oder ein zugehöriges Teil mangelhaft gewesen.

Es ist keinem privaten Verkäufer zuzumuten, Teile die grundsätzlich das Autoleben lang halten prophylaktisch auszutauschen, nur weil es "vermehrt" bei irgendeinem Modell mal zu Ausfällen kam.
Hier wäre wenn der Hersteller in der Pflicht und niemand anderes.

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1x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
BigiBigiBigi
Status:
Junior-Partner
(5398 Beiträge, 1814x hilfreich)

quote:
Nochmal


Nochmal:

quote:
Ich sage nicht, daß der VK das schuldet


;)

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1x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
spatenklopper
Status:
Gelehrter
(10701 Beiträge, 4211x hilfreich)

War auch nicht an dich gerichtet :cheers:



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1x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
BigiBigiBigi
Status:
Junior-Partner
(5398 Beiträge, 1814x hilfreich)

Hatte das erst so verstanden. Dann ist ja alles gut. :)

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2x Hilfreiche Antwort

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